Strafprozeßordnung
1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
9. Abschnitt - Verhaftung und vorläufige Festnahme (§§ 112 - 130) |
Ist gegen den Festgenommenen bereits die öffentliche Klage erhoben, so ist er entweder sofort oder auf Verfügung des Richters, dem er zunächst vorgeführt worden ist, dem zuständigen Gericht vorzuführen; dieses hat spätestens am Tage nach der Festnahme über Freilassung, Verhaftung oder einstweilige Unterbringung des Festgenommenen zu entscheiden.
vorschriften § 119Haftgrundbezogene Beschränkungen während der Untersuchungshaft § 119aGerichtliche Entscheidung über eine Maßnahme der Vollzugsbehörde § 120Aufhebung des Haftbefehls § 121Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate § 122Besondere Haftprüfung durch das Oberlandesgericht § 122aHöchstdauer der Untersuchungshaft bei Wiederholungsgefahr § 123Aufhebung der Vollzugsaussetzung dienender Maßnahmen § 124Verfall der geleisteten Sicherheit § 125Zuständigkeit für den Erlass des Haftbefehls § 126Zuständigkeit für weitere gerichtliche Entscheidungen § 126aEinstweilige Unterbringung § 127Vorläufige Festnahme § 127aAbsehen von der Anordnung oder Aufrechterhaltung der vorläufigen Festnahme § 127bVorläufige Festnahme und Haftbefehl bei beschleunigtem Verfahren § 128Vorführung bei vorläufiger Festnahme § 129Vorführung bei vorläufiger Festnahme nach Anklageerhebung § 130Haftbefehl vor Stellung eines Strafantrags
Rechtsprechung zu § 129 StPO
9 Entscheidungen zu § 129 StPO in unserer Datenbank:
- OLG Hamburg, 16.02.2021 - Ausl 35/20
Rechtsanwaltsvergütung im Auslieferungsverfahren: Terminsgebühr für Teilnahme an ...
- LG Köln, 09.11.2020 - 101 Qs 72/20
Kriminelle Vereinigung, Begriff, Abgrenzung zur Bande
- BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 1378/06
- OLG München, 19.08.2022 - 2 Ws 463/22
Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung durch Betreiben und Mitwirken an ...
- BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21
Begriff der kriminellen Vereinigung (übergeordnetes gemeinsames Interesse; ...
- BGH, 22.02.1995 - 3 StR 583/94
Bildung einer kriminellen Vereinigung; Notwendigkeit der Begehung von Straftaten ...
- BGH, 20.06.1990 - 2 StR 38/90
Strafvereitelung im Amt oder nur Strafvereitelung - Eintritt der ...
- OLG Oldenburg, 14.02.2022 - 1 Ss 221/21
Aufhebung eines Urteils und Zurückverweisung bei Entscheidung durch unzuständiges ...
- OLG Koblenz, 04.10.2000 - 1 Ws 451/00
Haftbeschwerde, laufende Hauptverhandlung, vorläufige Beweiswürdigung, durch ...
Querverweise
Auf § 129 StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Verteidigung
- § 140 (Notwendige Verteidigung)