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   OLG Brandenburg, 12.01.2021 - 6 U 35/09   

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https://dejure.org/2021,10176
OLG Brandenburg, 12.01.2021 - 6 U 35/09 (https://dejure.org/2021,10176)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.01.2021 - 6 U 35/09 (https://dejure.org/2021,10176)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Januar 2021 - 6 U 35/09 (https://dejure.org/2021,10176)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ansprüche des Mandanten wegen Schlechterfüllung eines Patentanwaltvertrages

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 20.12.2011 - X ZB 6/10

    Installiereinrichtung II

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2021 - 6 U 35/09
    (1) Die Beurteilung erfinderischer Tätigkeit stellt eine Rechtsfrage dar, die mittels wertender Würdigung derjenigen tatsächlichen Umstände zu beurteilen ist, die unmittelbar oder mittelbar geeignet sind, etwas über die Voraussetzungen für das Auffinden der erfindungsgemäßen Lösung auszusagen (BGHZ 166, 305 - Vorausbezahlte Telefongespräche; Beschluss vom 20.12.2011 - X ZB 6/10 - Installiereinrichtung II Rn 16; jew. zit. nach juris).

    Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn das Bekannte dem Fachmann Anlass oder Anregung gegeben hat, zur vorgeschlagenen Lösung zu gelangen (BGH, Beschluss vom 20.12.2011 - X ZB 6/10 - Installiereinrichtung II Rn 16; Urt. vom 08.12.2009 - X ZR 65/05 Rn 17, Einteilige Öse; jew. zit. nach juris) oder wenn es sich um ein für eine Vielzahl von Anwendungsfällen in Betracht kommendes Mittel handelt, das deswegen zum allgemeinen Fachwissen gehört, die Nutzung des Mittels in dem in Rede stehenden Kontext objektiv sinnvoll und zweckmäßig erscheint und es keine Umstände gibt, die aus der Sicht des Fachmanns am Prioritätstag die Nutzung des Mittels prima facie nicht angeraten erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 11.03.2014 - X ZR 139/10).

  • BGH, 04.10.1979 - X ZR 3/76

    Ermittlung des Gegenstandes eines Patentanspruchs - Voraussetzungen für das

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2021 - 6 U 35/09
    (2.1) Eine Erfindung ist in hinreichender Weise offenbart, wenn ein Fachmann mit durchschnittlichem Können zur Zeit der Anmeldung des Streitpatents in der Lage ist, mit den im Patent angegebenen Mitteln die dem Patent zugrundeliegende Aufgabe zu lösen und dies mit gleichbleibendem Erfolg zu wiederholen (BGH, Urteil vom 04.10.1979 - X ZR 3/76 - Doppelachsaggregat, Rn 31; Beschluss vom 12.02.1987 - X ZB 4/86 - Tollwutvirus, Rn 20; jew. zit. nach juris).

    Kann ein Durchschnittsfachmann einen Vorschlag nur mit großen Schwierigkeiten und nicht oder nur durch Zufall ohne vorherige Misserfolge praktisch verwirklichen, wenn er den von einem Patent angestrebten Erfolg erreichen will, liegt eine ausreichend offenbarte technische Lehre nicht vor (BGH, Urteil vom 04.10.1979 - X ZR 3/76 - Doppelachsaggregat).

  • BGH, 08.05.2012 - VI ZR 37/11

    Schadenersatz bei Beschädigung von Versorgungsleitungen: Auslagenpauschale für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2021 - 6 U 35/09
    - XII ZR 144/90; Urteil vom 08.05.2012 - VI ZR 37/11 Rn 9; jew. zit. nach juris).
  • BGH, 08.12.2009 - X ZR 65/05

    einteilige Öse

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2021 - 6 U 35/09
    Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn das Bekannte dem Fachmann Anlass oder Anregung gegeben hat, zur vorgeschlagenen Lösung zu gelangen (BGH, Beschluss vom 20.12.2011 - X ZB 6/10 - Installiereinrichtung II Rn 16; Urt. vom 08.12.2009 - X ZR 65/05 Rn 17, Einteilige Öse; jew. zit. nach juris) oder wenn es sich um ein für eine Vielzahl von Anwendungsfällen in Betracht kommendes Mittel handelt, das deswegen zum allgemeinen Fachwissen gehört, die Nutzung des Mittels in dem in Rede stehenden Kontext objektiv sinnvoll und zweckmäßig erscheint und es keine Umstände gibt, die aus der Sicht des Fachmanns am Prioritätstag die Nutzung des Mittels prima facie nicht angeraten erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 11.03.2014 - X ZR 139/10).
  • BGH, 11.03.2014 - X ZR 139/10

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Mangel der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2021 - 6 U 35/09
    Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn das Bekannte dem Fachmann Anlass oder Anregung gegeben hat, zur vorgeschlagenen Lösung zu gelangen (BGH, Beschluss vom 20.12.2011 - X ZB 6/10 - Installiereinrichtung II Rn 16; Urt. vom 08.12.2009 - X ZR 65/05 Rn 17, Einteilige Öse; jew. zit. nach juris) oder wenn es sich um ein für eine Vielzahl von Anwendungsfällen in Betracht kommendes Mittel handelt, das deswegen zum allgemeinen Fachwissen gehört, die Nutzung des Mittels in dem in Rede stehenden Kontext objektiv sinnvoll und zweckmäßig erscheint und es keine Umstände gibt, die aus der Sicht des Fachmanns am Prioritätstag die Nutzung des Mittels prima facie nicht angeraten erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 11.03.2014 - X ZR 139/10).
  • BGH, 22.05.1984 - III ZR 18/83

    Vorrang der Belange einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2021 - 6 U 35/09
    Die Schätzung eines Schadens nach § 287 ZPO ist unzulässig, wenn sie mangels greifbarer Anhaltspunkte völlig in der Luft hängen und dazu führen würde, dass das Gericht anstelle der Partei die Höhe der Leistung bestimmt (BGHZ 91, 243; BGH, Urteil vom 23.10.1991.
  • BGH, 13.07.2010 - Xa ZR 126/07

    Klammernahtgerät

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2021 - 6 U 35/09
    Dabei muss die Erfindung zwar nicht in einer Weise dargelegt werden, die dem Leser in allen Einzelheiten (im Sinne einer konkreten Bauanleitung) vorschreibt, was er zu tun hat (BGH, Urteil vom 13.07.2010 - Xa ZR 126/07 - Klammernahtgerät).
  • BGH, 03.02.2015 - X ZR 76/13

    Stabilisierung der Wasserqualität - Beurteilung der Widerruflichkeit eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2021 - 6 U 35/09
    Auf die Revision der Klägerin, mit der sie den Zahlungsantrag in erster Linie auf Ersatz entgangener Lizenzgebühren in Höhe von 25.143,45 EUR als erstrangigen Teilbetrag, hilfsweise in Höhe von 15.599,50 EUR auf die Erstattung nutzloser eigener Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erprobung gestützt und daneben den Feststellungsantrag weiterverfolgt hat, hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Senats im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Klage in Höhe von 25.143,45 EUR sowie hinsichtlich des Feststellungsantrages abgewiesen worden ist und im Umfang der Aufhebung das Verfahren an den Senat zurückverwiesen (Urteil vom 03.02.2015 - X ZR 76/13).
  • BGH, 07.03.2006 - X ZR 213/01

    Vorausbezahlte Telefongespräche

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2021 - 6 U 35/09
    (1) Die Beurteilung erfinderischer Tätigkeit stellt eine Rechtsfrage dar, die mittels wertender Würdigung derjenigen tatsächlichen Umstände zu beurteilen ist, die unmittelbar oder mittelbar geeignet sind, etwas über die Voraussetzungen für das Auffinden der erfindungsgemäßen Lösung auszusagen (BGHZ 166, 305 - Vorausbezahlte Telefongespräche; Beschluss vom 20.12.2011 - X ZB 6/10 - Installiereinrichtung II Rn 16; jew. zit. nach juris).
  • BGH, 12.02.1987 - X ZB 4/86

    "Tollwutvirus"; Wiederholbare Ausführung des Gegenstandes einer patentfähigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2021 - 6 U 35/09
    (2.1) Eine Erfindung ist in hinreichender Weise offenbart, wenn ein Fachmann mit durchschnittlichem Können zur Zeit der Anmeldung des Streitpatents in der Lage ist, mit den im Patent angegebenen Mitteln die dem Patent zugrundeliegende Aufgabe zu lösen und dies mit gleichbleibendem Erfolg zu wiederholen (BGH, Urteil vom 04.10.1979 - X ZR 3/76 - Doppelachsaggregat, Rn 31; Beschluss vom 12.02.1987 - X ZB 4/86 - Tollwutvirus, Rn 20; jew. zit. nach juris).
  • BGH, 10.11.1970 - X ZR 54/67

    Voraussetzungen für eine Übertragung der Rechte an und aus einer Erfindung -

  • BGH, 21.04.2009 - X ZR 153/04

    Druckmaschinen-Temperierungssystem II

  • BGH, 23.10.1991 - XII ZR 144/90

    Erleichterung der Beweisführung und Darlegungslast bei Anspruch auf Ersatz des

  • BGH, 04.11.2008 - X ZR 154/05

    Teilweise Abweisung der Nichtigkeitsklage betreffend ein Patent betreffend ein

  • BPatG, 22.05.2006 - 21 W (pat) 42/04
  • BGH, 01.12.1964 - Ia ZR 212/63

    Rechtsmittel

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