Strafprozeßordnung
1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
9. Abschnitt - Verhaftung und vorläufige Festnahme (§§ 112 - 130) |
1Die Vollstreckung der Untersuchungshaft geht der Vollstreckung der Auslieferungshaft, der vorläufigen Auslieferungshaft, der Abschiebungshaft und der Zurückweisungshaft vor. 2Die Vollstreckung anderer freiheitsentziehender Maßnahmen geht der Vollstreckung von Untersuchungshaft vor, es sei denn, das Gericht trifft eine abweichende Entscheidung, weil der Zweck der Untersuchungshaft dies erfordert.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts vom 29.07.2009
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.01.2010 | Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts | 29.07.2009 |
vorschriften § 119Haftgrundbezogene Beschränkungen während der Untersuchungshaft § 119aGerichtliche Entscheidung über eine Maßnahme der Vollzugsbehörde § 120Aufhebung des Haftbefehls § 121Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate § 122Besondere Haftprüfung durch das Oberlandesgericht § 122aHöchstdauer der Untersuchungshaft bei Wiederholungsgefahr § 123Aufhebung der Vollzugsaussetzung dienender Maßnahmen § 124Verfall der geleisteten Sicherheit § 125Zuständigkeit für den Erlass des Haftbefehls § 126Zuständigkeit für weitere gerichtliche Entscheidungen § 126aEinstweilige Unterbringung § 127Vorläufige Festnahme § 127aAbsehen von der Anordnung oder Aufrechterhaltung der vorläufigen Festnahme § 127bVorläufige Festnahme und Haftbefehl bei beschleunigtem Verfahren § 128Vorführung bei vorläufiger Festnahme § 129Vorführung bei vorläufiger Festnahme nach Anklageerhebung § 130Haftbefehl vor Stellung eines Strafantrags
Rechtsprechung zu § 116b StPO
27 Entscheidungen zu § 116b StPO in unserer Datenbank:
- BVerfG, 15.11.2022 - 2 BvR 1139/22
Überwachung von Telefonaten während der Untersuchungshaft (schwerwiegender ...
- BGH, 30.03.2017 - StB 7/17
Untersuchungshaft auch nach Zustimmung zur Abschiebung durch Staatsanwaltschaft
- KG, 01.11.2010 - 2 Ws 551/10
Strafvollstreckung: Anhörungsrecht des Verurteilten vor Vollstreckungseinleitung; ...
- OLG Karlsruhe, 26.04.2022 - 1 Ws 115/22
Strafvollstreckung: Vollstreckung von Untersuchungshaft nach Entlassung des ...
- KG, 11.11.2010 - 2 Ws 504/10
Strafvollstreckung: Vorrang der Freiheitsstrafenvollstreckung vor ...
- OLG Karlsruhe, 28.09.2020 - 3 Ws 308/20
Zeitpunkt des Eintretens des Strafhaftvorrangs
- KG, 29.08.2012 - 4 Ws 79/12
Anfechtung der abgelehnten Unterbrechung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe ...
- OLG Braunschweig, 25.03.2020 - 1 Ws 47/20 Corona
Beschleunigungssgebot in Überhaftsachen
- KG, 24.11.2017 - 5 Ws 213/17
Zulässigkeit der Beschwerde der gewählten Personen gegen die Ablehnung der ...
- OLG Saarbrücken, 11.02.2020 - 1 Ws 20/20
1. Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen findet grundsätzlich auch dann ...
§ 116b StPO in Nachschlagewerken
- § 116b StPO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Untersuchungshaft (Deutschland)