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   BGH, 18.03.1981 - VIII ZR 66/80   

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https://dejure.org/1981,2405
BGH, 18.03.1981 - VIII ZR 66/80 (https://dejure.org/1981,2405)
BGH, Entscheidung vom 18.03.1981 - VIII ZR 66/80 (https://dejure.org/1981,2405)
BGH, Entscheidung vom 18. März 1981 - VIII ZR 66/80 (https://dejure.org/1981,2405)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen verspäteter Räumung eines gewerblich genutzten Mietgrundstücks - Berechtigung zur Untervermietung - Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung oder Verzugs - Pflicht auf Anpassung eines Aufhebungsvertrages gegen Übergabe der Räume

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB Vor §§ 145 ff.
    Rechtsstellung der Parteien eines Vorvertrages

Papierfundstellen

  • WM 1981, 695
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.01.1958 - VIII ZR 119/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.03.1981 - VIII ZR 66/80
    Aufgrund des Vorvertrages waren grundsätzlich beide Parteien zur Abgabe eines Vertragsantrags verpflichtet (vgl. Senatsurteil vom 21. Januar 1958 - VIII ZR 119/57 = WM 1958, 491, 492) und gehalten, ein Angebot der Gegenseite entweder anzunehmen oder an dem weiteren Aushandeln der Vertragsbedingungen mitzuwirken.
  • RG, 26.03.1924 - III 814/23

    Kann der Pächter eines Grundstücks dessen Rückgabe verweigern bis zur

    Auszug aus BGH, 18.03.1981 - VIII ZR 66/80
    Da § 556 Abs. 2 BGB nachgiebiges Recht enthält (RGZ 108, 137, 139), ist dies möglich.
  • BGH, 12.05.2006 - V ZR 97/05

    Rechtsfolgen eines Vorvertrages

    bb) Ein Vorvertrag verpflichtet beide Parteien, an dem Aushandeln der Bedingungen des abzuschließenden Vertrages mitzuwirken (BGH, Urt. v. 21. September 1958, VIII ZR 119/57, WM 1958, 491, 492; u. v. 18. März 1981, VIII ZR 66/80, WM 1981, 695, 697 f.).
  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 256/92

    Umfang des Klageantrags auf Abschluß eines nach einem Vorvertrag geschuldeten

    Aufgrund eines Vorvertrags sind grundsätzlich beide Parteien zur Abgabe eines Vertragsantrages verpflichtet und gehalten, ein Angebot der Gegenseite entweder anzunehmen oder an dem weiteren Aushandeln der Vertragsbedingungen mitzuwirken (vgl. BGH, Urt. v. 18. März 1981 - VIII ZR 66/80, WM 1981, 695, 697).
  • BGH, 30.04.1986 - VIII ZR 90/85

    AGB beim Leasing - Unwirksame AGB-Klausel

    Einer Einigung über die wesentlichen Bestandteile der späteren Einzelverträge hätte es nur bedurft, wenn die Parteien einen Vorvertrag hätten abschließen, also eine vorweggenommene grundsätzliche Einigung über erst später endgültig abzuschließende Verträge hätten herbeiführen wollen (Senat, LM § 305 BGB Nr. 3 = WM 1958, 491; Senat, NJW 1980, 1577 = WM 1980, 805; Senat, WM 1981, 695).
  • KG, 22.01.2004 - 8 U 193/03

    Gewerberaummiete: Auslegung einer Vereinbarung als Mietoption und nicht als

    Im Wesen des Vorvertrages liegt es aber, dass die Vertragsbedingungen nicht vollständig festgelegt sind und ein Verhandlungsspielraum verbleibt, der bei Abschluss des Hauptvertrages auszufüllen ist (Bub/Treier/Reinstorf, a.a.O., II, Rdnr. 143; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Auflage, Rdnr. 77; BGH WM 1981, 695).
  • BGH, 04.03.1983 - V ZR 285/81

    Errichtung einer Eigentumswohnung nach dem Bauherren-Modell aufgrund eines

    Weiter folgt der Senat dem Berufungsgericht auch darin, daß der Kläger auf Grund der in § 4 des Betreuungsvertrags getroffenen Vereinbarung berechtigt ist, in der Weise auf Abschluß eines Kaufvertrages zu klagen, daß er die Annahme eines von ihm unterbreiteten notariellen Verkaufsangebots durch die Beklagte verlangt (vgl. BGH Urteil vom 18. März 1981, VIII ZR 66/80, WM 1981, 695, 697 unter II. 5.c).
  • BGH, 04.03.1983 - V ZR 209/81

    (Ergänzende) Auslegung eines "Betreuungs- und Verwaltungsvertrages" - Einseitige

    Weiter folgt der Senat dem Berufungsgericht auch darin, daß der Kläger auf Grund der in § 4 des Betreuungsvertrags getroffenen Vereinbarung berechtigt ist, in der Weise auf Abschluß eines Kaufvertrages zu klagen, daß er die Annahme eines von ihm unterbreiteten notariellen Verkaufsangebots durch die Beklagte verlangt (vgl. BGH Urteil vom 18. März 1981, VIII ZR 66/80, WM 1981, 695, 697 unter II. 5.c).
  • BGH, 20.05.1983 - V ZR 98/82

    (Ergänzende) Auslegung eines "Betreuungs- und Verwaltungsvertrages" - Einseitige

    Richtig ist die Ansicht des Berufungsgerichts, daß der Kläger auf Grund der in § 4 des Betreuungsvertrages getroffenen Vereinbarung berechtigt ist, in der Weise auf Abschluß eines Kaufvertrages zu klagen, daß er die Annahme eines von ihm unterbreiteten notariellen Verkaufsangebots durch die Beklagte verlangt (vgl. BGH Urteil vom 18. März 1981, VIII ZR 66/80, WM 1981, 695, 697 unter II. 5. c).
  • BGH, 04.03.1983 - V ZR 282/81

    (Ergänzende) Auslegung eines "Betreuungs- und Verwaltungsvertrages" - Einseitige

    Weiter folgt der Senat dem Berufungsgericht auch darin, daß der Kläger auf Grund der in § 4 des Betreuungsvertrags getroffenen Vereinbarung berechtigt ist, in der Weise auf Abschluß eines Kaufvertrages zu klagen, daß er die Annahme eines von ihm unterbreiteten notariellen Verkaufsangebots durch die Beklagte verlangt (vgl. BGH Urteil vom 18. März 1981, VIII ZR 66/80, WM 1981, 695, 697 unter II. 5.c).
  • BGH, 04.03.1983 - V ZR 242/81

    (Ergänzende) Auslegung eines "Betreuungs- und Verwaltungsvertrages" - Einseitige

    Weiter folgt der Senat dem Berufungsgericht auch darin, daß der Kläger auf Grund der in § 4 des Betreuungsvertrags getroffenen Vereinbarung berechtigt ist, in der Weise auf Abschluß eines Kaufvertrages zu klagen, daß er die Annahme eines von ihm unterbreiteten notariellen Verkaufsangebots durch die Beklagte verlangt (vgl. BGH Urteil vom 18. März 1981, VIII ZR 66/80, WM 1981, 695, 697 unter II. 5.c).
  • BGH, 04.03.1983 - V ZR 283/81

    (Ergänzende) Auslegung eines "Betreuungs- und Verwaltungsvertrages" - Einseitige

    Weiter folgt der Senat dem Berufungsgericht auch darin, daß der Kläger auf Grund der in § 4 des Betreuungsvertrags getroffenen Vereinbarung berechtigt ist, in der Weise auf Abschluß eines Kaufvertrages zu klagen, daß er die Annahme eines von ihm unterbreiteten notariellen Verkaufsangebots durch die Beklagte verlangt (vgl. BGH Urteil vom 18. März 1981, VIII ZR 66/80, WM 1981, 695, 697 unter II. 5.c).
  • BGH, 20.05.1983 - V ZR 15/82

    (Ergänzende) Auslegung eines "Betreuungs- und Verwaltungsvertrages" - Einseitige

  • BGH, 20.05.1983 - V ZR 74/82

    (Ergänzende) Auslegung eines "Betreuungs- und Verwaltungsvertrages" - Einseitige

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