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   BGH, 18.05.1973 - V ZR 15/71   

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https://dejure.org/1973,3046
BGH, 18.05.1973 - V ZR 15/71 (https://dejure.org/1973,3046)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1973 - V ZR 15/71 (https://dejure.org/1973,3046)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1973 - V ZR 15/71 (https://dejure.org/1973,3046)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Anerkennung formnichtiger Grundstücksveräußerungsverträge - Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben - Einklagbarkeit des Anspruches auf Auflassung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1973, 751
  • DNotZ 1973, 756
  • DB 1973, 1502
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 10.11.1954 - II ZR 299/53

    Baugenossenschaft. Eigenheime

    Auszug aus BGH, 18.05.1973 - V ZR 15/71
    Der Senat, der die Auslegung einer Genossenschaftssatzung frei nachzuprüfen vermag (BGHZ 9, 279; 15, 177, 183), tritt dem Berufungsgericht bei.

    Zweifel nach der Richtung, ob bereits eine ausreichende "Konkretisierung" des Erwerbsrechts der Kläger gerade auf das streitige Kaufeigenheim vorliege, könnten allenfalls aus dem Grunde bestehen, weil in der höchstrichterlichen Rechtsprechung der - nicht der Formvorschrift des § 313 BGB unterliegende - Erwerb eines klagbaren genossenschaftlichen Anspruchs auf Verschaffung eines bestimmten Eigenheims zumeist noch an die weitere Voraussetzung geknüpft worden ist, daß die zuständigen Genossenschaftsorgane die Überlassung des Grundstücks an den betreffenden Genossen satzungsgemäß beschließen und ihm den Beschluß mitteilen (RGZ 110, 241, 246; 126, 218; 147, 201; 156, 213, 215 f; BGHZ 15, 177).

  • BGH, 29.01.1965 - V ZR 53/64

    Einfamilienhaus-Vorvertrag - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr §

    Auszug aus BGH, 18.05.1973 - V ZR 15/71
    Die Revision rügt Verletzung des § 313 BGB: Diese Vorschrift brauche nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats auch bei Öffentlich gefördertem sozialen Wohnungsbau, wenn ein Kaufvertrag über ein Kaufeigenheim nicht notariell beurkundet worden sei, keinen Billigkeitserwägungen zu weichen (Bezugnahme auf LM BGB § 313 Nr. 24 und 37, wie auf NJW 1965, 812).
  • BGH, 21.04.1972 - V ZR 42/70

    Notwendigkeit der notariellen Beurkundung eines Vertrages - Nichtigkeit eines

    Auszug aus BGH, 18.05.1973 - V ZR 15/71
    Ob die Kläger, wie sie das in erster Instanz getan haben, unmittelbar auf Auflassung des streitigen Kaufeigenheims klagen können oder ob ein solches Begehren einen in der Form des § 313 BGB geschlossenen Veräußerungsvertrag voraussetzen würde, an dem es bisher fehlt, hat das Berufungsgericht ohne Rechtsverstoß auf sich beruhen lassen (vgl. zu dieser Frage das Urteil des Senats vom 21. April 1972, V ZR 42/70, LM BGB § 313 Nr. 53 = NJW 1972, 1189 = WM 1972, 685, das allerdings einen besonders gearteten Sachverhalt betraf).
  • BGH, 04.12.1970 - V ZR 79/68

    Belästigung durch von einer Heizanlage ausgestoßenen Abgasen und Ölgerüchen -

    Auszug aus BGH, 18.05.1973 - V ZR 15/71
    Mit dem Gutachten der Universitäts-Nervenklinik Köln vom 27. April 1964 hat der Tatrichter sich auseinandergesetzt; daß ihm, um daraus sowie aus der späteren Entwicklung die richtigen Schlüsse ziehen zu können, die nötigen Kenntnisse gefehlt hätten und er deshalb ein weiteres Sachverständigengutachten hätte einholen müssen, kann der Revision unter den hier vorliegenden Umständen nicht zugegeben werden (BGH Urteile vom 30. Mai 1969, VI ZR 201/68, NJW 1969, 1898, 1899, vom 4. Juli 1969, V ZR 188/67, WM 1969, 1209, 1210 f, und vom 4. Dezember 1970, V ZR 79/68, S. 14).
  • BGH, 08.10.1959 - II ZR 157/58

    Siedlungsgenossenschaft. Eigenheim

    Auszug aus BGH, 18.05.1973 - V ZR 15/71
    Es verweist insbesondere auf § 12 Abs. 2 Buchst. a der Satzung, worin allen Mitgliedern ausdrücklich das Recht zugesprochen wird, ein Siedlungshaus als Eigenheim zu erwerben, und führt dazu unter Bezugnahme auf BGHZ 31, 37 aus, eine solche Satzungsbestimmung einer gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaft sei kein bloßes "Programm", sie begründe vielmehr Ansprüche der Genossen; auch entsprächen die §§ 2 Abs. 2, 12 Abs. 2 Buchst. a und 13 Abs. 1 der Satzung genau den in jener Entscheidung des Bundesgerichtshofes abgehandelten Satzungsbestimmungen.
  • BGH, 22.04.1953 - II ZR 72/53

    Nachzahlungsanspruch des Vorzugsaktionärs

    Auszug aus BGH, 18.05.1973 - V ZR 15/71
    Der Senat, der die Auslegung einer Genossenschaftssatzung frei nachzuprüfen vermag (BGHZ 9, 279; 15, 177, 183), tritt dem Berufungsgericht bei.
  • BGH, 30.05.1969 - VI ZR 201/68

    Mitverschulden bei Kopfverletzungen eines keinen Schutzhelm tragenden Fahrers

    Auszug aus BGH, 18.05.1973 - V ZR 15/71
    Mit dem Gutachten der Universitäts-Nervenklinik Köln vom 27. April 1964 hat der Tatrichter sich auseinandergesetzt; daß ihm, um daraus sowie aus der späteren Entwicklung die richtigen Schlüsse ziehen zu können, die nötigen Kenntnisse gefehlt hätten und er deshalb ein weiteres Sachverständigengutachten hätte einholen müssen, kann der Revision unter den hier vorliegenden Umständen nicht zugegeben werden (BGH Urteile vom 30. Mai 1969, VI ZR 201/68, NJW 1969, 1898, 1899, vom 4. Juli 1969, V ZR 188/67, WM 1969, 1209, 1210 f, und vom 4. Dezember 1970, V ZR 79/68, S. 14).
  • BGH, 04.07.1969 - V ZR 188/67

    Bestellung von Erbbaurecht an Grundstücken - Auslegung von Anpassungsklauseln in

    Auszug aus BGH, 18.05.1973 - V ZR 15/71
    Mit dem Gutachten der Universitäts-Nervenklinik Köln vom 27. April 1964 hat der Tatrichter sich auseinandergesetzt; daß ihm, um daraus sowie aus der späteren Entwicklung die richtigen Schlüsse ziehen zu können, die nötigen Kenntnisse gefehlt hätten und er deshalb ein weiteres Sachverständigengutachten hätte einholen müssen, kann der Revision unter den hier vorliegenden Umständen nicht zugegeben werden (BGH Urteile vom 30. Mai 1969, VI ZR 201/68, NJW 1969, 1898, 1899, vom 4. Juli 1969, V ZR 188/67, WM 1969, 1209, 1210 f, und vom 4. Dezember 1970, V ZR 79/68, S. 14).
  • RG, 02.11.1937 - II 92/37

    Kann durch die Satzung einer gemeinnützigen Baugenossenschaft ein

    Auszug aus BGH, 18.05.1973 - V ZR 15/71
    Zweifel nach der Richtung, ob bereits eine ausreichende "Konkretisierung" des Erwerbsrechts der Kläger gerade auf das streitige Kaufeigenheim vorliege, könnten allenfalls aus dem Grunde bestehen, weil in der höchstrichterlichen Rechtsprechung der - nicht der Formvorschrift des § 313 BGB unterliegende - Erwerb eines klagbaren genossenschaftlichen Anspruchs auf Verschaffung eines bestimmten Eigenheims zumeist noch an die weitere Voraussetzung geknüpft worden ist, daß die zuständigen Genossenschaftsorgane die Überlassung des Grundstücks an den betreffenden Genossen satzungsgemäß beschließen und ihm den Beschluß mitteilen (RGZ 110, 241, 246; 126, 218; 147, 201; 156, 213, 215 f; BGHZ 15, 177).
  • RG, 15.11.1929 - II 123/29

    Über die satzungsmäßige Verpflichtung einer eingetragenen Baugenossenschaft m.

    Auszug aus BGH, 18.05.1973 - V ZR 15/71
    Zweifel nach der Richtung, ob bereits eine ausreichende "Konkretisierung" des Erwerbsrechts der Kläger gerade auf das streitige Kaufeigenheim vorliege, könnten allenfalls aus dem Grunde bestehen, weil in der höchstrichterlichen Rechtsprechung der - nicht der Formvorschrift des § 313 BGB unterliegende - Erwerb eines klagbaren genossenschaftlichen Anspruchs auf Verschaffung eines bestimmten Eigenheims zumeist noch an die weitere Voraussetzung geknüpft worden ist, daß die zuständigen Genossenschaftsorgane die Überlassung des Grundstücks an den betreffenden Genossen satzungsgemäß beschließen und ihm den Beschluß mitteilen (RGZ 110, 241, 246; 126, 218; 147, 201; 156, 213, 215 f; BGHZ 15, 177).
  • RG, 27.02.1925 - II 87/24

    Bauverein. Grundstückserwerb der Genossen

  • RG, 12.03.1935 - II 324/34

    1. Bedarf ein genossenschaftliches Recht zu seiner Entstehung noch einer

  • BGH, 09.03.1979 - V ZR 85/77

    Heilung des Formmangels beim Verkauf eines ausländischen Grundstücks

    Zwar ist für eine Anwendung des § 313 BGB kein Raum, wenn die Übereignungspflicht schon vor dem zu beurteilenden Vertragsschluß aus einem anderen selbständigen Rechtsgrund besteht (Senatsurteil vom 18. Mai 1973, V ZR 15/71, WM 1973, 1051, 1052 f).
  • BGH, 10.04.1978 - II ZR 61/77

    Formbedürftigkeit des Beitritts zu einer KG

    Aus ähnlichen Erwägungen ist die schon vom Reichsgericht entwickelte Rechtsprechung zu den genossenschaftsrechtlichen Ansprüchen auf Grundstücksübereignung zu billigen: Ist die Genossenschaft nach ihrer Satzung verpflichtet, ihren Mitgliedern Wohnraum als Eigentum, Erbbaurecht usw. zu verschaffen, so erwirbt der Genosse, obgleich für die Satzung und den Beitritt die einfache Schriftform genügt (§§ 5, 15 GenG), einen klagbaren Anspruch auf Veräußerung, wenn ihm in satzungsmäßiger Art und Weise Wohnraum zugeteilt wird (BGHZ 15, 177, 181; 31, 37, 38 ff; Urt. v. 28.5.1973 - V ZR 15/71 = LM BGB § 313 Nr. 59 unter 4 - sämtlich m.w.N.).
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