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   BGH, 18.02.1964 - 3 StR 54/63   

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BGH, 18.02.1964 - 3 StR 54/63 (https://dejure.org/1964,2348)
BGH, Entscheidung vom 18.02.1964 - 3 StR 54/63 (https://dejure.org/1964,2348)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 1964 - 3 StR 54/63 (https://dejure.org/1964,2348)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit eines Bürgers der Bundesrepublik bei Reisen in die Sowjetische Besatzungszone (SBZ) - Teilnahme an gegen die Bundesrepublik gerichteten politischen Veranstaltungen - Begriff der "kommunistischen Propaganda" - Förderung einer verbotenen Partei - Tätige ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 1082
  • MDR 1964, 520
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 13.12.1957 - 1 StE 8/57

    Viktor Agartz

    Auszug aus BGH, 18.02.1964 - 3 StR 54/63
    Gerade bei Auslegung der Vorschriften, die dem Schutz der freiheitlichen Ordnung dienen, bilden aber die Grundsätze dieser Ordnung selbst eine wesentliche Richtschnur (so BGHSt 11, 171, 179).

    Niemand wird an politischer Kritik gehindert, weil SED/KPD dasselbe sagen (BGHSt 11, 171, 179).

  • BGH, 13.04.1962 - 3 StR 10/62

    Förmliche Mitgliedschaft und Mitgliedsbeiträge als Merkmale eines Verstoßes gegen

    Auszug aus BGH, 18.02.1964 - 3 StR 54/63
    Beeinflussungsversuche der Leiter solcher Veranstaltungen dienen soll (vgl. dazu auch die Begründung zu § 372 des E 1962) oder wenn der Besuch der Veranstaltung dazu benutzt wird, um auf diese Weise, etwa zu Verwandten, in die SBZ reisen oder dort einen billigen Urlaub verleben zu können (3 StR 10/62 vom 13. April 1962, bei Wagner DRiZ 1963, 218), es sei denn, der Besucher nähme bei all dem billigend in Kauf, daß die SBZ-Machthaber seinen bloßen Besuch ihrer Veranstaltungen in eine Unterstützung ihrer verfassungsfeindlichen Bestrebungen ummünzten.

    Dies hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen (BGHSt 16, 26, 31 f; 3 StR 10/62 vom 13. April 1962; 3 StR 18/62 vom 15. Mai 1962, bei Wagner GA 1963, 233 Nr. 29; 3 StR 20/63 vom 10. Juni 1963).

  • BGH, 02.10.1963 - 3 StR 31/63

    Kostenloser Aufenthalt in einer FDGB-Schule als Indiz für eine Förderung der

    Auszug aus BGH, 18.02.1964 - 3 StR 54/63
    Er macht sich erst dann strafbar, wenn er dabei die gegen die Grundordnung der Bundesrepublik gerichtete Wühlarbeit der SBZ-Machthaber fördert, dies will oder doch billigend in Kauf nimmt und so als Werber für die gesellschaftlich-politische "Ordnung" der SBZ auftritt (3 StR 31/63 vom 2. Oktober 1963).

    Er muß, mögen auch die von ihm vertretenen politischen Ziele mit denen der verbotenen Partei gleich sein, auch noch wollen, zumindest billigend in Kauf nehmen, daß er damit diese Partei fördert (3 StR 31/63 vom 2. Oktober 1963).

  • BGH, 19.08.1964 - 3 StR 27/64

    Rechtsmittel

    Daher steht das Eintreten für die kommunistische Lehre und für kommunistische Forderungen für sich allein nicht schon unter der Strafdrohung der §§ 42, 47 BVerfGG (vgl. BGHSt 19, 51, 57 [BGH 25.07.1963 - 3 StR 64/62]; BGH NJW 1964, 1082, 1084) [BGH 18.02.1964 - 3 StR 54/63].

    Dieser Tatbestand wird auch noch nicht allein dadurch erfüllt, daß das vom Täter Gesagte, insbesondere die von ihm vertretenen Ziele, mit dem übereinstimmt, was KPD oder SED, gar noch zum gleichen Zeitpunkt, sagen (BGH NJW 1964, 1083 [BGH 18.02.1964 - 3 StR 54/63]).

    Dann aber spielt es, entgegen der Auffassung der Revision, keine Rolle, ob die vom Angeklagten vertretenen Auffassungen zu politischen Gegenwartsfragen auch von anderen Kreisen vertreten werden (so BGH NJW 1964, 1082).

  • BGH, 19.08.1964 - 3 StR 28/64

    Rechtsmittel

    Daher steht das Eintreten für die kommunistische Lehre und für kommunistische Forderungen für sich allein nicht schon unter der Strafdrohung der §§ 42, 47 BVerfGG (vgl. BGHSt 19, 51, 57 [BGH 25.07.1963 - 3 StR 64/62]; BGH NJW 1964, 1082, 1084) [BGH 18.02.1964 - 3 StR 54/63].

    Auch erfüllt der Umstand allein, daß das vom Täter Gesagte, insbesondere die von ihm vertretenen Ziele, mit dem übereinstimmt, was KPD oder SED, gar noch zum gleichen Zeitpunkt, sagen, noch nicht den Tatbestand der §§ 42, 47 BVerfGG (BGH NJW 1964, 1083 [BGH 18.02.1964 - 3 StR 54/63]).

    Dann aber spielt es, entgegen der Auffassung der Revision, keine Rolle, ob die vom Angeklagten vertretenen Auffassungen zu politischen Gegenwartsfragen auch von anderen Kreisen vertreten werden (so BGH NJW 1964, 1082).

  • BGH, 23.02.1965 - 3 StR 57/64

    Strafbarkeit "prokommunistischer Betätigung", bloßer Förderung allgemeiner

    Bei der rechtlichen Beurteilung dieses Sachverhalts hat das Landgericht nicht verkannt, daß "prokommunistische Betätigung", bloße Förderung allgemeiner kommunistischer Interessen, kommunistische Propaganda oder Eintreten für die kommunistische Weltanschauung allein noch nicht den Tatbestand der §§ 42, 47 BVerfGG erfüllten (vgl. BGH NJW 1964, 1082, 1084 [BGH 18.02.1964 - 3 StR 54/63]; Wagner DRiZ 1962, 362; 1964, 363).

    Es betont - im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1964, 1082) -, darin allein, daß die vom Angeklagten vertretenen politischen Ziele oder Meinungen mit denen der verbotenen KPD übereinstimmten, liege noch keine Zuwiderhandlung gegen das Verbot dieser Partei.

  • BGH, 16.12.1965 - 2 StE 2/65

    Verstoß gegen das Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) durch

    Sofern er den neuerdings ziemlich eng ausgelegten Tatbestand des § 93 StGB (vgl. BGHSt 19, 63; 19, 221 [BGH 10.01.1964 - 2 StR 427/63]; 19, 245 [BGH 26.02.1964 - 4 StR 496/63]; 19, 311) [BGH 08.05.1964 - 3 StR 9/64]nicht erfüllt, kann er dies auch ungestraft schriftlich tun, es sei denn, er wolle mit seinem Tun zugleich die verbotswidrig fortbestehende Partei als Organisation fördern (vgl. BGH NJW 1964, 1082; BGH NJW 1965, 1444).
  • BGH, 17.02.1966 - 3 StR 27/65

    Verurteilung wegen Geheimbündelei in verfassungsfeindlicher Absicht - Verstoß

    In diesen Entscheidungen ist ferner dargelegt, dass die Bestrafung aus § 90 a Abs. 2 StGB mit dem Grundrecht der freien Meinungsäusserung vereinbar ist und anderen verfassungsrechtlichen Vorschriften nicht widerspricht (BGHSt 18, 296 ff [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63]; NJW 1964, 1082; 1964, 2312 [LG München 20.08.1964 - 6 T 121/64]; 1965, 1444) [LG Wuppertal 31.03.1965 - 8 S 452/64].
  • BGH, 16.02.1965 - 3 StR 33/64

    Zuwiderhandlung gegen ein Parteiverbot durch Förderung der verbotenen

    Für diese Frage war es gleichgültig, ob die Kampfziele und -rufe der Angeklagten und der KPD ganz oder teilweise mit denen der "Opposition" übereinstimmten; das entlastet die Angeklagten umsoweniger, als erfahrungsmässig die KPD dazu neigt, Verlautbarungen der "Opposition" aufzugreifen und in ihrem Sinne zu verwerten (vgl. BGH NJW 1964, 1082 [BGH 18.02.1964 - StR 3 54/63 ] Nr. 10).
  • BGH, 09.07.1965 - 3 StR 12/65

    Anwendung einer neuen Gesetzesvorschrift im Strafrecht wegen Herabsetzung des

    Das Landgericht hat sich beim Schuldspruch im Rahmen der in mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHSt 18, 296, 298 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63]/299, 301 bis 304; NJW 1964, 1082; 1964, 2312 [LG München 20.08.1964 - 6 T 121/64]; 3 StR 23/63 vom 2. Oktober 1963; 3 StR 57/64 vom 23. Februar 1965) unter Berücksichtigung des Grundgesetzes dargelegten Grundsätze gehalten, nach denen das erlaubte Eintreten für kommunistisches Gedankengut und für "die kommunistische Weltanschauung" abgegrenzt werden muß von der verbotenen und nach § 90 a n.F. StGB (vorher nach den §§ 42, 47 BVerfGG) strafbaren Förderung der KPD und ihrer Ersatzorganisationen.
  • BGH, 24.06.1965 - 3 StR 60/64

    Tätigkeit für die in der Bundesrepublik bestehende Geheimorganisation der

    Daher stand das Verbreiten der kommunistischen Lehre, die Unterrichtung über Tagesereignisse aus kommunistischer Sicht und das Eintreten für kommunistische Forderungen für sich allein nicht schon unter Strafdrohung der früheren §§ 42, 47 BVerfGG (vgl. BGH NJW 1964, 1082, 1084) [BGH 18.02.1964 - 3 StR 54/63].
  • BGH, 15.07.1964 - 3 StR 12/64

    Rechtsmittel

    Bei der Abgrenzung des strafbaren Bereichs, der schon aus rechtsstaatlichen Gründen (Art. 103 Abs. 2 GG) nicht ins Uferlose ausgeweitet werden darf, vielmehr sachgerecht abgegrenzt werden muß (BGH NJW 1964, 1082 Nr. 10), ist zu beachten, daß das Gesetz nur den vollendeten Ungehorsam gegen das verfassungsgerichtliche Urteil unter Strafe stellt.
  • BGH, 22.07.1966 - 2 StE 1/65

    Subjektive und objektive Tatbestandsvoraussetzungen der Unterstützung einer

    Deswegen hat der Senat bereits mehrfach entschieden, daß es einem Kommunisten, selbst einem ehemaligen Funktionär der KPD, nicht verboten ist, sich weiter als Kommunist zu bekennen und Ziele zu verfechten, die auch, wie er weiß und wogegen er als überzeugter Kommunist nichts einzuwenden hat, von der verbotenen KPD als solcher verfolgte Tagesziele sind (vgl. z.B. BGH NJW 1964, 1082; NJW 1965, 1444; 3 StR 20/65 vom 12. Oktober 1965, insoweit in BGHSt 20, 287 und in NJW 1966, 61 nicht abgedruckt).
  • BGH, 06.10.1964 - 3 StR 31/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.01.1965 - 3 StR 10/64

    Strafbarkeit wegen des Haltens kommunistischer Reden und des Verbreitens von

  • BGH, 01.12.1964 - 3 StR 44/64

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 24.06.1964 - 3 StR 21/64

    Förderung der verbotenen KPD durch Verteilung der Zeitung "Freies Volk"

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