Rechtsprechung
   BGH, 19.05.2011 - V ZB 49/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11132
BGH, 19.05.2011 - V ZB 49/11 (https://dejure.org/2011,11132)
BGH, Entscheidung vom 19.05.2011 - V ZB 49/11 (https://dejure.org/2011,11132)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 2011 - V ZB 49/11 (https://dejure.org/2011,11132)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,11132) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fehlen von Angaben in einem Haftantrag zu dem für die aufenthaltsrechtliche Zurückschiebung erforderlichem Einvernehmen der zuständigen Staatsanwaltschaft führt zu seiner Unzulässigkeit; Zulässigkeit eines Haftantrags ohne Angaben zu dem für die aufenthaltsrechtliche ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 62 Abs. 1; AufenthG § 72 Abs. 4 S. 1
    Zulässigkeit eines Haftantrags ohne Angaben zu dem für die aufenthaltsrechtliche Zurückschiebung erforderlichem Einvernehmen der zuständigen Staatsanwaltschaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschiebungshaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - V ZB 49/11
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist die Vorschrift des § 62 FamFG, welche die Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags für die Beschwerde ausdrücklich bestimmt, auf die Rechtsbeschwerde entsprechend anzuwenden (siehe nur Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZR 172/09, FGPrax 2010, 150, 151 Rn. 9 f.; Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152, 153 Rn. 4).
  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 29/10

    Abschiebungshaft bei Sicherung des Aufenthalts durch unwahre Angaben

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - V ZB 49/11
    b) Ohne Zulassung ist die Rechtsbeschwerde auch dann statthaft, wenn wie hier - bereits das Beschwerdegericht über einen Feststellungsantrag nach § 62 Abs. 1 FamFG entschieden hat und in dem Rechtsbeschwerdeverfahren die Überprüfung dieser Entscheidung verlangt wird (Senat, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZR 29/10, InfAuslR 2011, 27 Rn. 4).
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 184/09

    Abschiebehaftverfahren: Prüfung der Kommunikation des Dolmetschers mit dem

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - V ZB 49/11
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist die Vorschrift des § 62 FamFG, welche die Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags für die Beschwerde ausdrücklich bestimmt, auf die Rechtsbeschwerde entsprechend anzuwenden (siehe nur Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZR 172/09, FGPrax 2010, 150, 151 Rn. 9 f.; Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152, 153 Rn. 4).
  • BGH, 24.02.2011 - V ZB 202/10

    Zurückschiebung: Erforderlichkeit des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft;

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - V ZB 49/11
    a) Das Fehlen des nach § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG auch für die Zurückschiebung erforderlichen Einvernehmens der zuständigen Staatsanwaltschaft führt nicht nur zu Unzulässigkeit der Haft, sondern zur Unzulässigkeit des Haftantrags, wenn sich aus ihm oder den ihm beigefügten Unterlagen ohne Weiteres ergibt, dass gegen den Betroffenen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist und der Antrag zu dem Vorliegen des Einvernehmens keine Angaben enthält (Senat, Beschluss vom 24. Februar 2011 - V ZB 202/10, 10 Rn. 7, 10 ff., juris).
  • LG Paderborn, 27.05.2014 - 11 XIV 20/14

    Aufhebung einer auf einem unzulässigen Haftantrag beruhenden Sicherungshaft

    Liegt das danach erforderliche Einvernehmen nicht vor, darf die Haft zur Sicherung der Abschiebung nicht angeordnet werden (BGH Bschl. v. 20.01.2011, Az.: V ZB 226/11; ders. Bschl. v. 21.01.2011, Az.: V ZB 323/10; ders. Bschl. v. 18.08.2010, Az.: V ZB 211/10 m.w.N.; ders. Bschl. v. 10.02.2011, Az.: V ZB 49/11; ders. Bschl. v. 26.01.2012, Az.: V ZB 96/11; ders. Bschl. v. 16.02.2012, Az.: V BZ 320/10; ders. Bschl. v. 31.05.2012, Az.: V ZB 167/11).
  • AG Paderborn, 27.05.2014 - 11 XIV 20/14

    Unzulässigkeit der Sicherungshaft bei mangelnder Ausführung zu Einvernehmen der

    Liegt das danach erforderliche Einvernehmen nicht vor, darf die Haft zur Sicherung der Abschiebung nicht angeordnet werden (BGH Bschl. v. 20.01.2011, Az.: V ZB 226/11; ders. Bschl. v. 21.01.2011, Az.: V ZB 323/10; ders. Bschl. v. 18.08.2010, Az.: V ZB 211/10 m.w.N.; ders. Bschl. v. 10.02.2011, Az.: V ZB 49/11; ders. Bschl. v. 26.01.2012, Az.: V ZB 96/11; ders. Bschl. v. 16.02.2012, Az.: V BZ 320/10; ders. Bschl. v. 31.05.2012, Az.: V ZB 167/11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht