Strafprozeßordnung
1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
9. Abschnitt - Verhaftung und vorläufige Festnahme (§§ 112 - 130) |
(1) 1Der Richter setzt den Vollzug eines Haftbefehls, der lediglich wegen Fluchtgefahr gerechtfertigt ist, aus, wenn weniger einschneidende Maßnahmen die Erwartung hinreichend begründen, daß der Zweck der Untersuchungshaft auch durch sie erreicht werden kann. 2In Betracht kommen namentlich
(2) 1Der Richter kann auch den Vollzug eines Haftbefehls, der wegen Verdunkelungsgefahr gerechtfertigt ist, aussetzen, wenn weniger einschneidende Maßnahmen die Erwartung hinreichend begründen, daß sie die Verdunkelungsgefahr erheblich vermindern werden. 2In Betracht kommt namentlich die Anweisung, mit Mitbeschuldigten, Zeugen oder Sachverständigen keine Verbindung aufzunehmen.
(3) Der Richter kann den Vollzug eines Haftbefehls, der nach § 112a erlassen worden ist, aussetzen, wenn die Erwartung hinreichend begründet ist, daß der Beschuldigte bestimmte Anweisungen befolgen und daß dadurch der Zweck der Haft erreicht wird.
(4) Der Richter ordnet in den Fällen der Absätze 1 bis 3 den Vollzug des Haftbefehls an, wenn
Rechtsprechung zu § 116 StPO
1.200 Entscheidungen zu § 116 StPO in unserer Datenbank:
- BVerfG, 11.07.2012 - 2 BvR 1092/12
Freiheit der Person (Untersuchungshaft; Fluchtgefahr; Außervollzugsetzung eines ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 23.01.2013 - 1 StR 459/12
Faktischer Geschäftsführer (weiterer formeller Geschäftsführer: beherrschende ...
- BVerfG, 27.09.2012 - 2 BvR 1874/12
Freiheit der Person (Untersuchungshaft; Fluchtgefahr; Außervollzugsetzung eines ...
- BGH, 23.01.2013 - 1 StR 459/12
- BVerfG, 01.02.2006 - 2 BvR 2056/05
Freiheit der Person; Widerruf der Aussetzung eines Haftbefehls (neue Umstände; ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 28.10.2005 - 2 StE 4/02
Begründung des Haftfortdauerbeschlusses; Invollzugsetzung eines Haftbefehls bei ...
- BGH, 28.10.2005 - 2 StE 4/02
- BVerfG, 11.06.2012 - 2 BvR 720/12
Freiheit der Person (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Untersuchungshaft; ...
- BVerfG, 26.10.2005 - 2 BvR 1618/05
Freiheit der Person; Beschwerde gegen Haftbefehl (Bindung des Gerichtes der ...
- BVerfG, 15.08.2007 - 2 BvR 1485/07
Aufhebung eines Haftverschonungsbeschlusses wegen neu hervorgetretener Umstände ...
- BGH, 18.05.2016 - StB 11/16
Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung ("Gruppe Freital"; ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 02.06.2016 - AK 28/16
Dringender Tatverdacht wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung als ...
- BGH, 02.06.2016 - AK 28/16
§ 116 StPO in Nachschlagewerken
- § 116 StPO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Haftbefehl
Untersuchungshaft (Deutschland)
Querverweise
Auf § 116 StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Verhaftung und vorläufige Festnahme
- § 112a (Haftgrund der Wiederholungsgefahr)
§ 117 (Haftprüfung)
§ 121 (Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate)
§ 122 (Besondere Haftprüfung durch das Oberlandesgericht)
§ 123 (Aufhebung der Vollzugsaussetzung dienender Maßnahmen)
§ 126 (Zuständigkeit für weitere gerichtliche Entscheidungen)
§ 126a (Einstweilige Unterbringung)
- Hinterlegungsgesetz (HintG)
- Benachrichtigungen
- § 19 (Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft)
- Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
- Auslieferung an das Ausland
- § 25 (Aussetzung des Vollzugs des Auslieferungshaftbefehls)