Rechtsprechung
   BGH, 14.10.2008 - KVR 30/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3383
BGH, 14.10.2008 - KVR 30/08 (https://dejure.org/2008,3383)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2008 - KVR 30/08 (https://dejure.org/2008,3383)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2008 - KVR 30/08 (https://dejure.org/2008,3383)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,3383) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Geltung des Vollzugsverbots i.R.d. Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) für alle angemeldeten Zusammenschlussvorhaben; Fortgeltung des Vollzugsverbots bis zur Bestandskraft der Untersagungsverfügung oder Rechtskräftigkeit der Aufhebung derselben im Falle der ...

  • Judicialis

    GWB § 35 Abs. 2; ; GWB § 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; GWB § 41; ; GWB § 41 Abs. 1; ; GWB § 41 Abs. 2; ; GWB § 60; ; GWB § 64 Abs. 3; ; GWB § 64 Abs. 3 Satz 1; ; GWB § 65 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltung des Vollzugsverbots i.R.d. Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ( GWB ) für alle angemeldeten Zusammenschlussvorhaben; Fortgeltung des Vollzugsverbots bis zur Bestandskraft der Untersagungsverfügung oder Rechtskräftigkeit der Aufhebung derselben im Falle der ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Faber/Basalt

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vollzugsverbot

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Antrag auf Befreiung vom Vollzugsverbot gem. § 41 Abs. 1 GWB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Faber/Basalt oder: Das kartellrechtliche Vollzugsverbot

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 178, 203
  • NJW 2009, 1611
  • WM 2009, 371
  • DB 2009, 1012
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)

  • BGH, 14.11.2017 - KVR 57/16

    EDEKA/Kaiser's Tengelmann - Fusionskontrolle: Befugnis des Bundeskartellamts zur

    Endet das Verfahren vor dem Bundeskartellamt - wie hier - mit einer Untersagung des Vorhabens, gilt das gesetzliche Vollzugsverbot fort (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - KVR 30/08, BGHZ 178, 203 Rn. 10 - Faber/Basalt).

    Zweck der präventiven Fusionskontrolle und des Vollzugsverbots ist es, nachträglich schwer oder überhaupt nicht mehr zu korrigierende Verschlechterungen der strukturellen Wettbewerbsbedingungen durch anmeldepflichtige Zusammenschlüsse bis zur Feststellung ihrer Unbedenklichkeit zu verhindern (BGHZ 178, 203 Rn. 11 - Faber/Basalt).

    Wird die Untersagung des Zusammenschlussvorhabens gerichtlich angefochten und Befreiung vom Vollzugsverbot beantragt, ist dafür zwar das Beschwerdegericht zuständig (BGHZ 178, 203 Rn. 17 ff. - Faber/Basalt).

    Zugleich sollen Schwierigkeiten vermieden werden, die durch eine im Falle der Untersagung des Vorhabens erforderliche Rückabwicklung entstehen können (BGHZ 178, 203 Rn. 11 - Faber/Basalt).

  • BGH, 17.07.2018 - KVR 64/17

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Unterbindung

    Von diesem Vollzugsverbot kann während des Verfahrens vor dem Bundeskartellamt nur unter den in § 41 Abs. 2 GWB geregelten Voraussetzungen eine Befreiung erteilt werden (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - KVR 30/08, BGHZ 178, 203 Rn. 10 - Faber/Basalt; Beschluss vom 14. November 2017 - KVR 57/16, WRP 2018, 342 Rn. 34 - EDEKA/Kaiser's Tengelmann I).

    Der Zweck des in das System der präventiven Fusionskontrolle eingebundenen Vollzugsverbots besteht darin, nachträglich schwer oder überhaupt nicht mehr zu korrigierende Verschlechterungen der strukturellen Wettbewerbsbedingungen durch anmeldepflichtige Zusammenschlüsse bis zur Feststellung ihrer Unbedenklichkeit zu verhindern (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - KVR 30/08, BGHZ 178, 203 Rn. 11 - Faber/Basalt; Beschluss vom 14. November 2017 - KVR 57/16, WRP 2018, 342 Rn. 35 - EDEKA/Kaiser's Tengelmann I).

    Eine daran anknüpfende konkrete Interessenabwägung, bei der die Belange der beteiligten Unternehmen berücksichtigt werden, findet nach der gesetzlichen Regelung lediglich im Rahmen von § 41 Abs. 2 GWB statt; nach dieser Vorschrift kann das Bundeskartellamt unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag Befreiungen vom Vollzugsverbot erteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - KVR 30/08, BGHZ 178, 203 Rn. 10 - Faber/Basalt; Beschluss vom 14. November 2017 - KVR 57/16, WRP 2018, 342 Rn. 34 - EDEKA/Kaiser's Tengelmann I).

    Das Vollzugsverbot nach § 41 Abs. 1 GWB gilt unabhängig davon, ob das Zusammenschlussvorhaben letztendlich freigegeben werden müsste oder nicht (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - KVR 30/08, BGHZ 178, 203 Rn. 14 - Faber/Basalt).

  • OLG Düsseldorf, 26.10.2016 - Kart 5/15

    Befugnisse des Bundeskartellamts im Fusionskontrollverfahren

    Der Sache nach in dieselbe Richtung zielt das (vorläufige) Vollzugsverbot des § 41 Abs. 1 GWB, dessen Wirkung erst dann endet, wenn die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts bestandskräftig geworden oder rechtskräftig aufgehoben worden ist (BGH, Beschluss v. 14. Oktober 2008 - KVR 30/08 , BGHZ 178, 203 = WuW/E DE-R 2507, Rz. 10 - Faber/Basalt ).

    Ist - wie vorstehend ausgeführt - das Vorliegen eines besonderen Anordnungsgrundes im hier interessierenden Zusammenhang richtigerweise von vornherein nicht erforderlich, bedarf im Übrigen keiner Erörterung und Entscheidung, ob zumindest für solche konkretisierenden Verbotsverfügungen, die eine nach Abschluss des Hauptprüfverfahrens erlassene (endgültige) Untersagungsverfügung der Kartellbehörde ergänzen, nicht ohnehin zu gelten hätte, dass (gerade) das Vollzugsverbot des § 41 Abs. 1 GWB für sich genommen, das, wie schon dargelegt, bis zur Bestandskraft oder aber rechtskräftigen Aufhebung der den Zusammenschluss untersagenden Verfügung des Bundeskartellamts wirksam ist (BGH, Beschluss v. 14. Oktober 2008 - KVR 30/08 , BGHZ 178, 203 = WuW/E DE-R 2507, Rz. 10 - Faber/Basalt ), einen durch Gesetz statuierten qualifizierten Anordnungsgrund darstellt.

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2009 - Kart 18/07

    Untersagung des Anteilserwerbs von Faber an der neu zu gründenden Gesellschaft

    Eine Befreiung vom Vollzugsverbot setzt gemäss § 41 Abs. 2 Satz 1 GWB voraus, dass die Zusammenschlussbeteiligten hierfür wichtige Gründe geltend machen und insbesondere dartun, dass die Befreiung vom gesetzlichen Vollzugsverbot - auch im Hinblick auf die zu erwartende Dauer des Beschwerde- sowie eines möglichen Rechtsbeschwerdeverfahrens - geboten ist, um schweren Schaden von ihnen oder von Dritten abzuwenden (vgl. BGH, Beschluss v. 14.10.2008 - KVR 30/08 - Rn. 24 - Faber / Basalt ; ebenso: Mestmäcker/Veelken in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht GWB, 4. Aufl., § 41 Rn. 26).

    Die Erfolgsaussichten der Beschwerde stellen dabei nur einen Faktor der Abwägung dar (vgl. BGH, Beschluss v. 14.10.2008, - KVR 30/08 - Rn. 24; Senat, WuW/E DE-R 2433, 2436 - Lotto Rheinland-Pfalz ); sie sind kein vorrangiges Abwägungskriterium.

    Ist deshalb von vornherein abzusehen, dass sich die Wettbewerbsverhältnisse auf einem Markt durch das Zusammenschlussvorhaben nicht in der Weise verändern werden, dass eines der am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung erlangt oder in einer bereits bestehenden marktbeherrschenden Stellung verstärkt wird, ist ein solcher Markt nicht betroffen im Sinne von § 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - KVR 30/08 - Rn. 13 - Faber/Basalt ).

    Eine Antwort auf diese Frage lasse sich in derartigen Fällen erst nach Abschluss des behördlichen Verfahrens und eines eventuellen Rechtsmittelverfahrens klären (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2008, - KVR 30/08 - Rn. 15, 16 - Faber/Basalt ).

  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 120/14

    Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Verfahren zur Verbesserung

    Soweit in dem Verfahren vor dem Bundeskartellamt andere Grundsätze hinsichtlich der Verteilung der Darlegungs- und Beweislasten gelten sollten - die Beklagten verweisen in diesem Zusammenhang auf den Beschluss des BGH vom 14.10.2008 in der Streitsache "Faber/Basalt" (NJW 2009, 1611) - hat dies jedenfalls für den vorliegenden Rechtsstreit keine Bedeutung.
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 49/14
    Soweit in dem Verfahren vor dem Bundeskartellamt andere Grundsätze hinsichtlich der Verteilung der Darlegungs- und Beweislasten gelten sollten - die Beklagten verweisen in diesem Zusammenhang auf den Beschluss des BGH vom 14.10.2008 in der Streitsache "Faber/Basalt" (NJW 2009, 1611) - hat dies jedenfalls für den vorliegenden Rechtsstreit keine Bedeutung.
  • OLG Düsseldorf, 04.08.2010 - 2 Kart 6/09

    Aufhebung der Untersagung des Erwerbs von 59 Tankstellenbetrieben in Sachsen und

    Untersagt das Bundeskartellamt den Zusammenschluss, endet die Wirkung des vorläufigen Vollzugsverbots mit der Bestandskraft der Untersagungsverfügung oder mit Eintritt der Rechtskraft der die Untersagungsverfügung aufhebenden Entscheidung des Beschwerdegerichts (BGHZ 178, 203 ff. - Faber/Basalt ).
  • BGH, 24.01.2017 - KVR 10/16

    Fusionskontrollverfahren EDEKA/Tengelmann: Kostenentscheidung nach

    Der Ausgang des vorliegenden Verfahrens hätte voraussichtlich entscheidend davon abgehangen, wie die der Untersagungsverfügung (zu 1) des Kartellamts beigegebenen Aussprüche zu 2 bis 5 zu qualifizieren sind und ob und gegebenenfalls inwieweit sie nur durch eine einstweilige Anordnung unter den erschwerten Voraussetzungen der § 64 Abs. 3, § 60 Nr. 1, § 40 Abs. 2, § 41 Abs. 2 GWB (siehe dazu BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - KVR 30/08, BGHZ 178, 203 Rn. 24 - Faber/Basalt) suspendiert werden konnten.
  • BGH, 15.12.2015 - KVZ 45/15

    Fusionskontrollverfahren beim Bundeskartellamt: Zustellungsmangel bei formloser

    Dabei kann offen bleiben, ob sich der einstweilige Rechtsschutz gegen Verfügungen, die lediglich das gesetzliche Vollzugsverbot aus § 41 Abs. 1 GWB präzisieren, ausschließlich und auch bei einem Zustellungsmangel nach § 41 Abs. 2 GWB richtet (siehe dazu BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - KVR 30/08, BGHZ 178, 203 Rn. 7 ff. - Faber/Basalt; Bien, ZWeR 2011, 110, 126; MünchKommGWB-Mäger, 2. Aufl., § 41 Rn. 60 f.; Zimmer/Logemann, ZWeR 2008, 122 ff.), mit der Folge, dass ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfügung - anders als bei § 65 Abs. 3 GWB - nicht ausreichten, um eine Befreiung vom Vollzugsverbot erteilen zu können (BGH, aaO, Rn. 24; Kuhn in Frankfurter Kommentar, Stand September 2014, § 41 GWB Rn. 92).
  • BGH, 07.04.2009 - KVR 25/08

    Kostenentscheidung bzgl. eines in der Hauptsache für erledigt erklärten

    Wie der Senat inzwischen in anderer Sache (BGH, Beschl. v. 14.10.2008 - KVR 30/08, WuW/E DE-R 2507 Tz. 20 ff. - Faber/Basalt, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) entschieden hat, ist das Beschwerdegericht im Falle der Anfechtung einer nach § 40 Abs. 2 GWB ergangenen Untersagungsverfügung befugt, im Wege der einstweiligen Anordnung (§ 64 Abs. 3 Satz 1, § 60 Nr. 1 GWB) die Befreiung vom Vollzugsverbot unter den in § 41 Abs. 2 GWB genannten Voraussetzungen zu erteilen.

    Die Erfolgsaussichten der Beschwerde stellen dabei lediglich einen Faktor der Abwägung dar (BGH, Beschl. v. 14.10.2008 - KVR 30/08, WuW/E DE-R 2507 Tz. 24 - Faber/Basalt).

  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 122/14

    Bereits bloße Bewerbung eines Produkts im Internet mit Links zum Konzern ist

  • BGH, 18.07.2017 - KVZ 5/16

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anordnungsgrundes bei dem Erlass einer

  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 123/14

    Auskunftserteilung bzgl. Angebots von mobilen Endgeräten zur Verwendung in einem

  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 157/14

    Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Selbstkonfiguration und

  • BGH, 07.04.2009 - KVZ 59/08

    Kostenentschädigung nach Erledigung einer fusionsrechtlichen

  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 52/14
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 51/14
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 156/14
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 154/14
  • OLG Düsseldorf, 01.02.2012 - Kart 6/11

    Begriff der Verfügung i.S. von §§ 61 Abs. 1 , 63 Abs. 1 GWB; Zulässigkeit

  • OLG Düsseldorf, 20.07.2010 - Kart 6/10

    Ablehnung einer Ausnahme vom Vollzugsverbot des § 41 Abs. 1 GWB für ein

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht