Strafprozeßordnung
1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
9. Abschnitt - Verhaftung und vorläufige Festnahme (§§ 112 - 130) |
1Die Vollstreckung der Untersuchungshaft geht der Vollstreckung der Auslieferungshaft, der vorläufigen Auslieferungshaft, der Abschiebungshaft und der Zurückweisungshaft vor. 2Die Vollstreckung anderer freiheitsentziehender Maßnahmen geht der Vollstreckung von Untersuchungshaft vor, es sei denn, das Gericht trifft eine abweichende Entscheidung, weil der Zweck der Untersuchungshaft dies erfordert.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts vom 29.07.2009
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.01.2010 | Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts | 29.07.2009 |
vorschriften § 119Haftgrundbezogene Beschränkungen während der Untersuchungshaft § 119aGerichtliche Entscheidung über eine Maßnahme der Vollzugsbehörde § 120Aufhebung des Haftbefehls § 121Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate § 122Besondere Haftprüfung durch das Oberlandesgericht § 122aHöchstdauer der Untersuchungshaft bei Wiederholungsgefahr § 123Aufhebung der Vollzugsaussetzung dienender Maßnahmen § 124Verfall der geleisteten Sicherheit § 125Zuständigkeit für den Erlass des Haftbefehls § 126Zuständigkeit für weitere gerichtliche Entscheidungen § 126aEinstweilige Unterbringung § 127Vorläufige Festnahme § 127aAbsehen von der Anordnung oder Aufrechterhaltung der vorläufigen Festnahme § 127bVorläufige Festnahme und Haftbefehl bei beschleunigtem Verfahren § 128Vorführung bei vorläufiger Festnahme § 129Vorführung bei vorläufiger Festnahme nach Anklageerhebung § 130Haftbefehl vor Stellung eines Strafantrags
Rechtsprechung zu § 116b StPO
25 Entscheidungen zu § 116b StPO in unserer Datenbank:
- BGH, 30.03.2017 - StB 7/17
Untersuchungshaft auch nach Zustimmung zur Abschiebung durch Staatsanwaltschaft
- KG, 01.11.2010 - 2 Ws 551/10
Strafvollstreckung: Anhörungsrecht des Verurteilten vor Vollstreckungseinleitung; ...
- KG, 11.11.2010 - 2 Ws 504/10
Strafvollstreckung: Vorrang der Freiheitsstrafenvollstreckung vor ...
- KG, 29.08.2012 - 4 Ws 79/12
Anfechtung der abgelehnten Unterbrechung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe ...
- OLG Braunschweig, 25.03.2020 - 1 Ws 47/20 Corona
Beschleunigungssgebot in Überhaftsachen
- BVerfG, 30.10.2014 - 2 BvR 1513/14
Für die Anordnung von Beschränkungen gemäß § 119 StPO müssen konkrete ...
- KG, 24.11.2017 - 5 Ws 213/17
Zulässigkeit der Beschwerde der gewählten Personen gegen die Ablehnung der ...
- OLG Karlsruhe, 28.09.2020 - 3 Ws 308/20
- OLG Saarbrücken, 11.02.2020 - 1 Ws 20/20
1. Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen findet grundsätzlich auch dann ...
- KG, 17.06.2011 - 2 Ws 219/11
Fortbestand des nicht vollzogenen Haftbefehls nach Rechtskraft des Urteils
§ 116b StPO in Nachschlagewerken
- § 116b StPO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Untersuchungshaft (Deutschland)