Strafprozeßordnung
1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
9. Abschnitt - Verhaftung und vorläufige Festnahme (§§ 112 - 130) |
(1) Eine Maßnahme, die der Aussetzung des Haftvollzugs dient (§ 116), ist aufzuheben, wenn
1. | der Haftbefehl aufgehoben wird oder | |
2. | die Untersuchungshaft oder die erkannte Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung vollzogen wird. |
(2) Unter denselben Voraussetzungen wird eine noch nicht verfallene Sicherheit frei.
(3) Wer für den Beschuldigten Sicherheit geleistet hat, kann deren Freigabe dadurch erlangen, daß er entweder binnen einer vom Gericht zu bestimmenden Frist die Gestellung des Beschuldigten bewirkt oder die Tatsachen, die den Verdacht einer vom Beschuldigten beabsichtigten Flucht begründen, so rechtzeitig mitteilt, daß der Beschuldigte verhaftet werden kann.
vorschriften § 119Haftgrundbezogene Beschränkungen während der Untersuchungshaft § 119aGerichtliche Entscheidung über eine Maßnahme der Vollzugsbehörde § 120Aufhebung des Haftbefehls § 121Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate § 122Besondere Haftprüfung durch das Oberlandesgericht § 122aHöchstdauer der Untersuchungshaft bei Wiederholungsgefahr § 123Aufhebung der Vollzugsaussetzung dienender Maßnahmen § 124Verfall der geleisteten Sicherheit § 125Zuständigkeit für den Erlass des Haftbefehls § 126Zuständigkeit für weitere gerichtliche Entscheidungen § 126aEinstweilige Unterbringung § 127Vorläufige Festnahme § 127aAbsehen von der Anordnung oder Aufrechterhaltung der vorläufigen Festnahme § 127bVorläufige Festnahme und Haftbefehl bei beschleunigtem Verfahren § 128Vorführung bei vorläufiger Festnahme § 129Vorführung bei vorläufiger Festnahme nach Anklageerhebung § 130Haftbefehl vor Stellung eines Strafantrags
Rechtsprechung zu § 123 StPO
59 Entscheidungen zu § 123 StPO in unserer Datenbank:
- BGH, 02.06.2016 - III ZR 334/14
Rückzahlungsanspruch für eine Sicherheitsleistung zur Außervollzugsetzung eines ...
- KG, 17.06.2011 - 2 Ws 219/11
Fortbestand des nicht vollzogenen Haftbefehls nach Rechtskraft des Urteils
- OLG Koblenz, 18.07.2016 - 2 Ws 130/16
Rechtsbehelfe gegen den rechtskräftigen Widerruf der Strafaussetzung zur ...
- OLG Celle, 17.09.1998 - 3 Ws 200/98
Freigabe einer geleisteten Sicherheit für eine Haftverschonnung; Verfall der ...
- BGH, 17.03.2016 - IX ZR 303/14
Drittwiderspruchsklage auf Freigabe eines gepfändeten Rückzahlungsanspruchs für ...
- OLG Jena, 13.02.2009 - 1 Ws 531/08
Freiwerden der von einem Dritten geleisteten Sicherheit nach ...
- OLG Düsseldorf, 03.02.2010 - 18 U 161/09
Keine Rückgabe der Bürgschaftsurkunde noch Verzicht auf die Rechte aus der zur ...
Zum selben Verfahren:
- LG Düsseldorf, 07.07.2009 - 6 O 429/07
Anspruch eines der Steuerhinterziehung Verdächtigen auf Rückgabe einer Bürgschaft ...
- LG Düsseldorf, 07.07.2009 - 6 O 429/07
- OLG Köln, 06.06.2013 - 2 Ws 286/13
Verfall einer Sicherheit bei Sich-Entziehen durch Nichtantreten der Strafe nach ...
- KG, 06.11.2015 - 2 Ws 225/15
Verfall einer "Haftkaution"
Querverweise
Auf § 123 StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Verhaftung und vorläufige Festnahme
- § 126a (Einstweilige Unterbringung)
- Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
- Auslieferung an das Ausland
- § 25 (Aussetzung des Vollzugs des Auslieferungshaftbefehls)