Rechtsprechung
BGH, 19.03.2024 - 6 StR 584/23 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,6597) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 09.10.2023 - 2 KLs 25/23
- BGH, 19.03.2024 - 6 StR 584/23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.01.2015 - 3 StR 490/14
Unzulässigkeit der Revision des Nebenklägers gegen Einstellungsentscheidung
Auszug aus BGH, 19.03.2024 - 6 StR 584/23
Für die Annahme des Tatbestandsmerkmals des Verbreitens kinderpornographischer Inhalte im Sinne des § 184b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB reicht es nicht aus, dass der Täter - wie hier - den Inhalt gezielt an einzelne Personen versendet; erforderlich ist vielmehr dessen Weitergabe an eine nicht mehr individualisierbare Vielzahl von Personen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2015 - 3 StR 490/14, Rn. 2;… SSW-StGB/Hilgendorf, 5. Aufl., § 184b Rn. 10). - BGH, 28.06.2023 - 3 StR 123/23
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in kinderpornographischer Absicht; …
Auszug aus BGH, 19.03.2024 - 6 StR 584/23
c) Die Weiterleitung des Videos durch den Angeklagten an die beiden anderen Personen stellt jedoch eine Drittbesitzverschaffung kinderpornographischer Inhalte gemäß § 184b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2023 - 3 StR 123/23, Rn. 17 f.;… vom 27. September 2023 - 4 StR 211/23, Rn. 3 f.;… MüKo-StGB/Hörnle, 4. Aufl., § 184b Rn. 29). - BGH, 27.09.2023 - 4 StR 211/23
Darstellen des Versendens mehrerer kinderpornographischer Bilddateien oder …
Auszug aus BGH, 19.03.2024 - 6 StR 584/23
c) Die Weiterleitung des Videos durch den Angeklagten an die beiden anderen Personen stellt jedoch eine Drittbesitzverschaffung kinderpornographischer Inhalte gemäß § 184b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB dar (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2023 - 3 StR 123/23, Rn. 17 f.; vom 27. September 2023 - 4 StR 211/23, Rn. 3 f.;… MüKo-StGB/Hörnle, 4. Aufl., § 184b Rn. 29).