Rechtsprechung
BGH, 15.02.2001 - 1 StR 506/00 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 56 StGB
Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung; Beurteilungsspielraum und Revision; Erforderlichkeit zur Verteidigung der Rechtsordnung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Gefährliche Körperverleztung - Aussetzung zur Bewährung - Beurteilungsspielraum - Verteidigung der Rechtsordnung - Gebotene Strafvollstreckung
- Judicialis
StGB § 56 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 56 Abs. 3
Notwendigkeit der Erörterung von § 56 Abs. 3 StGB - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.10.1990 - 1 StR 500/90
Übersetzertätigkeiten im Sinne einer Unterstützungshandlung von Ausländern bei …
Auszug aus BGH, 15.02.2001 - 1 StR 506/00
Veranlassung dazu besteht nur, wenn konkrete Umstände vorliegen, welche die Anwendung der Vorschrift nahe legen (BGH, Urteil vom 14.03.1995 - 1 StR 856/94 - BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 9). - BGH, 12.10.1989 - 4 StR 525/89
Revision wegen falscher Strafzumessung durch den Richter - Beurteilung, ob eine …
Auszug aus BGH, 15.02.2001 - 1 StR 506/00
Dies ist vom Revisionsgericht hinzunehmen (BGH NStZ 1981, 389, 390; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung 4; Umstände, besondere 3). - BGH, 16.07.1981 - 4 StR 358/81
Verdrängung von tatbestandlich verwirklichter sexueller Nötigung durch versuchte …
Auszug aus BGH, 15.02.2001 - 1 StR 506/00
Dies ist vom Revisionsgericht hinzunehmen (BGH NStZ 1981, 389, 390;… BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung 4; Umstände, besondere 3). - BGH, 14.03.1995 - 1 StR 856/94
Gesamtstrafe - Strafzumessung - Strafrahmen - Urteilsgründe - Urteilsbegründung
Auszug aus BGH, 15.02.2001 - 1 StR 506/00
Veranlassung dazu besteht nur, wenn konkrete Umstände vorliegen, welche die Anwendung der Vorschrift nahe legen (BGH, Urteil vom 14.03.1995 - 1 StR 856/94 - BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 9).
- BGH, 21.10.2003 - 1 StR 544/02
Betrug (Freischaltung von Telefonverträgen; Handyverkauf; Vermögensverfügung). …
Das gilt auch, wenn eine zum gegenteiligen Ergebnis führende Würdigung ebenfalls möglich und rechtlich nicht zu beanstanden gewesen wäre (…vgl. nur BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung 4 und Umstände, besondere 3; BGH, Urt. vom 15. Februar 2001 - 1 StR 506/00 m.w.N.).