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   BGH, 15.02.2001 - 1 StR 506/00   

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BGH, 15.02.2001 - 1 StR 506/00 (https://dejure.org/2001,5020)
BGH, Entscheidung vom 15.02.2001 - 1 StR 506/00 (https://dejure.org/2001,5020)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 2001 - 1 StR 506/00 (https://dejure.org/2001,5020)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.10.1990 - 1 StR 500/90

    Übersetzertätigkeiten im Sinne einer Unterstützungshandlung von Ausländern bei

    Auszug aus BGH, 15.02.2001 - 1 StR 506/00
    Veranlassung dazu besteht nur, wenn konkrete Umstände vorliegen, welche die Anwendung der Vorschrift nahe legen (BGH, Urteil vom 14.03.1995 - 1 StR 856/94 - BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 9).
  • BGH, 12.10.1989 - 4 StR 525/89

    Revision wegen falscher Strafzumessung durch den Richter - Beurteilung, ob eine

    Auszug aus BGH, 15.02.2001 - 1 StR 506/00
    Dies ist vom Revisionsgericht hinzunehmen (BGH NStZ 1981, 389, 390; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung 4; Umstände, besondere 3).
  • BGH, 16.07.1981 - 4 StR 358/81

    Verdrängung von tatbestandlich verwirklichter sexueller Nötigung durch versuchte

    Auszug aus BGH, 15.02.2001 - 1 StR 506/00
    Dies ist vom Revisionsgericht hinzunehmen (BGH NStZ 1981, 389, 390; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung 4; Umstände, besondere 3).
  • BGH, 14.03.1995 - 1 StR 856/94

    Gesamtstrafe - Strafzumessung - Strafrahmen - Urteilsgründe - Urteilsbegründung

    Auszug aus BGH, 15.02.2001 - 1 StR 506/00
    Veranlassung dazu besteht nur, wenn konkrete Umstände vorliegen, welche die Anwendung der Vorschrift nahe legen (BGH, Urteil vom 14.03.1995 - 1 StR 856/94 - BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 9).
  • BGH, 21.10.2003 - 1 StR 544/02

    Betrug (Freischaltung von Telefonverträgen; Handyverkauf; Vermögensverfügung).

    Das gilt auch, wenn eine zum gegenteiligen Ergebnis führende Würdigung ebenfalls möglich und rechtlich nicht zu beanstanden gewesen wäre (vgl. nur BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung 4 und Umstände, besondere 3; BGH, Urt. vom 15. Februar 2001 - 1 StR 506/00 m.w.N.).
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