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   BGH, 17.04.2013 - VIII ZR 252/12   

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https://dejure.org/2013,9087
BGH, 17.04.2013 - VIII ZR 252/12 (https://dejure.org/2013,9087)
BGH, Entscheidung vom 17.04.2013 - VIII ZR 252/12 (https://dejure.org/2013,9087)
BGH, Entscheidung vom 17. April 2013 - VIII ZR 252/12 (https://dejure.org/2013,9087)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 556 BGB, § 556a BGB
    Betriebskostenabrechnung für eine vermietete Eigentumswohnung: Umlage der Grundsteuer

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Abrechnung des allein auf die Mietwohnung entfallenden Grundsteuerbetrags trotz einer auf Umlage nach Wohnfläche gerichteten Parteivereinbarung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Änderung der BGH-Rechtsprechung: Vom Mieter zu tragende Betriebskosten, die von einem Dritten (Gemeinde) speziell für die einzelne Wohnung erhoben werden, sind an den Mieter in der Betriebskostenabrechnung "weiterzuleiten", §§ 556, 556a Abs. 1 BGB

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Weiterleitung der Grundsteuer an Mieter ohne Berücksichtigung eines vereinbarten Umlegungsmaßstabs; Betriebskosten; Wohnungseigentum; vermietete Eigentumswohnung

  • rewis.io

    Betriebskostenabrechnung für eine vermietete Eigentumswohnung: Umlage der Grundsteuer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit der Abrechnung des allein auf die Mietwohnung entfallenden Grundsteuerbetrags trotz einer auf Umlage nach Wohnfläche gerichteten Parteivereinbarung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grundsteuer für die Eigentumswohnung - und die Betriebskostenabrechnung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Grundsteuer einer Eigentumswohnung

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Vom Mieter zu tragende Betriebskosten, die speziell für eine einzelne Wohnung erhoben werden, dürfen an den Mieter schlicht weitergeleitet werden

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Umlage exakt zuordnungsbarer Betriebskostenart (hier: Grundsteuer)

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Betriebskostenabrechnung wird einfacher - Vermieter einer Eigentumswohnung können Grundsteuer leichter umlegen

  • blog.de (Kurzinformation)

    Grundsteuer kann an Mieter weitergeleitet werden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vermieter kann wohnungsspezifische Kosten einfach weitergeben

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vermieter kann wohnungsspezifische Kosten einfach weitergeben

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Grundsteuer in der Betriebskostenabrechnung: Wie erfolgt deren Umlage?

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 785
  • NZM 2013, 457
  • ZMR 2014, 108
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.05.2004 - VIII ZR 169/03

    Vereinbarung eines Umlegungsmaßstabes für die Grundsteuer

    Auszug aus BGH, 17.04.2013 - VIII ZR 252/12
    Soweit sich aus einer früheren Senatsentscheidung (Senatsurteil vom 26. Mai 2004 - VIII ZR 169/03, WuM 2004, 403 unter II 2) etwas anderes ergeben sollte, hält der Senat daran nicht fest.
  • BGH, 15.03.2011 - VIII ZR 243/10

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete in einer Doppelhaushälfte: Beginn der

    Auszug aus BGH, 17.04.2013 - VIII ZR 252/12
    Vom Mieter zu tragende Betriebskosten, die wie hier von einem Dritten (Gemeinde) speziell für die einzelne Wohnung erhoben werden, sind an den Mieter in der Betriebskostenabrechnung schlicht "weiterzuleiten" (vgl. bereits Senatsbeschlüsse vom 15. März 2011 - VIII ZR 243/10, WuM 2011, 281 Rn. 3; und vom 13. September 2011 - VIII ZR 45/11, WuM 2011, 684 Rn. 7, und - VIII ZR 69/11, juris Rn. 7).
  • BGH, 13.09.2011 - VIII ZR 45/11

    Betriebskostenabrechnung für eine vermietete Eigentumswohnung: Inhalt einer

    Auszug aus BGH, 17.04.2013 - VIII ZR 252/12
    Vom Mieter zu tragende Betriebskosten, die wie hier von einem Dritten (Gemeinde) speziell für die einzelne Wohnung erhoben werden, sind an den Mieter in der Betriebskostenabrechnung schlicht "weiterzuleiten" (vgl. bereits Senatsbeschlüsse vom 15. März 2011 - VIII ZR 243/10, WuM 2011, 281 Rn. 3; und vom 13. September 2011 - VIII ZR 45/11, WuM 2011, 684 Rn. 7, und - VIII ZR 69/11, juris Rn. 7).
  • BGH, 13.09.2011 - VIII ZR 69/11

    Betriebskostenabrechnung für eine vermietete Eigentumswohnung: Inhalt einer

    Auszug aus BGH, 17.04.2013 - VIII ZR 252/12
    Vom Mieter zu tragende Betriebskosten, die wie hier von einem Dritten (Gemeinde) speziell für die einzelne Wohnung erhoben werden, sind an den Mieter in der Betriebskostenabrechnung schlicht "weiterzuleiten" (vgl. bereits Senatsbeschlüsse vom 15. März 2011 - VIII ZR 243/10, WuM 2011, 281 Rn. 3; und vom 13. September 2011 - VIII ZR 45/11, WuM 2011, 684 Rn. 7, und - VIII ZR 69/11, juris Rn. 7).
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