Strafprozeßordnung
| 1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
| 9. Abschnitt - Verhaftung und vorläufige Festnahme (§§ 112 - 130) |
(1) Die Untersuchungshaft wird durch schriftlichen Haftbefehl des Richters angeordnet.
(2) In dem Haftbefehl sind anzuführen
(3) Wenn die Anwendung des § 112 Abs. 1 Satz 2 naheliegt oder der Beschuldigte sich auf diese Vorschrift beruft, sind die Gründe dafür anzugeben, daß sie nicht angewandt wurde.
vorschriften § 119Haftgrundbezogene Beschränkungen während der Untersuchungshaft § 119aGerichtliche Entscheidung über eine Maßnahme der Vollzugsbehörde § 120Aufhebung des Haftbefehls § 121Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate § 122Besondere Haftprüfung durch das Oberlandesgericht § 122aHöchstdauer der Untersuchungshaft bei Wiederholungsgefahr § 123Aufhebung der Vollzugsaussetzung dienender Maßnahmen § 124Verfall der geleisteten Sicherheit § 125Zuständigkeit für den Erlass des Haftbefehls § 126Zuständigkeit für weitere gerichtliche Entscheidungen § 126aEinstweilige Unterbringung § 127Vorläufige Festnahme § 127aAbsehen von der Anordnung oder Aufrechterhaltung der vorläufigen Festnahme § 127bVorläufige Festnahme und Haftbefehl bei beschleunigtem Verfahren § 128Vorführung bei vorläufiger Festnahme § 129Vorführung bei vorläufiger Festnahme nach Anklageerhebung § 130Haftbefehl vor Stellung eines Strafantrags
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Rechtsprechung zu § 114 StPO
210 Entscheidungen zu § 114 StPO in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 24.05.2022 - 5 Ws 99/22
Richterliche Unterschrift; Haftbefehl im Sitzungsprotokoll; Form; Schriftlichkeit
- KG, 17.08.2016 - 121 HEs 14/16
Untersuchungshaft: Anforderungen an den Inhalt eines Haftbefehls
- OLG Bamberg, 28.05.2020 - 1 Ws 215/20
Inhaltliche Anforderungen an den Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO
- AG Reutlingen, 11.02.2026 - 5 Gs 19/26
Ablehnung des Haftbefehls bei nicht nachvollziehbar dokumentierter ...
- BGH, Ermittlungsrichter, 16.12.2020 - 2 BGs 408/20
Grundsatz der Aktenwahrheit und -vollständigkeit bei Prüfung durch den ...
- BGH, 17.08.2017 - AK 34/17
Unterstützung einer terroristischen Vereinigung durch die Anfertigung von ...
- BGH, 08.07.2025 - 3 StR 192/25
Auslieferung (Spezialitätsgrundsatz); europäischer Haftbefehl (erforderliche ...
- OLG Hamm, 25.08.2015 - 3 Ws 229/15
Keine Übertragung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum ...
- BGH, 06.11.2024 - 4 StR 383/24
Konkludenter Eröffnungsbeschluss (Fehlen eines schriftlichen ...
- OLG Stuttgart, 06.04.2020 - 4 Ws 71/20 Corona
Pandemiebedingte Quarantäne eines Richters: Aussetzung der Hauptverhandlung und ...
Querverweise
Auf § 114 StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Entscheidung über die im Urteil vorbehaltene oder die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung
- § 275a (Einleitung des Verfahrens; Hauptverhandlung; Unterbringungsbefehl)
- Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
- Strafvollstreckung
- § 453c (Vorläufige Maßnahmen vor Widerruf der Aussetzung)
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Jugendliche
- 2. Hauptstück - Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
- Jugendstrafverfahren
- Gemeinsame Verfahrensvorschriften
- § 71 (Vorläufige Anordnungen über die Erziehung)
Redaktionelle Querverweise zu § 114 StPO:
- Grundgesetz (GG)
- IX. Die Rechtsprechung
- Art. 104 II 4