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   BGH, 17.01.2018 - 2 StR 180/17   

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https://dejure.org/2018,5734
BGH, 17.01.2018 - 2 StR 180/17 (https://dejure.org/2018,5734)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2018 - 2 StR 180/17 (https://dejure.org/2018,5734)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2018 - 2 StR 180/17 (https://dejure.org/2018,5734)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 161 Abs. 2 Satz 1 StPO; § 102 StPO; § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG
    Rechtmäßigkeit von doppelfunktionalen Maßnahmen der Polizei (kein Vorrang der strafprozessualen Eingriffsbefugnisse; Verwertbarkeit gewonnener Beweismittel); Durchsuchung (Richtervorbehalt: Vorliegen von Gefahr im Verzug); bewaffnetes Beschaffen von Betäubungsmitteln ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 161 Abs 2 S 1 StPO

  • IWW

    §§ 102, 105 StPO, § 161 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 100a Abs. 2 Nr. 7 StPO, § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG

  • Wolters Kluwer

    Tätigwerden der Polizeibehörden während eines bereits laufenden Ermittlungsverfahrens aufgrund präventiver Ermächtigungsgrundlagen zum Zwecke der Gefahrenabwehr; Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme ausschließlich nach den gefahrenabwehrrechtlichen Voraussetzungen

  • rewis.io

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Befugnis zur Durchsuchung des Kraftfahrzeugs eines Tatverdächtigen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 102 ; StPO § 105
    Tätigwerden der Polizeibehörden während eines bereits laufenden Ermittlungsverfahrens aufgrund präventiver Ermächtigungsgrundlagen zum Zwecke der Gefahrenabwehr; Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme ausschließlich nach den gefahrenabwehrrechtlichen Voraussetzungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Unerlaubtes Handelstreiben mit Betäubungsmitteln

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Durchsuchung eines Fahrzeugs - auch zur Gefahrenabwehr

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bewaffnetes Sichverschaffen von Betäubungsmitteln

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 146
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 26.04.2017 - 2 StR 247/16

    "Legendierte Polizeikontrollen" grundsätzlich zulässig

    Auszug aus BGH, 17.01.2018 - 2 StR 180/17
    Die Verwertbarkeit der dabei gewonnenen Beweismittel im Strafverfahren bestimmt sich nach § 161 Abs. 2 Satz 1 StPO (Senat, Urteil vom 26. April 2017 - 2 StR 247/16, NJW 2017, 3173 Rn. 37 ff.).

    b) Soweit der Angeklagte beanstandet, die Staatsanwaltschaft habe gegen die Grundsätze der Aktenwahrheit und -klarheit verstoßen, weil zum Zeitpunkt der Anklageerhebung der Akteninhalt suggeriert habe, bei der Durchsuchung des Kraftfahrzeuges habe es sich um eine zufällige Maßnahme gehandelt und die wesentlichen Unterlagen, aus denen sich der tatsächliche Hintergrund der Durchsuchung ergebe, seien erst drei Tage nach Anklageerhebung durch die Polizei übersandt worden, handelt es sich der Sache nach um die Rüge des fairen Verfahrens (vgl. Senat, Urteil vom 26. April 2017 - 2 StR 247/16, NJW 2017, 3173, 3178 f.).

  • BGH, 15.03.2017 - 2 StR 23/16

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Täterschaft des Empfängers der

    Auszug aus BGH, 17.01.2018 - 2 StR 180/17
    Die mangelnde Dokumentation der Dringlichkeit der Maßnahme ist hier unbeachtlich, da die Beschreibung der tatsächlichen Umstände das Vorliegen von Gefahr im Verzug als evident erscheinen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2005 - 2 BvR 308/04, NJW 2005, 1637, 1639; Senat, Beschluss vom 15. März 2017 - 2 StR 23/16, NStZ 2017, 713).

    Die kurzzeitige Flucht des Angeklagten führte zu keiner Zäsur der kurz zuvor rechtmäßig angeordneten Maßnahme (vgl. Senat, Beschluss vom 15. März 2017 - 2 StR 23/16, aaO).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BGH, 17.01.2018 - 2 StR 180/17
    Gefahr im Verzug liegt dann vor, wenn die vorherige Einholung der richterlichen Anordnung den Erfolg der Durchsuchung gefährden würde (vgl. BVerfG, Urteil vom 20. Februar 2001 - 2 BvR 1444/00, BVerfGE 103, 142, 154; Senat, Urteil vom 6. Oktober 2016 - 2 StR 46/15, BGHSt 61, 266, 273; BGH, Urteil vom 10. Juli 2014 - 3 StR 140/14, NStZ-RR 2014, 318, 319; Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 210/11, NStZ 2012, 104 jeweils mwN).
  • BGH, 06.10.2016 - 2 StR 46/15

    Verfahrensrüge (Zulässigkeit: befristeter Widerspruch des Angeklagten nicht

    Auszug aus BGH, 17.01.2018 - 2 StR 180/17
    Gefahr im Verzug liegt dann vor, wenn die vorherige Einholung der richterlichen Anordnung den Erfolg der Durchsuchung gefährden würde (vgl. BVerfG, Urteil vom 20. Februar 2001 - 2 BvR 1444/00, BVerfGE 103, 142, 154; Senat, Urteil vom 6. Oktober 2016 - 2 StR 46/15, BGHSt 61, 266, 273; BGH, Urteil vom 10. Juli 2014 - 3 StR 140/14, NStZ-RR 2014, 318, 319; Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 210/11, NStZ 2012, 104 jeweils mwN).
  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus BGH, 17.01.2018 - 2 StR 180/17
    Für die Frage, ob die Ermittlungsbehörden eine richterliche Entscheidung rechtzeitig erreichen können, kommt es auf den Zeitpunkt an, zu dem die Staatsanwaltschaft oder ihre Hilfsbeamten die Durchsuchung für erforderlich hielten (BGH, Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06, BGHSt 51, 285, 288 f.).
  • BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutzbereich; Durchsuchung; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus BGH, 17.01.2018 - 2 StR 180/17
    Die mangelnde Dokumentation der Dringlichkeit der Maßnahme ist hier unbeachtlich, da die Beschreibung der tatsächlichen Umstände das Vorliegen von Gefahr im Verzug als evident erscheinen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2005 - 2 BvR 308/04, NJW 2005, 1637, 1639; Senat, Beschluss vom 15. März 2017 - 2 StR 23/16, NStZ 2017, 713).
  • BGH, 30.08.2011 - 3 StR 210/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus BGH, 17.01.2018 - 2 StR 180/17
    Gefahr im Verzug liegt dann vor, wenn die vorherige Einholung der richterlichen Anordnung den Erfolg der Durchsuchung gefährden würde (vgl. BVerfG, Urteil vom 20. Februar 2001 - 2 BvR 1444/00, BVerfGE 103, 142, 154; Senat, Urteil vom 6. Oktober 2016 - 2 StR 46/15, BGHSt 61, 266, 273; BGH, Urteil vom 10. Juli 2014 - 3 StR 140/14, NStZ-RR 2014, 318, 319; Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 210/11, NStZ 2012, 104 jeweils mwN).
  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 224/09

    Unerlaubtes Sichverschaffen von Betäubungsmitteln (Möglichkeit und Willen zu

    Auszug aus BGH, 17.01.2018 - 2 StR 180/17
    Sollte der neue Tatrichter feststellen, die Tätigkeit des Angeklagten habe sich in einer "Bunkerhaltung' für einen Dritten erschöpft, könnte neben einer Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge tateinheitlich Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, nicht jedoch ein bewaffnetes "Sichverschaffen' gegeben sein (vgl. BGH, Urteil vom 13. August 2009 - 3 StR 224/09, BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Sichverschaffen 2).
  • BGH, 19.10.2005 - 1 StR 117/05

    Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung: fehlende

    Auszug aus BGH, 17.01.2018 - 2 StR 180/17
    Jedoch führt hier bereits widersprüchlicher Tatsachenvortrag zur Unzulässigkeit der Rüge (BGH, Beschluss vom 28. August 1997 - 1 StR 291/97, NStZ 1998, 52; Urteil vom 19. Oktober 2005 - 1 StR 117/05, NStZ-RR 2006, 181, 182 mwN).
  • BGH, 10.07.2014 - 3 StR 140/14

    Verfahrensrüge wegen vermeintlich zu Unrecht abgelehnten Beweisantrags (Ablehnung

    Auszug aus BGH, 17.01.2018 - 2 StR 180/17
    Gefahr im Verzug liegt dann vor, wenn die vorherige Einholung der richterlichen Anordnung den Erfolg der Durchsuchung gefährden würde (vgl. BVerfG, Urteil vom 20. Februar 2001 - 2 BvR 1444/00, BVerfGE 103, 142, 154; Senat, Urteil vom 6. Oktober 2016 - 2 StR 46/15, BGHSt 61, 266, 273; BGH, Urteil vom 10. Juli 2014 - 3 StR 140/14, NStZ-RR 2014, 318, 319; Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 210/11, NStZ 2012, 104 jeweils mwN).
  • BGH, 29.11.1989 - 2 StR 264/89

    Information des Angeklagten und des Verteidigers über außerhalb der

  • BGH, 28.08.1997 - 1 StR 291/97

    Fehlen eines zulässigen Tatsachenvortrags

  • LG Limburg, 09.04.2018 - 1 Qs 21/18

    Gefahr in Verzug für die Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung liegt vor, wenn

    Vorliegend ist dies der Zeitpunkt, nachdem die Polizeibeamten mit dem Inhalt der aus dem Fenster geworfenen Päckchen konfrontiert wurden und sich der Sachverhalt für sie von einer Ordnungswidrigkeit wegen unangemeldeter Kraftfahrzeuge in nicht vorhersehbarer Weise zu einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wandelte (vgl. BGH, Urteil vom 17.01.2018 - 2 StR 180/17 -).
  • BGH, 30.01.2024 - 5 StR 607/23

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Schuldspruch wegen vollendeten

    Das Sichverschaffen setzt wie der Erwerb voraus, dass der Täter die tatsächliche Verfügungsgewalt mit der Möglichkeit und dem Willen erlangt, über die Sache als eigene zu verfügen (BGH, Urteile vom 17. Januar 2018 - 2 StR 180/17, NStZ-RR 2018, 146, 148; vom 13. August 2009 - 3 StR 224/09, BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Sichverschaffen 2).
  • BGH, 10.06.2021 - 5 StR 377/20

    Verwertbarkeit von Erkenntnissen einer gefahrenabwehrrechtlich zulässigen

    Insbesondere bei sogenannten Gemengelagen, in denen die Polizei sowohl repressiv als auch präventiv handeln kann und will, bleiben strafprozessuale und gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen grundsätzlich nebeneinander anwendbar (vgl. BGH, Urteile vom 26. April 2017 - 2 StR 247/16, BGHSt 62, 123 mwN; vom 17. Januar 2018 - 2 StR 180/17, NStZ-RR 2018, 146; Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 406/15, NStZ-RR 2016, 176).
  • LG Trier, 06.02.2024 - 1 Qs 4/24

    Durchsuchung, Verhältnismäßigkeit, Richtervorbehalt

    Dies ist der Fall, wenn die richterliche Anordnung nicht mehr eingeholt werden kann, ohne dass der Zweck der Maßnahme (regelmäßig die Sicherstellung von Beweismitteln) gefährdet wird (BVerfG NJW 2015, 2787; NJW 2019, 1428; BGH NStZ-RR 2018, 146).
  • BGH, 24.05.2023 - 5 StR 82/23

    Kognitionspflicht (Erschöpfen des durch die Anklage abgegrenzten Prozessstoffs;

    Obwohl der Angeklagte in der Werkstatt auch einen Schlagring aufbewahrte, erfüllte er den Tatbestand des bewaffneten Sichverschaffens von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG) nicht, weil es ihm als bloßem Bunkerhalter nicht freistand, in irgendeiner Weise über die Betäubungsmittel "als eigene" zu verfügen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Januar 2018 - 2 StR 180/17, NStZ-RR 2018, 146, 148).
  • KG, 11.07.2018 - 161 Ss 106/18

    Diebstahl mit Waffen - Voraussetzungen

    aa) Die Feststellungen weisen jedoch bereits nicht aus, ob das vom Angeklagten mitgeführte "Pfefferspray" überhaupt gefüllt und funktionsfähig (vgl. BGH, Urteil vom 17..Januar 2018 - 2 StR 180/17 -, juris Rdnr. 4 und Beschluss vom 12. September 2017 - 4 StR 298/17 -, juris Rdnr. 2) war.
  • KG, 11.07.2018 - 5 Ss 46/18
    aa) Die Feststellungen weisen jedoch bereits nicht aus, ob das vom Angeklagten mitgeführte "Pfefferspray" überhaupt gefüllt und funktionsfähig (vgl. BGH, Urteil vom 17..Januar 2018 - 2 StR 180/17 -, juris Rdnr. 4 und Beschluss vom 12. September 2017 - 4 StR 298/17 -, juris Rdnr. 2) war.
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