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   BGH, 18.05.2016 - StB 11/16   

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https://dejure.org/2016,13747
BGH, 18.05.2016 - StB 11/16 (https://dejure.org/2016,13747)
BGH, Entscheidung vom 18.05.2016 - StB 11/16 (https://dejure.org/2016,13747)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 2016 - StB 11/16 (https://dejure.org/2016,13747)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 129a StGB; § 212 StGB; § 211 StGB; § 112 StPO; § 116 StPO
    Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (Gruppe Freital; Einschüchterung politisch Andersdenkender; Begehung von Tötungsdelikten); dringender Tatverdacht; Schwerkriminalität; Fluchtgefahr trotz Erfüllung von Meldeauflagen; Anordnung des Vollzugs des ausgesetzten ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beteiligung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zur Begehung von Tötungsdelikten (hier: Gruppe Freital); Erlass eines Haftbefehls wegen dringenden Tatverdachts der Begehung von Anschlägen auf Asylbewerberunterkünfte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beteiligung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zur Begehung von Tötungsdelikten (hier: Gruppe Freital); Erlass eines Haftbefehls wegen dringenden Tatverdachts der Begehung von Anschlägen auf Asylbewerberunterkünfte

  • rechtsportal.de

    Beteiligung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zur Begehung von Tötungsdelikten (hier: Gruppe Freital); Erlass eines Haftbefehls wegen dringenden Tatverdachts der Begehung von Anschlägen auf Asylbewerberunterkünfte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Terroristische Vereinigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der außer Vollzug gesetzte Haftbefehl - und seine Ersetzung durch einen neuen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14

    Konkurrenzen bei Organisationsdelikten (kriminelle/terroristische Vereinigung;

    Auszug aus BGH, 18.05.2016 - StB 11/16
    Eine Vereinigung im Sinne der §§ 129 ff. StGB ist ein auf gewisse Dauer angelegter, freiwilliger organisatorischer Zusammenschluss von mindestens drei Personen, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, dass sie sich als einheitlicher Verband fühlen (st. Rspr.; vgl. zuletzt etwa BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, JZ 2016, 473, 474).

    Im Fall d) begründen bereits die aufgefundenen Sprengkörper im Zusammenhang mit der übrigen Ausrichtung der Vereinigung, dass die Beschuldigte dringend verdächtig ist - tateinheitlich zu der Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, JZ 2016, 473, 475) -, ein Explosionsverbrechen nach § 308 Abs. 1 StGB vorbereitet zu haben, strafbar gemäß § 310 Abs. 1 Nr. 2 StGB.

    Ob angesichts dessen der Vorwurf einer mittäterschaftlichen Begehungsweise gerechtfertigt erscheint, oder gegebenenfalls wegen der Befürwortung der Gewalthandlungen im Vorfeld nur eine Strafbarkeit wegen - zumindest psychischer - Beihilfe zu dieser Tat in Betracht kommt, kann der Senat offen lassen: Aufgrund des bestehenden dringenden Tatverdachts mehrerer in Tatmehrheit zueinander stehender Verbrechen nach § 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2 StGB, die - in den Fällen b) bis d) wiederum mit anderen Gesetzesverletzungen tateinheitlich zusammentreffend (vgl. zur konkurrenzrechtlichen Bewertung nach neuerer, geänderter Rechtsprechung BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, JZ 2016, 473, 477) - im Fall c) mit einer Mindeststrafe drei Jahren (§ 211, §§ 22, 23, § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB) und in den übrigen Fällen mit einer solchen von jeweils einem Jahr Freiheitsstrafe (§ 129a Abs. 1 StGB) bedroht sind, bedarf die Frage, ob die Beschuldigte, die durch die Tat im Fall b) jedenfalls den Straftatbestand des § 129a Abs. 2 Nr. 2 StGB verletzt hat, tateinheitlich dazu täterschaftlich oder nur als Gehilfin gegen ein weiteres Strafgesetz verstoßen hat, im Beschwerdeverfahren vor dem Bundesgerichtshof jedenfalls dann keiner Entscheidung, wenn die anderen angenommenen Gesetzesverletzungen den Fortbestand des Haftbefehls begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - StB 2/15, juris Rn. 26).

  • BGH, 03.12.2009 - 3 StR 277/09

    Freispruch vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 18.05.2016 - StB 11/16
    Diese Zielsetzung muss durch den internen Willensbildungsprozess der Mitglieder gedeckt sein; der Gruppenwille erleichtert dem Einzelnen die Begehung von Straftaten und drängt das Gefühl persönlicher Verantwortung zurück, woraus sich die vereinigungsbezogene Gefährlichkeit im Sinne der in größeren Personenzusammenschlüssen liegenden typischen Eigendynamik ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 277/09, BGHSt 54, 216, 229).
  • BGH, 10.01.2006 - 3 StR 263/05

    Auslegung von § 129 Abs. 2; Begriff des "Gründers"

    Auszug aus BGH, 18.05.2016 - StB 11/16
    Ein solches Vorgehen gegen politisch Andersdenkende und Asylbewerber, die sich infolgedessen nicht mehr sicher und geschützt fühlen könnten und das so zu einer tiefgreifenden Beeinträchtigung der inneren Sicherheit und des Vertrauens in ihre Gewährleistung führt, erfüllt die Voraussetzungen von § 129a Abs. 2 StGB, zumal, wenn sich die Anschläge in eine Vielzahl ausländerfeindlicher Straftaten im gesamten Bundesgebiet einreihen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 3 StR 263/05, NJW 2006, 1603, 1604 mwN).
  • BVerfG, 11.07.2012 - 2 BvR 1092/12

    Freiheit der Person (Untersuchungshaft; Fluchtgefahr; Außervollzugsetzung eines

    Auszug aus BGH, 18.05.2016 - StB 11/16
    Eine bloß nachträgliche andere Beurteilung bei gleichbleibender Sachlage rechtfertigt den Widerruf nicht (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 11. Juli 2012 - 2 BvR 1092/12, juris Rn. 43 mwN).
  • BGH, 26.02.2015 - StB 2/15

    Dringender Tatverdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer

    Auszug aus BGH, 18.05.2016 - StB 11/16
    Ob angesichts dessen der Vorwurf einer mittäterschaftlichen Begehungsweise gerechtfertigt erscheint, oder gegebenenfalls wegen der Befürwortung der Gewalthandlungen im Vorfeld nur eine Strafbarkeit wegen - zumindest psychischer - Beihilfe zu dieser Tat in Betracht kommt, kann der Senat offen lassen: Aufgrund des bestehenden dringenden Tatverdachts mehrerer in Tatmehrheit zueinander stehender Verbrechen nach § 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2 StGB, die - in den Fällen b) bis d) wiederum mit anderen Gesetzesverletzungen tateinheitlich zusammentreffend (vgl. zur konkurrenzrechtlichen Bewertung nach neuerer, geänderter Rechtsprechung BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, JZ 2016, 473, 477) - im Fall c) mit einer Mindeststrafe drei Jahren (§ 211, §§ 22, 23, § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB) und in den übrigen Fällen mit einer solchen von jeweils einem Jahr Freiheitsstrafe (§ 129a Abs. 1 StGB) bedroht sind, bedarf die Frage, ob die Beschuldigte, die durch die Tat im Fall b) jedenfalls den Straftatbestand des § 129a Abs. 2 Nr. 2 StGB verletzt hat, tateinheitlich dazu täterschaftlich oder nur als Gehilfin gegen ein weiteres Strafgesetz verstoßen hat, im Beschwerdeverfahren vor dem Bundesgerichtshof jedenfalls dann keiner Entscheidung, wenn die anderen angenommenen Gesetzesverletzungen den Fortbestand des Haftbefehls begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - StB 2/15, juris Rn. 26).
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