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   BGH, 18.03.2014 - 3 StR 1/14   

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https://dejure.org/2014,9477
BGH, 18.03.2014 - 3 StR 1/14 (https://dejure.org/2014,9477)
BGH, Entscheidung vom 18.03.2014 - 3 StR 1/14 (https://dejure.org/2014,9477)
BGH, Entscheidung vom 18. März 2014 - 3 StR 1/14 (https://dejure.org/2014,9477)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 174 Abs. 2 StGB; § 26 StGB
    Subjektiver Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen (Erfordernis der Absicht, sich oder den Schutzbefohlenen sexuell zu erregen; keine Anstiftung bei fehlender tatbestandsmäßiger Absicht des Haupttäters)

  • lexetius.com
  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 361
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.12.2002 - 4 StR 451/02

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Verfahrenshindernis der

    Auszug aus BGH, 18.03.2014 - 3 StR 1/14
    Mit dem Teilfreispruch des Angeklagten durch den Senat und der Teilaufhebung des Urteils hat sich die vom Angeklagten eingelegte Kostenbeschwerde erledigt (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2002 - 4 StR 451/02, juris Rn. 5; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 464 Rn. 20; KK/Gieg, 7. Aufl., § 464 Rn. 11).
  • BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21

    Begriff der kriminellen Vereinigung (übergeordnetes gemeinsames Interesse;

    Mit der Teilaufhebung des Urteils hat sich die zugleich eingelegte Kostenbeschwerde erledigt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2019 - 3 StR 400/18, juris Rn. 12; vom 10. Dezember 2002 - 4 StR 451/02, juris Rn. 5; vom 18. März 2014 - 3 StR 1/14, juris Rn. 7).
  • BGH, 10.08.2023 - 3 StR 412/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Amphetamin als ein

    Dieses Rechtsmittel ist durch die Teilaufhebung des Urteils, soweit es den Angeklagten betrifft, gegenstandslos (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2023 - 5 StR 201/23, juris Rn. 9; Urteil vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21, juris Rn. 63; Beschlüsse vom 23. März 2021 - 1 StR 50/21, juris Rn. 19; vom 18. März 2014 - 3 StR 1/14, juris Rn. 7; KK-StPO/Gieg, 9. Aufl., § 464 Rn. 14; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 464 Rn. 20).
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