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   BGH, 16.08.2017 - XII ZR 81/16   

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https://dejure.org/2017,31309
BGH, 16.08.2017 - XII ZR 81/16 (https://dejure.org/2017,31309)
BGH, Entscheidung vom 16.08.2017 - XII ZR 81/16 (https://dejure.org/2017,31309)
BGH, Entscheidung vom 16. August 2017 - XII ZR 81/16 (https://dejure.org/2017,31309)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    §§ 32 Abs. 2 Satz 1 RVG, 68 Abs. 1 Satz 1 GKG, §§ 68 Abs. 1 Satz 3, 63 Abs. 3 Satz 2 GKG, § 8 ZPO, § 41 Abs. 1 GKG

  • Wolters Kluwer

    Gegenvorstellung des Prozessbevollmächtigten gegen die Festsetzung des Gebührenstreitwerts

  • rewis.io

    Bemessung des Gebührenstreitwerts: Antrag auf Feststellung der Wirksamkeit des Mietvertrages

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenvorstellung des Prozessbevollmächtigten gegen die Festsetzung des Gebührenstreitwerts

  • rechtsportal.de

    GKG § 41 Abs. 1
    Gegenvorstellung des Prozessbevollmächtigten gegen die Festsetzung des Gebührenstreitwerts

  • datenbank.nwb.de

    Bemessung des Gebührenstreitwerts: Antrag auf Feststellung der Wirksamkeit des Mietvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.02.2006 - XII ZR 134/03

    Gebührenstreitwert von Mietstreitigkeiten bei Streit über das Bestehen oder die

    Auszug aus BGH, 16.08.2017 - XII ZR 81/16
    Der hier in Rede stehende Gebührenstreitwert richtet sich dagegen nach § 41 Abs. 1 GKG und beläuft sich auf das einjährige Entgelt von 6.000 EUR (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Februar 2006 - XII ZR 134/03 - NJW-RR 2006, 1004).
  • BGH, 07.02.2017 - XI ZR 366/15
    Auszug aus BGH, 16.08.2017 - XII ZR 81/16
    Sie ist zwar in entsprechender Anwendung von §§ 32 Abs. 2 Satz 1 RVG, 68 Abs. 1 Satz 1 GKG statthaft sowie innerhalb der analog geltenden sechsmonatigen Frist gemäß §§ 68 Abs. 1 Satz 3, 63 Abs. 3 Satz 2 GKG eingelegt worden (vgl. BGH Beschluss vom 7. Februar 2017 - XI ZR 366/15 - juris Rn. 2), aber unbegründet.
  • OLG Köln, 29.01.2019 - 22 U 30/17

    Formularmäßige Vereinbarung einer Laufzeit von zehn Jahren für einen

    Die Streitwertfestsetzung folgt aus § 41 GKG (vgl. auch BGH Beschluss vom 16.8.2017, - XII ZR 81/16 - recherchiert in JURIS).
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