Strafprozeßordnung
| 1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
| 9. Abschnitt - Verhaftung und vorläufige Festnahme (§§ 112 - 130) |
(1) Eine Maßnahme, die der Aussetzung des Haftvollzugs dient (§ 116), ist aufzuheben, wenn
| 1. | der Haftbefehl aufgehoben wird oder | |
| 2. | die Untersuchungshaft oder die erkannte Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung vollzogen wird. |
(2) Unter denselben Voraussetzungen wird eine noch nicht verfallene Sicherheit frei.
(3) Wer für den Beschuldigten Sicherheit geleistet hat, kann deren Freigabe dadurch erlangen, daß er entweder binnen einer vom Gericht zu bestimmenden Frist die Gestellung des Beschuldigten bewirkt oder die Tatsachen, die den Verdacht einer vom Beschuldigten beabsichtigten Flucht begründen, so rechtzeitig mitteilt, daß der Beschuldigte verhaftet werden kann.
vorschriften § 119Haftgrundbezogene Beschränkungen während der Untersuchungshaft § 119aGerichtliche Entscheidung über eine Maßnahme der Vollzugsbehörde § 120Aufhebung des Haftbefehls § 121Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate § 122Besondere Haftprüfung durch das Oberlandesgericht § 122aHöchstdauer der Untersuchungshaft bei Wiederholungsgefahr § 123Aufhebung der Vollzugsaussetzung dienender Maßnahmen § 124Verfall der geleisteten Sicherheit § 125Zuständigkeit für den Erlass des Haftbefehls § 126Zuständigkeit für weitere gerichtliche Entscheidungen § 126aEinstweilige Unterbringung § 127Vorläufige Festnahme § 127aAbsehen von der Anordnung oder Aufrechterhaltung der vorläufigen Festnahme § 127bVorläufige Festnahme und Haftbefehl bei beschleunigtem Verfahren § 128Vorführung bei vorläufiger Festnahme § 129Vorführung bei vorläufiger Festnahme nach Anklageerhebung § 130Haftbefehl vor Stellung eines Strafantrags
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Rechtsprechung zu § 123 StPO
66 Entscheidungen zu § 123 StPO in unserer Datenbank:
- BGH, 03.04.2025 - StB 8/25
Untersuchungshaftbefehl (Gegenstandslosigkeit mit Rechtskraft der Verurteilung); ...
- BGH, 02.06.2016 - III ZR 334/14
Rückzahlungsanspruch für eine Sicherheitsleistung zur Außervollzugsetzung eines ...
- KG, 22.06.2022 - 3 Ws 145/22
Untersuchungshaftbefehl nach Rechtskraft des Strafurteils
- OLG Celle, 11.01.2024 - 2 Ws 7/24
Gestellung einer Kaution zur Sicherstellung der Teilnahme eines Beschuldigten am ...
- KG, 17.06.2011 - 2 Ws 219/11
Fortbestand des nicht vollzogenen Haftbefehls nach Rechtskraft des Urteils
- OLG Koblenz, 18.07.2016 - 2 Ws 130/16
Rechtsbehelfe gegen den rechtskräftigen Widerruf der Strafaussetzung zur ...
- OLG Celle, 17.09.1998 - 3 Ws 200/98
Freigabe einer geleisteten Sicherheit für eine Haftverschonnung; Verfall der ...
- OLG Jena, 13.02.2009 - 1 Ws 531/08
Freiwerden der von einem Dritten geleisteten Sicherheit nach ...
- KG, 14.06.2022 - 6 Ws 43/22
Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen Außervollzugsetzung von Haftbefehlen; ...
- BGH, 17.03.2016 - IX ZR 303/14
Drittwiderspruchsklage auf Freigabe eines gepfändeten Rückzahlungsanspruchs für ...
Querverweise
Auf § 123 StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Verhaftung und vorläufige Festnahme
- § 126a (Einstweilige Unterbringung)
- Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
- Auslieferung an das Ausland
- § 25 (Aussetzung des Vollzugs des Auslieferungshaftbefehls)