Patentgesetz
Erster Abschnitt - Das Patent (§§ 1 - 25) |
1Eine Erfindung gilt als auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend, wenn sie sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt. 2Gehören zum Stand der Technik auch Unterlagen im Sinne des § 3 Abs. 2, so werden diese bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit nicht in Betracht gezogen.
Rechtsprechung zu § 4 PatG
3.109 Entscheidungen zu § 4 PatG in unserer Datenbank:
- BGH, 27.03.2018 - X ZR 59/16
Patentfähigkeit eines leicht aufzubauenden Kinderbetts mit einem Rahmen und einer ...
- BVerfG, 08.09.2009 - 1 BvR 1464/09
Zur Möglichkeit der vorläufigen Beurteilung von Fragen gem §§ 3, 4 PatG im ...
- BGH, 02.02.2016 - X ZR 8/14
Fürnichtigerklärung eines ursprünglich beschränkt aufrecht erhaltenen und ...
- OLG Brandenburg, 12.01.2021 - 6 U 35/09
Ansprüche des Mandanten wegen Schlechterfüllung eines Patentanwaltvertrages
- BGH, 11.11.2014 - X ZR 128/09
Repaglinid - Nichtigkeitsklage gegen ein europäisches Arzneimittelpatent: ...
- BPatG, 02.10.2019 - 18 W (pat) 1/18
- BPatG, 04.05.2017 - 17 W (pat) 24/15
Anforderungen an die Erteilung eines Patents mit der Bezeichnung ...
- BGH, 10.09.2009 - Xa ZR 130/07
Escitalopram - EPÜ Art. 54, Art. 56; PatG § 3, § 4, § 16a, § 49a; EG-VO 469/2009 ...
- BPatG, 13.07.2011 - 19 W (pat) 5/08
Patentbeschwerdeverfahren - "Winkelmesseinrichtung" - zur Zulässigkeit von ...
- BGH, 25.06.2013 - X ZR 52/12
Patentfähigkeit eines Patents betreffend die Verschlussfolie von ...