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BGH, 16.09.1969 - 5 StR 359/69 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Erfordernis des Handelns eines Beamten "in Ausübung des Dienstes" als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des § 344 Strafgesetzbuch (StGB) - Einordnung von förmlichen Anzeigen von Polizeibeamten wegen wirklicher oder vorgeblicher Straftaten als von Amts wegen erstattet
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- BGH, 31.05.1951 - 3 StR 36/51
Auszug aus BGH, 16.09.1969 - 5 StR 359/69
Davon ist erkennbar auch der Bundesgerichtshof in BGHSt 1, 255 ausgegangen.Er hat vorgetragen: "Wie die Urteilsgründe zeigen, hat die Strafkammer vielmehr auf Grund einer sorgfältigen Analyse des Urteils BGHSt 1, 255 die für die rechtliche Würdigung bedeutsamen Unterschiede zwischen dem jenem Urteil zugrunde liegenden Sachverhalt und dem hier abzuurteilenden Tatgeschehen herausgearbeitet und ihre Entscheidung ganz auf die besondere tatsächliche Gestaltung des vorliegenden Falls abgestellt.
Ihre dabei gewonnene Überzeugung, daß die Anzeige des Angeklagten im Gegensatz zu derjenigen im Fall BGHSt 1, 255 keine 'förmliche' Anzeige gewesen ist, hat sie unter Anführung von vier Argumenten eingehend und in rechtlich nicht zu beanstandender Weise begründet.