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   BGH, 18.05.2017 - IX ZA 9/17   

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https://dejure.org/2017,20490
BGH, 18.05.2017 - IX ZA 9/17 (https://dejure.org/2017,20490)
BGH, Entscheidung vom 18.05.2017 - IX ZA 9/17 (https://dejure.org/2017,20490)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 2017 - IX ZA 9/17 (https://dejure.org/2017,20490)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 116 S 1 Nr 1 ZPO, § 233 ZPO, § 544 Abs 1 S 2 ZPO
    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde durch Insolvenzverwalter: Prozesskostenhilfeantrag ohne Darlegung der unzumutbaren Prozessfinanzierung durch Insolvenzgläubiger

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Schuldhafte Versäumnis der Frist für Nichtzulassungsbeschwerde durch Insolvenzverwalter bei fristgerechtem PKH-Antrag ohne Darlegung der Gründe für Unzumutbarkeit der Prozessfinanzierung durch Insolvenzgläubiger

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde durch Insolvenzverwalter: Prozesskostenhilfeantrag ohne Darlegung der unzumutbaren Prozessfinanzierung durch Insolvenzgläubiger

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde durch Insolvenzverwalter: Prozesskostenhilfeantrag ohne Darlegung der unzumutbaren Prozessfinanzierung durch Insolvenzgläubiger

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prozesskostenhilfeantrag nicht näher begründet: Frist gewahrt?

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Schuldhafte Versäumnis der Frist für Nichtzulassungsbeschwerde durch Insolvenzverwalter bei fristgerechtem PKH-Antrag ohne Darlegung der Gründe für Unzumutbarkeit der Prozessfinanzierung durch Insolvenzgläubiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Wiedereinsetzung bei Fehlen der Voraussetzungen des § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO (IVR 2017, 147)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2017, 1344
  • MDR 2017, 970
  • NZI 2017, 688
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.07.2016 - V ZR 258/15

    Berufungszurückweisung durch Beschluss: Nichtberücksichtigung von neuem

    Auszug aus BGH, 18.05.2017 - IX ZA 9/17
    Ist dies nicht geschehen, war die Partei nicht ohne ihr Verschulden verhindert, die Rechtsmittelfrist einzuhalten (BGH, Beschluss vom 10. November 2016 - V ZA 12/16, NJW 2017, 735 Rn. 7 mwN; vom 13. Dezember 2016 - VIII ZB 15/16, MDR 2017, 419 Rn. 12; Reichling, NJW 2017, 736).

    Eine Frist zur Nachholung der erforderlichen Angaben (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 13. Februar 2008 - XII ZB 151/07, FamRZ 2008, 871 Rn. 12; vom 13. Dezember 2016 - VIII ZB 15/16, MDR 2017, 419 Rn. 16; Reichling, NJW 2017, 736) hat der Senat dem Kläger nicht gesetzt.

  • BGH, 13.12.2016 - VIII ZB 15/16

    Berufung: Verwerfung der Berufung als unzulässig vor Entscheidung über

    Auszug aus BGH, 18.05.2017 - IX ZA 9/17
    Ist dies nicht geschehen, war die Partei nicht ohne ihr Verschulden verhindert, die Rechtsmittelfrist einzuhalten (BGH, Beschluss vom 10. November 2016 - V ZA 12/16, NJW 2017, 735 Rn. 7 mwN; vom 13. Dezember 2016 - VIII ZB 15/16, MDR 2017, 419 Rn. 12; Reichling, NJW 2017, 736).

    Eine Frist zur Nachholung der erforderlichen Angaben (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 13. Februar 2008 - XII ZB 151/07, FamRZ 2008, 871 Rn. 12; vom 13. Dezember 2016 - VIII ZB 15/16, MDR 2017, 419 Rn. 16; Reichling, NJW 2017, 736) hat der Senat dem Kläger nicht gesetzt.

  • BGH, 13.02.2008 - XII ZB 151/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist

    Auszug aus BGH, 18.05.2017 - IX ZA 9/17
    Eine Frist zur Nachholung der erforderlichen Angaben (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 13. Februar 2008 - XII ZB 151/07, FamRZ 2008, 871 Rn. 12; vom 13. Dezember 2016 - VIII ZB 15/16, MDR 2017, 419 Rn. 16; Reichling, NJW 2017, 736) hat der Senat dem Kläger nicht gesetzt.
  • BGH, 04.12.2012 - II ZA 3/12

    Prozesskostenhilfeantrag des Insolvenzverwalters: Zumutbarkeit der

    Auszug aus BGH, 18.05.2017 - IX ZA 9/17
    Dies gilt auch für die Umstände, derentwegen den am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten eine Prozessfinanzierung nicht zumutbar ist (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2012 - II ZA 3/12, NZI 2013, 82 Rn. 3 mwN).
  • OLG Koblenz, 05.03.2013 - 6 U 134/13

    Prozesskostenhilfeantrag des Insolvenzverwalters: Recht des gegnerischen

    Auszug aus BGH, 18.05.2017 - IX ZA 9/17
    Für eine Partei kraft Amtes, deren Antrag nach § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO zu beurteilen ist, gilt der Formularzwang des § 117 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 ZPO nicht (OLG Koblenz ZVI 2013, 149; Zempel/Völker in Prütting/Gehrlein, ZPO, 9. Aufl., § 117 Rn. 19; MünchKomm-ZPO/Wache, 5. Aufl., § 117 Rn. 22).
  • BGH, 21.01.2016 - IX ZB 24/15

    Prozesskostenhilfe für einen Aktivprozess des Insolvenzverwalters:

    Auszug aus BGH, 18.05.2017 - IX ZA 9/17
    Bei einem vom Insolvenzverwalter zugunsten der Insolvenzmasse geführten Rechtsstreit sind dies bei unzulänglicher Masse vor allem die Insolvenzgläubiger, die bei einem erfolgreichen Ausgang des Rechtsstreits mit einer verbesserten Befriedigung ihrer Ansprüche aus der zur Verteilung zur Verfügung stehenden Masse rechnen und deshalb als wirtschaftlich Beteiligte gelten können (BGH, Beschluss vom 21. Januar 2016 - IX ZB 24/15, WM 2016, 425 Rn. 14).
  • BGH, 10.11.2016 - V ZA 12/16

    Prozesskostenhilfeantrag in der Rechtsmittelinstanz: Abweisung wegen

    Auszug aus BGH, 18.05.2017 - IX ZA 9/17
    Ist dies nicht geschehen, war die Partei nicht ohne ihr Verschulden verhindert, die Rechtsmittelfrist einzuhalten (BGH, Beschluss vom 10. November 2016 - V ZA 12/16, NJW 2017, 735 Rn. 7 mwN; vom 13. Dezember 2016 - VIII ZB 15/16, MDR 2017, 419 Rn. 12; Reichling, NJW 2017, 736).
  • BGH, 04.03.2021 - IX ZB 17/20

    Vertrauen in die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Berufung bei

    Dies gilt auch für die Umstände, derentwegen den am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten eine Prozessfinanzierung nicht zumutbar ist (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2012 - II ZA 3/12, NZI 2013, 82 Rn. 3; vom 18. Mai 2017 - IX ZA 9/17, ZInsO 2017, 1428 Rn. 4).

    Bei einem vom Insolvenzverwalter zugunsten der Insolvenzmasse geführten Rechtsstreit sind dies bei unzulänglicher Masse vor allem die Insolvenzgläubiger, die bei einem erfolgreichen Ausgang des Rechtsstreits mit einer verbesserten Befriedigung ihrer Ansprüche aus der zur Verteilung zur Verfügung stehenden Masse rechnen und deshalb als wirtschaftlich Beteiligte gelten können (BGH, Beschluss vom 21. Januar 2016 - IX ZB 24/15, WM 2016, 425 Rn. 14; vom 18. Mai 2017, aaO).

  • BGH, 03.05.2018 - IX ZB 72/17

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde

    Eine Partei, die nicht in der Lage ist, für die Kosten eines Rechtsmittels aufzukommen, muss unter Verwendung der vorgeschriebenen Vordrucke und Beifügung aller erforderlichen Unterlagen innerhalb der Rechtsmittelfrist einen vollständigen Antrag auf Prozesskostenhilfe bei Gericht einreichen (BGH, Beschluss vom 18. Mai 2017 - IX ZA 9/17, MDR 2017, 970 Rn. 4 mwN; vom 25. Juli 2017 - X ZA 2/17, juris Rn. 2 mwN).
  • BGH, 28.03.2019 - IX ZA 8/18

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der

    - IX ZA 9/17, ZInsO 2017, 1428 Rn. 4 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2019 - 12 U 13/19

    Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags

    Bei einem vom Insolvenzverwalter zugunsten der Insolvenzmasse geführten Rechtsstreit sind dies bei unzulänglicher Masse vor allem die Insolvenzgläubiger, die bei einem erfolgreichen Ausgang des Rechtsstreits mit einer verbesserten Befriedigung ihrer Ansprüche aus der zur Verteilung zur Verfügung stehenden Masse rechnen und deshalb als wirtschaftlich Beteiligte gelten können (BGH, Beschl. v. 28.03.2019 - IX ZA 8/18 Rn. 4; v. 18.05.2017 - IX ZA 9/17, Rn. 4, juris m.w.N.).
  • OLG Dresden, 07.09.2020 - 13 U 1427/20
    Seite 3 Rechtsmittelfrist bei Gericht einreichen (BGH, Beschluss vom 18.05.2017 - IX ZA 9/17, Rn. 4; vom 25.07.2017 - X ZA 2/17, Rn. 2, zitiert nach juris).

    Ist dies nicht geschehen, war die Partei nicht ohne ihr Verschulden verhindert, die Rechtsmittelfrist einzuhalten (BGH, Beschluss vom 18.05.2017 - IX ZA 9/17, Rn. 4, zitiert nach juris).

  • BGH, 16.11.2020 - IX ZB 49/20

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der Rechtsbeschwerde

    Dies betrifft insbesondere die Umstände, derentwegen den am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten eine Prozessfinanzierung nicht zumutbar ist (BGH, Beschluss vom 18. Mai 2017 - IX ZA 9/17, ZIP 2017, 1344 Rn. 4; vom 28. März 2019 - IX ZA 8/18, ZIP 2019, 1486 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 18.09.2018 - IX ZB 66/18

    Notwendige Einlegung einer Rechtsbeschwerde durch einen beim BGH zugelassenen

    Der Antrag, dem Beklagten einen Rechtsanwalt "zuzuweisen", ist erst nach Ablauf der Frist für die Einlegung der Rechtsbeschwerde eingegangen und kann schon deshalb keine Wiedereinsetzung in die versäumte Frist begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2017 - IX ZA 9/17, ZIP 2017, 1344 Rn. 4; vom 16. November 2017 - IX ZA 21/17, WM 2018, 98 Rn. 5).
  • LAG Köln, 27.06.2017 - 9 Ta 110/17

    Ablehnung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter, da

    Der Beklagte hätte nur die tatsächlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe gemäß § 116Satz 1 Nr. 1 ZPO fristgerecht darlegen müssen (BGH, Beschluss vom18. Mai 2017 - IX ZA 9/17 -, Rn. 4, juris).
  • LAG Köln, 27.06.2017 - 9 Ta 111/17

    Ablehnung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter, da

    Der Beklagte hätte nur die tatsächlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe gemäß § 116Satz 1 Nr. 1 ZPO fristgerecht darlegen müssen (BGH, Beschluss vom18. Mai 2017 - IX ZA 9/17 -, Rn. 4, juris).
  • LAG Köln, 27.06.2017 - 9 Ta 112/17

    Ablehnung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter, da

    Der Beklagte hätte nur die tatsächlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe gemäß § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO fristgerecht darlegen müssen (BGH, Beschluss vom 18. Mai 2017- IX ZA 9/17 -, Rn. 4, juris).
  • OLG Brandenburg, 13.02.2023 - 10 U 112/21

    Prozesskostenhilfe aufgrund der Anzeige von Masseunzulänglichkeit durch den

  • OLG Brandenburg, 28.06.2022 - 5 U 25/22

    Versagung von Prozesskostenhilfe Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei

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