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   BGH, 15.06.2016 - 2 StR 582/15   

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https://dejure.org/2016,21911
BGH, 15.06.2016 - 2 StR 582/15 (https://dejure.org/2016,21911)
BGH, Entscheidung vom 15.06.2016 - 2 StR 582/15 (https://dejure.org/2016,21911)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 2016 - 2 StR 582/15 (https://dejure.org/2016,21911)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 35 StGB, § 473 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit einer Einlassung in der Hauptverhandlung; Transport einer mit Drogen gefüllten Reisetasche im Auftrag Dritter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit einer Einlassung in der Hauptverhandlung; Transport einer mit Drogen gefüllten Reisetasche im Auftrag Dritter

  • rechtsportal.de

    StGB § 35
    Beurteilung der Glaubhaftigkeit einer Einlassung in der Hauptverhandlung; Transport einer mit Drogen gefüllten Reisetasche im Auftrag Dritter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.08.1994 - 1 StR 481/94

    Unterlassene Prüfung eines entschuldigenden Notstands trotz offenkundiger

    Auszug aus BGH, 15.06.2016 - 2 StR 582/15
    Diese hypothetische Beweiserwägung gab keinen Anlass zur näheren Prüfung der Frage, ob die Voraussetzungen eines entschuldigenden Notstands im Sinne des § 35 StGB vorgelegen haben könnten (BGH, Beschluss vom 26. August 1993 - 1 StR 495/93, BGHR StGB § 35 Abs. 1 Gefahr, gegenwärtige 2; vgl. BGH, Beschluss vom 30. August 1994 - 1 StR 481/94, juris Rn. 8).
  • BGH, 26.08.1993 - 1 StR 495/93

    Beziehungsgegenstand - Konsum - Ansichnahme - Rauschgift - Weiterveräußerung -

    Auszug aus BGH, 15.06.2016 - 2 StR 582/15
    Diese hypothetische Beweiserwägung gab keinen Anlass zur näheren Prüfung der Frage, ob die Voraussetzungen eines entschuldigenden Notstands im Sinne des § 35 StGB vorgelegen haben könnten (BGH, Beschluss vom 26. August 1993 - 1 StR 495/93, BGHR StGB § 35 Abs. 1 Gefahr, gegenwärtige 2; vgl. BGH, Beschluss vom 30. August 1994 - 1 StR 481/94, juris Rn. 8).
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