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   BGH, 18.04.1961 - 1 StR 602/60   

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https://dejure.org/1961,7239
BGH, 18.04.1961 - 1 StR 602/60 (https://dejure.org/1961,7239)
BGH, Entscheidung vom 18.04.1961 - 1 StR 602/60 (https://dejure.org/1961,7239)
BGH, Entscheidung vom 18. April 1961 - 1 StR 602/60 (https://dejure.org/1961,7239)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.02.1955 - 3 StR 543/54
    Auszug aus BGH, 18.04.1961 - 1 StR 602/60
    Das führt, da die Verletzung der zwingenden Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens einen unbedingten Revisionsgrund enthält (§ 538 Nr. 6 StPO; zu § 174 Abs. 1 Satz 2 GVG: BGSt 70, 109, 111; BGHSt 2, 56, 58 [BGH 21.12.1951 - 2 StR 480/51]; 7, 218, 220 [BGH 24.02.1955 - 3 StR 543/54]; vgl. BGH 1 StR 278/55 vom 18. August 1955 bei Herlau MDR 1955, 653), ohne weiteres zur Aufhebung des Urteils, soweit der Verfahrensfehler es berührt, demnach zur Aufhebung der Verurteilung des Angeklagten wegen versuchten Verbrechens nach § 174 Nr. 2 StGB (Fall II B 1 der Urteilsgründe).

    Denn diese Verfahrensvorgänge betreffen - allein nach der Verschiedenheit des Beweisgegenstandes - einen anderen Verhandlungsabschnitt, als er dem Beschluß über den Ausschluß der Öffentlichkeit wahrend der Vernehmung des Sachverständigen bei auch noch so weiter Auslegung unterlegt werden kann (vgl. BGHSt 7, 218).

  • BGH, 13.03.1953 - V ZR 92/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.04.1961 - 1 StR 602/60
    Auch soweit er mit der Überweisung an die Kreissparkasse echte Schulden an die DFA beglich oder doch gutgläubig zu begleichen vermeinte, entstand ihm kein Schaden; denn da die forderungsberechtigte Stelle der Gläubigeren diese Art der Erfüllung verlangt hatte - für die ersten drei Überweisungen ausdrücklich, für die späteren kraft dieser Übung - wurde er von seiner Verbindlichkeit ihr gegenüber ohne weiteres frei (§ 562 Abs. 2 BGB; BGHZ 6, 121; BGH NJW 1953, 897 [BGH 13.03.1953 - V ZR 92/51] Nr. 1).
  • BGH, 15.05.1952 - IV ZR 157/51

    Erfüllung durch Banküberweisung

    Auszug aus BGH, 18.04.1961 - 1 StR 602/60
    Auch soweit er mit der Überweisung an die Kreissparkasse echte Schulden an die DFA beglich oder doch gutgläubig zu begleichen vermeinte, entstand ihm kein Schaden; denn da die forderungsberechtigte Stelle der Gläubigeren diese Art der Erfüllung verlangt hatte - für die ersten drei Überweisungen ausdrücklich, für die späteren kraft dieser Übung - wurde er von seiner Verbindlichkeit ihr gegenüber ohne weiteres frei (§ 562 Abs. 2 BGB; BGHZ 6, 121; BGH NJW 1953, 897 [BGH 13.03.1953 - V ZR 92/51] Nr. 1).
  • BGH, 23.04.1953 - 4 StR 635/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.04.1961 - 1 StR 602/60
    Die Revision rügt deshalb auch nur, daß ein Hinweis darauf in der Art. wie ihn die Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs für erforderlich hält (RGSt 72, 219, 220; BGHSt 4, 130), unterblieben und der Angeklagte dadurch außerstand gesetzt worden sei, der veränderten Beweislage angepaßte neue Beweisanträge zustellen.
  • BGH, 21.12.1951 - 2 StR 480/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.04.1961 - 1 StR 602/60
    Das führt, da die Verletzung der zwingenden Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens einen unbedingten Revisionsgrund enthält (§ 538 Nr. 6 StPO; zu § 174 Abs. 1 Satz 2 GVG: BGSt 70, 109, 111; BGHSt 2, 56, 58 [BGH 21.12.1951 - 2 StR 480/51]; 7, 218, 220 [BGH 24.02.1955 - 3 StR 543/54]; vgl. BGH 1 StR 278/55 vom 18. August 1955 bei Herlau MDR 1955, 653), ohne weiteres zur Aufhebung des Urteils, soweit der Verfahrensfehler es berührt, demnach zur Aufhebung der Verurteilung des Angeklagten wegen versuchten Verbrechens nach § 174 Nr. 2 StGB (Fall II B 1 der Urteilsgründe).
  • BGH, 10.07.1952 - 5 StR 434/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.04.1961 - 1 StR 602/60
    Sie ist in Gefängnis festzusetzen (BGH 3 StB 372/51 vom 5. Juli 1951 und 5 StR 434/52 vom 10. Juli 1952 bei Dallinger MDR 1952, 657).
  • RG, 29.04.1910 - V 323/10

    Welche Arten von Prozeßvorgängen werden durch den Beschluß über die Ausschließung

    Auszug aus BGH, 18.04.1961 - 1 StR 602/60
    Zwar deckt der Beschluß, die Öffentlichkeit während der Vernehmung der drei Zeugen auszuschließen, auch wenn er entgegen der Meinung der Revision nicht wörtlich zu nehmen ist, sondern sinnvoll für alle mit diesen Vernehmungen sachlich zusammenhängenden und miteinander verflochtenen Beweiserhebungen gelten sollte (dazu RGSt 43, 367; 70, 109, 110; BGH 1 StB 309/56 vom 23. November 1956 bei Dallinger MDB 1957, 142), nicht die Vernehmung O.s. Denn dieser kam nicht bloß zu dem Unzuchtsfall (II B 1 der Urteilsgründe), sondern auch zum Fall II B 4 Nr. 15 (Reisekostenrechnungen) als Zeuge in Betracht.
  • RG, 23.05.1938 - 2 D 232/38

    Unter welchen Umständen liegt ein Revisionsgrund vor, wenn sich nach der

    Auszug aus BGH, 18.04.1961 - 1 StR 602/60
    Die Revision rügt deshalb auch nur, daß ein Hinweis darauf in der Art. wie ihn die Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs für erforderlich hält (RGSt 72, 219, 220; BGHSt 4, 130), unterblieben und der Angeklagte dadurch außerstand gesetzt worden sei, der veränderten Beweislage angepaßte neue Beweisanträge zustellen.
  • RG, 14.02.1936 - 1 D 63/36

    Ist es ein unbedingter Revisionsgrund, wenn das Gericht in einer teilweise nicht

    Auszug aus BGH, 18.04.1961 - 1 StR 602/60
    Zwar deckt der Beschluß, die Öffentlichkeit während der Vernehmung der drei Zeugen auszuschließen, auch wenn er entgegen der Meinung der Revision nicht wörtlich zu nehmen ist, sondern sinnvoll für alle mit diesen Vernehmungen sachlich zusammenhängenden und miteinander verflochtenen Beweiserhebungen gelten sollte (dazu RGSt 43, 367; 70, 109, 110; BGH 1 StB 309/56 vom 23. November 1956 bei Dallinger MDB 1957, 142), nicht die Vernehmung O.s. Denn dieser kam nicht bloß zu dem Unzuchtsfall (II B 1 der Urteilsgründe), sondern auch zum Fall II B 4 Nr. 15 (Reisekostenrechnungen) als Zeuge in Betracht.
  • BGH, 01.08.1984 - 2 StR 341/84

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter Urkundenfälschung und wegen Untreue -

    Auch das stellt grundsätzlich einen Vermögensnachteil für den Vermögensträger im Sinne des § 266 StGB dar (BGH GA 1956, 154; BGH, Urteile vom 18. April 1961 - 1 StR 602/60 -, vom 30. Juli 1975 - 3 StR 27/28/75 - undvom 20. Februar 1981 - 2 StR 644/80 - RGSt 71, 155, 157), es sei denn, daß ein im Sinne der oben genannten Grundsätze dringender, auf ordnungsgemäßem Weg nicht zu erledigender Ausnahmefall vorliegt oder jedenfalls nicht ausgeschlossen werden kann.
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