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   BGH, 18.06.2013 - X ZR 35/12   

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https://dejure.org/2013,21197
BGH, 18.06.2013 - X ZR 35/12 (https://dejure.org/2013,21197)
BGH, Entscheidung vom 18.06.2013 - X ZR 35/12 (https://dejure.org/2013,21197)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 2013 - X ZR 35/12 (https://dejure.org/2013,21197)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 PatG, Art 138 Abs 1 Buchst b EuPatÜbk, Art 2 § 6 Abs 1 Nr 2 IntPatÜbkG
    Patentnichtigkeitsverfahren: Patentfähigkeit eines Streitpatents als Dotierungsverfahren für Halbleiterkristalle mit großer Bandlücke; Patentbeschränkung auf die Verfahrensverwendung zu einem bestimmten Zweck

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Patentfähigkeit eines Streitpatents als Dotierungsverfahren für Halbleiterkristalle mit großer Bandlücke

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsverfahren: Patentfähigkeit eines Streitpatents als Dotierungsverfahren für Halbleiterkristalle mit großer Bandlücke; Patentbeschränkung auf die Verfahrensverwendung zu einem bestimmten Zweck

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EPÜ Art. 138 Abs. 1b
    Patentfähigkeit eines Streitpatents als Dotierungsverfahren für Halbleiterkristalle mit großer Bandlücke

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2013, 1121
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Auszug aus BGH, 18.06.2013 - X ZR 35/12
    Die Beurteilung, ob der Gegenstand eines Patents durch eine Vorveröffentlichung neuheitsschädlich getroffen ist, erfordert dabei die Ermittlung von deren Gesamtinhalt (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2008 - X ZR 89/07, BGHZ 179, 168 Rn. 25 - Olanzapin).
  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11

    Polymerschaum

    Auszug aus BGH, 18.06.2013 - X ZR 35/12
    Für die Entscheidung der Frage, ob eine wegen fehlender Entscheidungsreife gebotene weitere Sachaufklärung dem Patentgericht übertragen wird oder in dem zu diesem Zweck fortgesetzten Berufungsverfahren vor dem Bundesgerichtshof erfolgt, kommt es in erster Linie darauf an, auf welchem Wege die noch offenen Sachfragen möglichst effizient und zügig geklärt werden können (BGH, Urteil vom 17. Juli 2012 - X ZR 117/11, BGHZ 194, 107 Rn. 60 - Polymerschaum).
  • BGH, 11.05.2010 - X ZR 51/06

    Polymerisierbare Zementmischung

    Auszug aus BGH, 18.06.2013 - X ZR 35/12
    Eine für die Ausführbarkeit hinreichende Offenbarung ist gegeben, wenn der Fachmann ohne erfinderisches Zutun und ohne unzumutbare Schwierigkeiten in der Lage ist, die Lehre des Patentanspruchs aufgrund der Gesamtoffenbarung der Patentschrift in Verbindung mit dem allgemeinen Fachwissen am Prioritätstag praktisch so zu verwirklichen, dass der angestrebte Erfolg erreicht wird (BGH, Urteil vom 11. Mai 2010 - X ZR 51/06, GRUR 2010, 901 Rn. 31 - polymerisierbare Zementmischung).
  • BGH, 22.12.2009 - X ZR 28/06

    Hubgliedertor II

    Auszug aus BGH, 18.06.2013 - X ZR 35/12
    Eine solche Änderung könnte eine unzulässige Erweiterung nur begründen, wenn die Berücksichtigung der neu aufgenommenen Passage bei der Auslegung des Patentanspruchs in der erteilten Fassung zu einem veränderten Verständnis der darin verwendeten Begriffe oder des geschützten Gegenstands führte (BGH, Urteil vom 22. Dezember 2009 - X ZR 28/06, GRUR 2010, 513 Rn. 50 - Hubgliedertor II).
  • BGH, 24.07.2012 - X ZR 126/09

    Leflunomid

    Auszug aus BGH, 18.06.2013 - X ZR 35/12
    Solche Stellungnahmen können auch dann berücksichtigt werden, wenn sie erst nach dem Prioritätstag veröffentlicht worden sind, soweit sie lediglich Erkenntnisse über naturgesetzlich ablaufende Vorgänge vermitteln (BGH, Urteil vom 24. Juli 2012 - X ZR 126/09, GRUR 2012, 1130 Rn. 24 - Leflunomid).
  • BGH, 17.01.1980 - X ZB 4/79

    Terephthalsäure

    Auszug aus BGH, 18.06.2013 - X ZR 35/12
    So werden etwa durch die Beschreibung eines Verfahrens der Fachwelt auch die Kenntnisse zugänglich gemacht, die bei der Nacharbeitung zwangsläufig offenbar werden (BGH, Urteil vom 17. Januar 1980 - X ZB 4/79, BGHZ 76, 97, 105 f. - Terephthalsäure, s. auch EPA, Entscheidung der Technischen Beschwerdekammer vom 9. Februar 1982 - T 12/81, ABl. EPA 1982, 296, 301 f. - Diastereomere).
  • BPatG, 16.01.2015 - 2 Ni 17/10

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

    Auf die Berufung der Beklagten hat der Bundesgerichtshof dieses Urteil aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Berufung, an das Bundespatentgericht zurückverwiesen (X ZR 35/12 vom 18. Juni 2013).

    Die von den Klägerinnen in ihrer Klage vorgebrachten Bedenken hinsichtlich der mangelnden Zulässigkeit sowie der mangelnden Ausführbarkeit sind nicht mehr zu erörtern, vgl. das oben genannte Urteil BGH X ZR 35/12, Abschnitte 44 bis 51.

    Das in der Druckschrift D2 angegebene Verfahren zur Herstellung von mit Zink dotierten Galliumnitridschichten mittels eines MOVPE-Prozesses führt aufgrund der physikalischen Gegebenheiten bei der Reaktion der Ausgangsstoffe zum Ungleichgewichtseinbau des Dotierstoffes Zink zusammen mit dem Ausgleichsdotierstoff Wasserstoff, während die anschließende Elektronenbestrahlung der derart hergestellten Kristalle durch die dabei auftretende Erhitzung der Kristalle ebenfalls wegen der physikalischen Gegebenheiten zu einem selektiven Entfernen des Wasserstoffs führt, wobei das im Ungleichgewicht eingebaute Zink im Kristall verbleibt, so dass der Fachmann beim Nacharbeiten der Lehre der Druckschrift D2 zwangsläufig das Verfahren nach Anspruch 1 des Streitpatents verwirklicht, vgl. BGH GRUR 1980, 283 - "Terephthalsäure" i. V. m. BGH X ZR 35/12 Rdn. 53, 3.

  • BPatG, 19.02.2019 - 4 Ni 48/17

    Verschleißschutzschicht - Patentnichtigkeitsklageverfahren -

    Eine für die Ausführbarkeit hinreichende Offenbarung ist gegeben, wenn der Fachmann ohne erfinderisches Zutun und ohne unzumutbare Schwierigkeiten in der Lage ist, die Lehre des Patentanspruchs aufgrund der Gesamtoffenbarung der Patentschrift in Verbindung mit dem allgemeinen Fachwissen am Prioritätstag praktisch so zu verwirklichen, dass der angestrebte Erfolg erreicht wird (BGH GRUR 2013, 1121 - Halbleiterdotierung; GRUR 2010, 901 - polymerisierbare Zementmischung).
  • BGH, 28.03.2017 - X ZR 17/15

    Streitpatent betreffend eine elektrische Waage mit einer Tragplatte zur Aufnahme

    Vielmehr genügt es, wenn der Fachmann die insoweit notwendigen Einzelangaben der allgemeinen Beschreibung oder den Ausführungsbeispielen entnehmen kann (BGH, Urteil vom 18. Juni 2013 - X ZR 35/12, GRUR 2013, 1121 Rn. 46 - Halbleiterdotierung; Urteil vom 11. Mai 2010 - X ZR 51/06, GRUR 2010, 901 Rn. 31 - Polymerisierbare Zementmischung).
  • BGH, 15.06.2021 - X ZR 61/19

    Laufradschnellspanner

    Indessen wird eine solche Verwendung an keiner Stelle unmittelbar und eindeutig offenbart (vgl. zu diesem Maßstab etwa BGH, Urteil vom 18. Juni 2013 - X ZR 35/12, GRUR 2013, 1121 Rn. 34 - Halbleiterdotierung; Urteil vom 8. Juli 2010 - Xa ZR 124/07, GRUR 2010, 910 Rn. 62 - Fälschungssicheres Dokument; Urteil vom 16. Dezember 2008 - X ZR 89/07, GRUR 2009, 382 Rn. 25 - Olanzapin).
  • BPatG, 01.10.2019 - 4 Ni 23/17
    Eine für die Ausführbarkeit hinreichende Offenbarung ist gegeben, wenn der Fachmann ohne erfinderisches Zutun und ohne unzumutbare Schwierigkeiten in der Lage ist, die Lehre des Patentanspruchs aufgrund der Gesamtoffenbarung der Patentschrift in Verbindung mit dem allgemeinen Fachwissen am Prioritätstag praktisch so zu verwirklichen, dass der angestrebte Erfolg erreicht wird (BGH GRUR 2013, 1121 - Halbleiterdotierung; GRUR 2010, 901 - polymerisierbare Zementmischung).
  • LG Hamburg, 29.04.2021 - 327 O 36/21

    Wiedergabewarteschlangensteuerung II - Einstweiliges Unterlassungsverfahren wegen

    Eine neuheitsschädliche Vorwegnahme erfordert eine eindeutige und unmittelbare Offenbarung in der jeweiligen Entgegenhaltung (BGH, Urt. v. 16.12.2008 - X ZR 89/07, GRUR 2009, 382, Rn. 25 - Olanzapin ; Urt. v. 18.06.2013 - X ZR 35/12, GRUR 2013, 1121, Rn. 34 - Halbleiterdotierung ).
  • BPatG, 19.10.2023 - 7 Ni 15/21
    Eine für die Ausführbarkeit hinreichende Offenbarung ist gegeben, wenn der Fachmann ohne erfinderisches Zutun und ohne unzumutbare Schwierigkeiten in der Lage ist, die Lehre des Schutzanspruchs aufgrund der Gesamtoffenbarung in Verbindung mit dem allgemeinen Fachwissen am Prioritätstag praktisch so zu verwirklichen, dass der angestrebte Erfolg erreicht wird (BGH GRUR 2013, 1121 - Halbleiterdotierung; GRUR 2010, 901 - polymerisierbare Zementmischung).
  • BPatG, 03.11.2021 - 19 W (pat) 32/20
    Diesen Anforderungen genügt die Anmeldung nicht, da sie dem Fachmann nicht so viel an technischer Information vermittelt, dass er mit seinem Fachwissen und seinem Fachkönnen in der Lage ist, die Erfindung erfolgreich auszuführen (BGH, Urteil vom 18. Juni 2013 - X ZR 35/12, GRUR 2013, 1121, Rn. 46 - Halbleiterdotierung; BGH, Urteil vom 11. Mai 2010 - X ZR 51/06, GRUR 2010, 901, Rn. 31 - polymerisierbare Zementmischung; BGH, Urteil vom 13. Juli 2010 - Xa ZR 126/07, GRUR 2010, 916, Rn. 17 - Klammernahtgerät).
  • BPatG, 09.02.2023 - 35 W (pat) 402/22
    Eine für die Ausführbarkeit hinreichende Offenbarung ist gegeben, wenn der Fachmann ohne erfinderisches Zutun und ohne unzumutbare Schwierigkeiten in der Lage ist, die Lehre des Schutzanspruchs aufgrund der Gesamtoffenbarung der Gebrauchsmusterschrift in Verbindung mit dem allgemeinen Fachwissen am Prioritätstag praktisch so zu verwirklichen, dass der angestrebte Erfolg erreicht wird (BGH GRUR 2013, 1121 - Halbleiterdotierung; GRUR 2010, 901 - polymerisierbare Zementmischung).
  • LG Düsseldorf, 11.09.2018 - 4b O 24/17

    Haltevorrichtung für Navigationsgeräte

    Vorweggenommen durch den Stand der Technik ist dabei grundsätzlich nur, was die jeweilige Entgegenhaltung unmittelbar und eindeutig offenbart (vgl. BGH GRUR 2013, 1121, 1123, Rz. 34 - Halbleiterdotierung).
  • BPatG, 22.03.2022 - 35 W (pat) 422/20

    Gebrauchsmusterbeschwerdesache - "Vorrichtung zur Führung von Metallbändern mit

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