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   BGH, 16.10.2012 - 3 StR 414/12   

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https://dejure.org/2012,36131
BGH, 16.10.2012 - 3 StR 414/12 (https://dejure.org/2012,36131)
BGH, Entscheidung vom 16.10.2012 - 3 StR 414/12 (https://dejure.org/2012,36131)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 2012 - 3 StR 414/12 (https://dejure.org/2012,36131)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über die Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsanstalt durch das Gericht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 1
    Entscheidung über die Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsanstalt durch das Gericht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 195
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.12.2010 - 4 StR 459/10

    Unzulässige Revision mangels Beschwer des Angeklagten (Beschlussverwerfung;

    Auszug aus BGH, 16.10.2012 - 3 StR 414/12
    Hierdurch ist der Angeklagte nicht beschwert, sodass er das Urteil nicht mit der Revision anfechten kann (st. Rspr.; s. nur BGH, Beschlüsse vom 17. März 2009 - 3 StR 84/09, NStZ-RR 2009, 252; vom 2. Dezember 2010 - 4 StR 459/10, NStZ-RR 2011, 255 mwN).
  • BGH, 20.12.2011 - 3 StR 421/11

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang)

    Auszug aus BGH, 16.10.2012 - 3 StR 414/12
    Nachdem der Senat mit Beschluss vom 20. Dezember 2011 ( 3 StR 421/11) die Sache nur insoweit an das Landgericht zurückverwiesen hatte, als dieses in seinem ersten Urteil keine Entscheidung über die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt getroffen hatte, war das Landgericht allein noch dazu berufen, diese Entscheidung nachzuholen.
  • BGH, 17.03.2009 - 3 StR 84/09

    Unbegründete Revision; Beschwer (Nichtanordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 16.10.2012 - 3 StR 414/12
    Hierdurch ist der Angeklagte nicht beschwert, sodass er das Urteil nicht mit der Revision anfechten kann (st. Rspr.; s. nur BGH, Beschlüsse vom 17. März 2009 - 3 StR 84/09, NStZ-RR 2009, 252; vom 2. Dezember 2010 - 4 StR 459/10, NStZ-RR 2011, 255 mwN).
  • BGH, 02.04.2015 - 3 StR 103/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Annahme eines Hangs

    Damit ist die Revision zulässig (zur Unzulässigkeit einer ausschließlich gegen die Ablehnung einer Unterbringung gerichteten Revision des Angeklagten vgl. BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2012 - 3 StR 414/12 juris).
  • BGH, 06.12.2017 - 4 StR 533/17

    Statthaftigkeit des Rechtsmittels nach Konkretisierung des Umfangs der Anfechtung

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein Angeklagter ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen anfechten kann, weil gegen ihn neben der Strafe keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist (vgl. BGH, Urteile vom 21. März 1979 - 2 StR 743/78, BGHSt 28, 327, 330 f.; und vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5, 7; Beschlüsse vom 13. Juni 1991, aaO; vom 2. Dezember 2010 - 4 StR 459/10, NStZ-RR 2011, 255; vom 29. August 2011 - 5 StR 329/11, vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 421/11; und vom 16. Oktober 2012 - 3 StR 414/12).
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