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   BGH, 17.12.2003 - 2 StR 331/03   

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https://dejure.org/2003,5465
BGH, 17.12.2003 - 2 StR 331/03 (https://dejure.org/2003,5465)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2003 - 2 StR 331/03 (https://dejure.org/2003,5465)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2003 - 2 StR 331/03 (https://dejure.org/2003,5465)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 15 StGB; § 261 StPO
    Tötungsvorsatz (äußerst gefährliches Tatmittel; billigendes Inkaufnehmen; verminderte Einsichtsfähigkeit; Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Annahme eines zumindest bedingten Tötungsvorsatzes; Feststellung eines Gefährdungsvorsatzes oder von grober Fahrlässigkeit; Abgabe von Schüssen auf eine geschlossene Tür einer Gastwirtschaft

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 140
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.11.2000 - 3 StR 353/00

    Bildung einer Gesamtstrafe; Begründungsumfang bei Anordnung der

    Auszug aus BGH, 17.12.2003 - 2 StR 331/03
    Die Zäsurwirkung der Vorverurteilungen würde bei Anwendung des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB nicht entfallen (BGHSt 44, 179, 184; BGH NStZ-RR 2001, 103 f.; Senatsbeschl. v. 12. November 2003 - 2 StR 294/03).
  • BGH, 12.11.2003 - 2 StR 294/03

    Konkurrenzen (Tateinheit; Tatmehrheit; Handlungseinheit: überschneidende

    Auszug aus BGH, 17.12.2003 - 2 StR 331/03
    Die Zäsurwirkung der Vorverurteilungen würde bei Anwendung des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB nicht entfallen (BGHSt 44, 179, 184; BGH NStZ-RR 2001, 103 f.; Senatsbeschl. v. 12. November 2003 - 2 StR 294/03).
  • BGH, 12.08.1998 - 3 StR 537/97

    Zäsurwirkung eines früheren Urteils bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 17.12.2003 - 2 StR 331/03
    Die Zäsurwirkung der Vorverurteilungen würde bei Anwendung des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB nicht entfallen (BGHSt 44, 179, 184; BGH NStZ-RR 2001, 103 f.; Senatsbeschl. v. 12. November 2003 - 2 StR 294/03).
  • BGH, 17.12.2009 - 4 StR 424/09

    Beweiswürdigung bei der Prüfung des Tötungsvorsatzes

    Die offensichtliche Lebensgefährlichkeit einer Handlungsweise stellt dabei für den Nachweis bedingten Tötungsvorsatzes einen Umstand von erheblichem Gewicht dar, weil bei äußerst gefährlichen gewalttätigen Handlungen ein bedingter Tötungsvorsatz nahe liegt (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 58, 59).
  • BGH, 26.01.2005 - 5 StR 290/04

    Abgrenzung von Totschlag und schwerer Körperverletzung (Tötungsvorsatz bei

    Die offensichtliche Lebensgefährlichkeit einer Handlungsweise stellt dabei für den Nachweis eines bedingten Tötungsvorsatzes einen Umstand von erheblichem Gewicht dar (BGH NStZ 2003, 431), weil bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen ein bedingter Tötungsvorsatz nahe liegt (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 58).
  • LG Ravensburg, 26.09.2006 - 4 Ns 24 Js 22865/03
    Gerade die Plausibilität der Einlassung des den Vorsatz bestreitenden Angeklagten ist bei der Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit das entscheidende, vom Bundesgerichtshof geforderte Kriterium (dazu u.a. BGH NStZ 1981, 22 f.; BGH NStZ-RR 2004, 140 f.; BGH NStZ 2005, 92 f.).
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