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   BGH, 19.08.1986 - 1 StR 359/86   

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https://dejure.org/1986,1237
BGH, 19.08.1986 - 1 StR 359/86 (https://dejure.org/1986,1237)
BGH, Entscheidung vom 19.08.1986 - 1 StR 359/86 (https://dejure.org/1986,1237)
BGH, Entscheidung vom 19. August 1986 - 1 StR 359/86 (https://dejure.org/1986,1237)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Annahme einer einheitlichen fortgesetzten Handlung - Herbeiführung der Zahlungswilligkeit der Tatopfer durch psychischen Druck - Verurteilung wegen Bestechlichkeit aufgrund des Einforderns von Schutzgeldern durch einen Kriminalbeamten - Verletzung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 509
  • MDR 1986, 1039
  • StV 1986, 528
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 06.11.1974 - 3 StR 200/74

    Banküberfall - § 249 StGB, Vollendung der Wegnahme; § 52 StGB:

    Auszug aus BGH, 19.08.1986 - 1 StR 359/86
    Nach feststehender Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (RGSt 53, 274 m.w.N.; 59, 98; 66, 221; 70, 243; 70, 284; 72, 175; BGH NJW 1953, 1034; 1954, 483; bei Dallinger MDR 1966, 727; LM Nr. 7 zu § 253 StGB; BGHSt 26, 24 m.w.N.) kommt Fortsetzungszusammenhang, soweit es um den Schutz jener Rechtsgüter geht, nur für Handlungen in Betracht, die sich gegen ein und dieselbe Person richten.

    Zu diesen höchstpersönlichen Rechtsgütern gehört insbesondere auch die Entschließungsfreiheit (BGH LM Nr. 7 zu § 253 StGB; BGH NJW 1953, 1034; BGHSt 26, 24, 26 f. m.w.N.).

  • BGH, 09.10.1974 - 2 StR 485/73

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Schmuggels in

    Auszug aus BGH, 19.08.1986 - 1 StR 359/86
    Er muß also den späteren Ablauf der einzelnen Akte zwar nicht in allen Einzelheiten, aber doch insoweit vorweg umfassen, als das zu verletzende Rechtsgut und sein Träger sowie Ort und Zeit und ungefähre Begehung in Betracht kommen (stRspr, vgl. BGHSt 26, 5, 7) [BGH 09.10.1974 - 2 StR 485/73].

    Dazu ist Gleichartigkeit der Begehungsweise erforderlich (stRspr, vgl. BGHSt 26, 4, 8; weitere Nachw. bei Stree in Schönke/Schröder, StGB 22. Aufl. vor § 52 Rdn. 41).

  • BGH, 14.04.1953 - 1 StR 81/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.08.1986 - 1 StR 359/86
    Nach feststehender Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (RGSt 53, 274 m.w.N.; 59, 98; 66, 221; 70, 243; 70, 284; 72, 175; BGH NJW 1953, 1034; 1954, 483; bei Dallinger MDR 1966, 727; LM Nr. 7 zu § 253 StGB; BGHSt 26, 24 m.w.N.) kommt Fortsetzungszusammenhang, soweit es um den Schutz jener Rechtsgüter geht, nur für Handlungen in Betracht, die sich gegen ein und dieselbe Person richten.

    Zu diesen höchstpersönlichen Rechtsgütern gehört insbesondere auch die Entschließungsfreiheit (BGH LM Nr. 7 zu § 253 StGB; BGH NJW 1953, 1034; BGHSt 26, 24, 26 f. m.w.N.).

  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.08.1986 - 1 StR 359/86
    Die Nichtausschöpfung dieses Beweismittels könnte er im übrigen mit der Revision nicht rügen (BGHSt 4, 125, 126; 17, 351, 352 [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62]; stRspr: vgl. Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 244 Rdn. 342).
  • BGH, 03.05.1984 - 4 StR 224/84

    Zusammenfassung von Tatbeständen aufgrund einer natürlichen Betrachtungsweise

    Auszug aus BGH, 19.08.1986 - 1 StR 359/86
    Die in der Hauptverhandlung nach § 154a Abs. 2 StPO beschlossene Beschränkung der Verfolgung auf den Vorwurf der Bestechlichkeit und die damit verbundene Ausscheidung der tateinheitlich begangenen Erpressungen läßt das Konkurrenzverhältnis zwischen den einzelnen Tatkomplexen unberührt (vgl. BGH StV 1983, 457 m.w.N.; NStZ 1984, 262; 1984, 408).
  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

    Auszug aus BGH, 19.08.1986 - 1 StR 359/86
    Die auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Frage eines erweiterten Gesamtvorsatzes (vgl. BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33; BGH NJW 1984, 376) gestützten Ausführungen des Beschwerdeführers und des Generalbundesanwalts stellen allein auf den rechtlichen Gesichtspunkt der Bestechlichkeit ab und übersehen dabei, daß der Angeklagte zumindest in den Fällen 2 bis 6 die Zahlungswilligkeit der Tatopfer durch psychischen Druck herbeigeführt hat.
  • BGH, 09.08.1983 - 5 StR 319/83

    Klammerwirkung - Straftatbestände - Tateinheit - Zusammenfassende Tat -

    Auszug aus BGH, 19.08.1986 - 1 StR 359/86
    Die in der Hauptverhandlung nach § 154a Abs. 2 StPO beschlossene Beschränkung der Verfolgung auf den Vorwurf der Bestechlichkeit und die damit verbundene Ausscheidung der tateinheitlich begangenen Erpressungen läßt das Konkurrenzverhältnis zwischen den einzelnen Tatkomplexen unberührt (vgl. BGH StV 1983, 457 m.w.N.; NStZ 1984, 262; 1984, 408).
  • BGH, 09.09.1981 - 3 StR 290/81

    Strafschärfende Berücksichtigung einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens

    Auszug aus BGH, 19.08.1986 - 1 StR 359/86
    Die Beschränkung der Strafverfolgung nach § 154a StPO steht einer Berücksichtigung des ausgeschiedenen Verfahrensstoffs bei der Strafzumessung nicht entgegen, wenn das Gericht den Angeklagten zuvor auf diese Möglichkeit hingewiesen hat (BGHSt 30, 147, 148 [BGH 01.06.1981 - 3 StR 173/81] m.w.N.; 30, 197, 198; BGH NStZ 1981, 100; 1983, 20; 1984, 20).
  • BGH, 03.07.1962 - 1 StR 157/62

    Verletzung der Amtsaufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 19.08.1986 - 1 StR 359/86
    Die Nichtausschöpfung dieses Beweismittels könnte er im übrigen mit der Revision nicht rügen (BGHSt 4, 125, 126; 17, 351, 352 [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62]; stRspr: vgl. Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 244 Rdn. 342).
  • BGH, 05.01.1954 - 1 StR 476/53

    Grundsatz der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit der Hauptverhandlung - Wiedergabe

    Auszug aus BGH, 19.08.1986 - 1 StR 359/86
    Nach feststehender Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (RGSt 53, 274 m.w.N.; 59, 98; 66, 221; 70, 243; 70, 284; 72, 175; BGH NJW 1953, 1034; 1954, 483; bei Dallinger MDR 1966, 727; LM Nr. 7 zu § 253 StGB; BGHSt 26, 24 m.w.N.) kommt Fortsetzungszusammenhang, soweit es um den Schutz jener Rechtsgüter geht, nur für Handlungen in Betracht, die sich gegen ein und dieselbe Person richten.
  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die

  • BGH, 01.06.1981 - 3 StR 173/81

    Vertrauen des Angeklagten auf Nichtverwertung von aus der Strafverfolgung

  • BGH, 20.07.1983 - 2 StR 96/83

    Verbindung von zwei Taten zu einer Einheit bei Planung einer neuen gleichartigen

  • BGH, 20.08.1982 - 2 StR 278/82

    "krimineller Journalismus" - § 46 StGB, strafschärfende Mitberücksichtigung einer

  • BGH, 15.05.1956 - 2 StR 35/56
  • RG, 11.07.1936 - 2/36

    Ein Fortsetzungszusammenhang bei wiederholten Verbrechen nach dem § 176 Abs. 1

  • RG, 25.04.1932 - III 214/32

    In welchem Verhältnis steht das Vergehen nach § 3 der VO. des Reichspräsidenten

  • RG, 19.02.1925 - II 872/24

    Können Abtreibungshandlungen an verschiedenen Frauen in Fortsetzungszusammenhang

  • RG, 03.06.1919 - IV 206/19

    Ist die Annahme einer einheitlichen Tat bei unzüchtigen Handlungen mit mehreren

  • BGH, 11.08.1993 - 3 StR 361/92

    Gesamtvorsatz bei fortgesetzter Handlung

    Als Maßstab dafür, ob die rechtlichen Voraussetzungen einer fortgesetzten Tat vorliegen oder nicht, dient dann nicht mehr die Frage nach einem von vornherein gefaßten Vorsatz, sondern allenfalls noch die Prüfung, ob die Taten, wären sie von Anfang an vom Täter mit ins Auge gefaßt worden, Gegenstand eines bestehenden Gesamtvorsatzes hätten sein können (vgl. BGH MDR 1986, 1039).
  • BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 647/93

    Gesetzlicher Richter und Vorlagepflicht an den Großen Senat des BGH -

    In einer Entscheidung vom 19. August 1986 (abgedruckt in NJW 1987, 509 und StV 1986, 528) hat der 1. Strafsenat dann - ohne daß dies im dort entschiedenen Fall tragend war - ausgesprochen, daß die Rüge, auf die beabsichtigte Verwertung ausgeschiedenen Verfahrensstoffes sei nicht hingewiesen worden, den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechen müsse.
  • BGH, 11.08.1987 - 1 StR 176/87

    Anforderungen an Fortsetzungszusammenhang bei mehreren Teilakten - Anforderungen

    Die notwendige Gleichartigkeit der Begehungsweise (BGHSt 26, 4, 8; BGH MDR 1986, 1039) wird nicht dadurch in Frage gestellt, daß je nach den Wünschen des Betroffenen Schecks gegeben, Überweisungen vorgenommen oder Sachwerte zugewendet wurden.
  • BGH, 11.03.1994 - 2 StR 40/94

    Teilweiser Vorwegvollzug - Höchstpersönliche Rechtsgüter - Fortgesetzte Handlung

    In solchen Fällen ist eine fortgesetzte Handlung rechtlich nicht möglich (BGHSt 5, 261; 26, 24, 26/27; BGH NJW 1987, 509, 510; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Rechtsgüter, höchstpersönliche 1).
  • BGH, 08.12.1989 - 2 StR 330/89

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen - Handeltreiben mit

    Dieser müßte den späteren Ablauf der einzelnen Akte zwar nicht in allen Einzelheiten, aber doch insoweit vorweg umfassen, als neben dem zu verletzenden Rechtsgut Ort und Zeit und ungefähre Begehung der Tat in Betracht kommen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH NJW 1987, 509, 510; BGHSt 26, 4, 7; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 13 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 04.06.1993 - 2 StR 70/93

    Beanstandung - Ausgeschiedener Verfahrensstoff - Strafzumessung - Verfahrensrüge

    Wird aus den Urteilsgründen nicht deutlich, ob das Gericht einen Hinweis darauf erteilt hat, daß es in Erwägung zieht, zuvor ausgeschiedenen Verfahrensstoff zulasten des Angeklagten bei der Strafzumessung zu berücksichtigen, kann dies nur unter den Voraussetzungen der Verfahrensrüge nach § 344 Abs. 2 S. 2 StPO (so für die Verfolgungsbeschränkung gemäß § 154 a; BGH StV 1986, 528); allein aufgrund der Sachrüge kann das Revisionsgericht nicht die Strafakten hinzuziehen, um festzustellen, ob der fragliche Hinweis erteilt wurde oder nicht.
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