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   BGH, 15.12.1976 - IV ZR 52/75   

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https://dejure.org/1976,2302
BGH, 15.12.1976 - IV ZR 52/75 (https://dejure.org/1976,2302)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1976 - IV ZR 52/75 (https://dejure.org/1976,2302)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1976 - IV ZR 52/75 (https://dejure.org/1976,2302)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kommanditistenstellung als Surrogat eines Erbschaftsgegenstandes - Dingliche Ersetzung im Erbrecht - Vorübergehende kriegsbedingte Stillegung eines Geschäftsbetriebes als Auflösung eines Unternehmens - Beendigung einer Errungenschaftsgemeinschaft - Fortgesetzte ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kommanditistenstellung als Surrogat eines Erbschaftsgegenstandes; Dingliche Ersetzung im Erbrecht; Vorübergehende kriegsbedingte Stillegung eines Geschäftsbetriebes als Auflösung eines Unternehmens; Beendigung einer Errungenschaftsgemeinschaft; Fortgesetzte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 433
  • MDR 1977, 478
  • DB 1977, 490
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.04.1954 - II ZR 8/53

    Abtretung eines Gesellschaftsanteils

    Auszug aus BGH, 15.12.1976 - IV ZR 52/75
    Im übrigen ist zu bemerken, daß die Herausgabe einer Kommanditbeteiligung, also einer Gesellschafterstellung, nur verlangt werden könnte, wenn sie im Gesellschaftsvertrag zugelassen ist oder wenn alle Gesellschafter zustimmen (BGHZ 13, 179, 182; Wiedemann, Die Übertragung und Vererbung von Mitgliedschaftsrechten bei Handelsgesellschaften, 1965, 58 ff).
  • BGH, 21.11.1989 - IVa ZR 220/88

    Einbringen von Nachlaßgegenständen als Einlage in eine KG durch einen Vorerben

    In diesem Urteil (IV ZR 52/75 - NJW 1977, 433) hat der frühere IV. Zivilsenat in einem Fall zu § 2019 BGB angenommen, die Rechtsstellung als Kommanditist, die ein vermeintlicher Erbe erlange, wenn er einen Erbschaftsgegenstand als seine Einlage in eine Kommanditgesellschaft einbringe und Kommanditist werde, sei kein Surrogat des Erbschaftsgegenstandes (vgl. dazu auch Jochem JuS 1977, 408 f.).

    b) Auch die zweite Begründung, die in dem Urteil vom 15. Dezember 1976 (aaO) gegeben wird, nämlich: Erwerbsgegenstand einer Surrogation könne nicht ein nichtübertragbares Recht oder eine nichtübertragbare Rechtsstellung sein, kann der Senat nicht als berechtigt anerkennen.

    Der Senat gibt die gegenteilige Auffassung des früheren IV. Zivilsenats in dem Urteil vom 15. Dezember 1976 (NJW 1977, 433 = BGB § 2019 Nr. 1) deshalb ausdrücklich auf.

  • BFH, 12.01.1978 - IV R 5/75

    Einkommensteuer - Zurechnung des Gewinns - Gewerbebetrieb - Miterbe -

    In diesem Falle sind die von der neuen Gesellschaft erzielten Gewinne weder ganz noch auch nur teilweise Erträge des Nachlasses i. S. des § 2038 Abs. 2 i. V. m. § 743 BGB oder i. S. des § 2020 i. V. m. § 2019 Abs. 1 BGB (vgl. BGH-Urteil vom 15. Dezember 1976 IV ZR 52/75, NJW 1977, 433; auch Urteil des Reichsgerichts vom 15. Dezember 1922 VII 13/22, RGZ 106, 63).

    Denn entgegen der Ansicht der Vorentscheidung hätten die von einer neu gegründeten Gesellschaft erwirtschafteten Gewinne, und zwar insbesondere auch dann, wenn in die neu gegründete Gesellschaft der Nachlaß des V eingebracht worden wäre, nicht als Erträgnisse des Nachlasses beurteilt und demgemäß von A und B teilweise "gemäß § 2020 BGB sowie § 2038 Abs. 2 BGB" beansprucht werden können (vgl. BGH-Urteil IV ZR 52/75).

  • OLG Oldenburg, 20.11.1990 - 5 U 110/90

    Klage auf Zugewinnausgleich; Anfangsvermögen; Endvermögen; Ermittlung des

    Eine solche Entkräftung der Eigentumsvermutung kann auch den Umständen des Einzelfalles entnommen werden (BGH DB 1977, 490), wobei anerkannt ist, daß an die Widerlegung der Eigentumsvermutung nicht zu strenge Anforderungen zu stellen sind.
  • OLG Naumburg, 05.08.2011 - 3 UF 132/11

    Herausgabeanspruch des Eigentümers: Anscheinsbeweis für den Eigentumserwerb der

    Trägt aber der Besitzer, wie hier die Antragsgegnerin vor, ursprünglich Fremdbesitzerin gewesen zu sein und erst danach, wie hier mit der Trennung der Parteien, aufgrund rechtsgeschäftlicher Übereignung Eigenbesitz begründet zu haben, dann entfällt die gesetzliche Eigentumsvermutung aus § 1006 Abs. 1 Satz 1 BGB ( BGH , LM Nr. 17 zu 1006; BGH , DB 1977, 490).
  • OLG Köln, 27.08.2009 - 18 U 112/07

    Nacherbfolge an einem mit Mitteln des Nachlasses erworbenen Gesellschaftsanteils

    Der Beitritt zu einer Gesellschaft ist zwar kein Rechtsgeschäft in Form eines Austauschgeschäfts, auch wird die Gesellschafterstellung nicht durch Zahlung der Stammeinlage oder der Kommanditeinlage begründet (gegen die Anwendung des § 2111 BGB auf Gesellschaftsbeteiligungen daher noch BGH NJW 1977, 433; zum Ganzen Martinek , ZGR 1991, 74, 81 und Staudinger/ Avenarius , BGB, § 2111 Rn 30).
  • BGH, 22.12.1976 - IV ZR 111/74

    Anspruch aus echter Geschäftsführung ohne Auftrag - Umdeutung eines Vertrages in

    Wenn ein Gesellschafter in eine Gesellschaft Vermögenswerte einbringt, die nicht ihm, sondern einem Dritten gehören, dann wird dadurch der Dritte noch nicht zum Gesellschafter; ihm steht lediglich gegen die Gesellschaft ein Anspruch auf Herausgabe der ihm gehörenden Vermögensgegenstände oder Schadensersatz zu (vgl. dazu Urteil des Senats vom 15. Dezember 1976 - IV ZR 52/75).
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