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   BGH, 16.01.1996 - 1 StR 660/95   

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https://dejure.org/1996,6836
BGH, 16.01.1996 - 1 StR 660/95 (https://dejure.org/1996,6836)
BGH, Entscheidung vom 16.01.1996 - 1 StR 660/95 (https://dejure.org/1996,6836)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 1996 - 1 StR 660/95 (https://dejure.org/1996,6836)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil im Strafausspruch mit den Feststellungen aufgehoben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.11.1989 - 4 StR 542/89

    Strafverfolgung - Verwischen von Tatspuren - Verhalten nach der Tat -

    Auszug aus BGH, 16.01.1996 - 1 StR 660/95
    Eine über die Spurenbeseitigung hinausgehende schuldhafte schimpfliche Behandlung der Leiche hat das Landgericht nicht festgestellt (vgl. jeweils mit weiteren Nachweisen BGH NStZ 1985, 21; StV 1990, 259 f.; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 11, 13, 17, 18).
  • BGH, 06.09.1989 - 3 StR 281/89

    Kaltblütigkeit bei der Spurenbeseitigung im Sinne eines Strafschärfungsgrundes

    Auszug aus BGH, 16.01.1996 - 1 StR 660/95
    Eine über die Spurenbeseitigung hinausgehende schuldhafte schimpfliche Behandlung der Leiche hat das Landgericht nicht festgestellt (vgl. jeweils mit weiteren Nachweisen BGH NStZ 1985, 21; StV 1990, 259 f.; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 11, 13, 17, 18).
  • BGH, 15.12.1987 - 1 StR 539/87

    Kennzeichnung der schulderhöhend zu bewertenden Einstellung des Täters zur Tat

    Auszug aus BGH, 16.01.1996 - 1 StR 660/95
    Eine über die Spurenbeseitigung hinausgehende schuldhafte schimpfliche Behandlung der Leiche hat das Landgericht nicht festgestellt (vgl. jeweils mit weiteren Nachweisen BGH NStZ 1985, 21; StV 1990, 259 f.; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 11, 13, 17, 18).
  • BGH, 12.01.2000 - 1 StR 636/99

    BGH bestätigt Verurteilung eines Rettungsassistenten wegen Mordes

    Der Revision ist zwar zuzugeben, daß dem Täter grundsätzlich die Beseitigung der Tatspuren als sog. Nachtatverhalten nicht angelastet werden darf, weil ihm der Versuch, sich der Strafverfolgung zu entziehen, unbenommen ist (vgl. nur BGH, Beschl. vom 16. Januar 1996 - 1 StR 660/95; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13, 17).
  • BGH, 09.07.1996 - 1 StR 338/96

    Versäumung der Frist zur Begründung der Revision - Anforderungen an die

    Der Versuch, sich selbst (durch Spurenbeseitigung) der Strafverfolgung zu entziehen, ist "als solcher" (BGH StV 1995, 634) kein zulässiger Strafschärfungsgrund (st. Rspr., vgl. zuletzt Senatsbeschluß vom 16. Januar 1996 - 1 StR 660/95 - m.w.Nachw.).
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