Strafprozeßordnung
1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
9. Abschnitt - Verhaftung und vorläufige Festnahme (§§ 112 - 130) |
1Dem Beschuldigten ist bei der Verhaftung eine Abschrift des Haftbefehls auszuhändigen; beherrscht er die deutsche Sprache nicht hinreichend, erhält er zudem eine Übersetzung in einer für ihn verständlichen Sprache. 2Ist die Aushändigung einer Abschrift und einer etwaigen Übersetzung nicht möglich, ist ihm unverzüglich in einer für ihn verständlichen Sprache mitzuteilen, welches die Gründe für die Verhaftung sind und welche Beschuldigungen gegen ihn erhoben werden. 3In diesem Fall ist die Aushändigung der Abschrift des Haftbefehls sowie einer etwaigen Übersetzung unverzüglich nachzuholen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Untersuchungshaftrechts vom 29.07.2009
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2010 | Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts | 29.07.2009 |
vorschriften § 119Haftgrundbezogene Beschränkungen während der Untersuchungshaft § 119aGerichtliche Entscheidung über eine Maßnahme der Vollzugsbehörde § 120Aufhebung des Haftbefehls § 121Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate § 122Besondere Haftprüfung durch das Oberlandesgericht § 122aHöchstdauer der Untersuchungshaft bei Wiederholungsgefahr § 123Aufhebung der Vollzugsaussetzung dienender Maßnahmen § 124Verfall der geleisteten Sicherheit § 125Zuständigkeit für den Erlass des Haftbefehls § 126Zuständigkeit für weitere gerichtliche Entscheidungen § 126aEinstweilige Unterbringung § 127Vorläufige Festnahme § 127aAbsehen von der Anordnung oder Aufrechterhaltung der vorläufigen Festnahme § 127bVorläufige Festnahme und Haftbefehl bei beschleunigtem Verfahren § 128Vorführung bei vorläufiger Festnahme § 129Vorführung bei vorläufiger Festnahme nach Anklageerhebung § 130Haftbefehl vor Stellung eines Strafantrags
Rechtsprechung zu § 114a StPO
58 Entscheidungen zu § 114a StPO in unserer Datenbank:
- BGH, 03.04.2019 - StB 5/19
BGH; Beschwerde (noch nicht vollstreckter Haftbefehl: Erfolg nicht bereits ...
- AG Leipzig, 10.02.2023 - ER 10 282 Gs 5006/22
Vernehmungsterminsgebühr, Beschränkung
- OLG Hamm, 24.05.2022 - 5 Ws 99/22
Richterliche Unterschrift; Haftbefehl im Sitzungsprotokoll; Form; Schriftlichkeit
- AG Lepzig, 10.02.2023 - ER 10 282 Gs 5006/22
Vernehmungsterminsgebühr, Hafttermine, Beschränkung, unterschiedliche ...
- OLG Celle, 26.02.2020 - 1 Ws 1/20
Unterbringungsbefehl, Umwandlung Haftbefehl, richterliche Vernehmung
- BGH, 11.01.2017 - AK 67/16
Dringender Tatverdacht wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im ...
- BGH, 20.10.2016 - AK 53/16
Prüfungsgegenstand im Haftprüfungsverfahren (vorgelegter Haftbefehl; ...
- AG Frankfurt/Oder, 24.03.2014 - 45 Gs 48/14
Akteneinsicht des Verteidigers: Wahrung des rechtlichen Gehörs bei ...
- OLG Brandenburg, 27.06.2019 - 1 Ws 99/19
Entscheidung des Beschwerdegerichts bei prozessualer Überholung einer ...
- OLG Hamburg, 24.06.2003 - 2 Ws 164/03
Beteiligung von Schöffen an einem richterlichen Beschluss über die Haftfortdauer; ...
Querverweise
Auf § 114a StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Vorbereitung der öffentlichen Klage
- § 163c (Freiheitsentziehung zur Identitätsfeststellung)
- Entscheidung über die im Urteil vorbehaltene oder die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung
- § 275a (Einleitung des Verfahrens; Hauptverhandlung; Unterbringungsbefehl)
- Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
- Strafvollstreckung
- § 453c (Vorläufige Maßnahmen vor Widerruf der Aussetzung)
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Jugendliche
- 2. Hauptstück - Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
- Jugendstrafverfahren
- Gemeinsame Verfahrensvorschriften
- § 71 (Vorläufige Anordnungen über die Erziehung)