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   BGH, 19.09.1967 - 1 StR 242/67   

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BGH, 19.09.1967 - 1 StR 242/67 (https://dejure.org/1967,8196)
BGH, Entscheidung vom 19.09.1967 - 1 StR 242/67 (https://dejure.org/1967,8196)
BGH, Entscheidung vom 19. September 1967 - 1 StR 242/67 (https://dejure.org/1967,8196)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Verstoßes gegen das Verbot der Schlechterstellung im Revisionsverfahren - Zulässigkeit der Festsetzung einer verhältnismäßig geringeren Gesamtstrafe in einem nach Zurückverweisung ergehenden neuen Urteil durch den Tatrichter - Verletzung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.03.1952 - 2 StR 685/51

    Voraussetzungen für die Einbeziehung eines Urteils - "Zeitpunkt der Verurteilung"

    Auszug aus BGH, 19.09.1967 - 1 StR 242/67
    Daß bei mehreren tatrichterlichen Urteilen in derselben Sache das letzte Urteil darüber entscheidet, ob eine früher erkannte Strafe zur Zeit der Verurteilung verbüßt ist und deshalb für eine Gesamtstrafenbildung nicht mehr in Betracht kommt, ist anerkanntes Recht (RGSt 11, 387, 391/392; BGHSt 2, 230).

    Denn der Tatrichter wäre, da nur der Angeklagte Revision eingelegt hatte, nicht nur berechtigt (BGHSt 2, 230., 233), sondern in Hinblick auf das Verbot der Schlechterstellung (§ 358 Abs. 2 StPO) sogar verpflichtet gewesen, die inzwischen verbüßte Strafe voll zum Ausgleich zu bringen.

  • BGH, 22.06.1960 - 2 StR 221/60

    Berichtigung des Ausspruches über Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte und

    Auszug aus BGH, 19.09.1967 - 1 StR 242/67
    Die Aufhebung der Gesamtstrafe führt notwendigerweise auch zum Wegfall des - entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers an sich rechtsfehlerfrei begründeten - Ausspruchs über die Sicherungsverwahrung und der für sich allein ebensowenig zu beanstandenden Entscheidung über die Dauer der Sperrfrist (vgl. BGHSt 10, 379, 381 [BGH 25.09.1957 - 4 StR 372/57]; 14, 381, 382) [BGH 22.06.1960 - 2 StR 221/60].
  • BGH, 25.01.1967 - 2 StR 424/66

    Fehlerhafte Berechnung der Gesamtstrafe - Kompetenzfragen im Verhältnis zur

    Auszug aus BGH, 19.09.1967 - 1 StR 242/67
    Im übrigen wird bemerkt, daß es nicht Aufgabe des erkennenden Richters ist, bei der Gesamtstrafenbildung nach § 79 StGB den bereits verbüßten Teil einer - zu recht - einbezogenen Einzelstrafe auf die Gesamtstrafe anzurechnen (BGH NJW 1967, 788 [BGH 25.01.1967 - 2 StR 424/66]).
  • BGH, 07.01.1955 - 5 StR 638/54
    Auszug aus BGH, 19.09.1967 - 1 StR 242/67
    Nach ständiger Rechtsprechung verpflichtet dieses Verbot den Tatrichter nicht, in einem nach Zurückverweisung ergehenden neuen Urteil bei Wegfall von Einzelstrafen eine verhältnismäßig geringere Gesamtstrafe festzusetzen (RGSt 47, 166, 170); er wäre in einem solchen Fall nicht einmal gehindert, dieselbe Gesamtstrafe wie im früheren Urteil zu verhängen (RGSt 53, 164; BGHSt 7, 86, 87) [BGH 07.01.1955 - 5 StR 638/54].
  • BGH, 28.10.1958 - 5 StR 419/58
    Auszug aus BGH, 19.09.1967 - 1 StR 242/67
    Er hätte daher nur eine solche Gesamtstrafe bilden dürfen, die zusammen mit der bereits verbüßten Strafe die im ersten Urteil gebildete Gesamtstrafe nicht überstieg (BGHSt 89 203; 12, 94) [BGH 21.10.1958 - 5 StR 431/58].
  • BGH, 25.09.1957 - 4 StR 372/57
    Auszug aus BGH, 19.09.1967 - 1 StR 242/67
    Die Aufhebung der Gesamtstrafe führt notwendigerweise auch zum Wegfall des - entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers an sich rechtsfehlerfrei begründeten - Ausspruchs über die Sicherungsverwahrung und der für sich allein ebensowenig zu beanstandenden Entscheidung über die Dauer der Sperrfrist (vgl. BGHSt 10, 379, 381 [BGH 25.09.1957 - 4 StR 372/57]; 14, 381, 382) [BGH 22.06.1960 - 2 StR 221/60].
  • BGH, 21.10.1958 - 5 StR 431/58
    Auszug aus BGH, 19.09.1967 - 1 StR 242/67
    Er hätte daher nur eine solche Gesamtstrafe bilden dürfen, die zusammen mit der bereits verbüßten Strafe die im ersten Urteil gebildete Gesamtstrafe nicht überstieg (BGHSt 89 203; 12, 94) [BGH 21.10.1958 - 5 StR 431/58].
  • RG, 18.12.1884 - 2932/84

    1. Kann eine That eine Verfehlung in idealer Konkurrenz gegen §. 176 Ziff. 3 und

    Auszug aus BGH, 19.09.1967 - 1 StR 242/67
    Daß bei mehreren tatrichterlichen Urteilen in derselben Sache das letzte Urteil darüber entscheidet, ob eine früher erkannte Strafe zur Zeit der Verurteilung verbüßt ist und deshalb für eine Gesamtstrafenbildung nicht mehr in Betracht kommt, ist anerkanntes Recht (RGSt 11, 387, 391/392; BGHSt 2, 230).
  • RG, 06.05.1913 - IV 421/13

    1. Welches Rechtsmittel ist gegen eine gemäß § 411 StPO. ergangene teilweise

    Auszug aus BGH, 19.09.1967 - 1 StR 242/67
    Nach ständiger Rechtsprechung verpflichtet dieses Verbot den Tatrichter nicht, in einem nach Zurückverweisung ergehenden neuen Urteil bei Wegfall von Einzelstrafen eine verhältnismäßig geringere Gesamtstrafe festzusetzen (RGSt 47, 166, 170); er wäre in einem solchen Fall nicht einmal gehindert, dieselbe Gesamtstrafe wie im früheren Urteil zu verhängen (RGSt 53, 164; BGHSt 7, 86, 87) [BGH 07.01.1955 - 5 StR 638/54].
  • RG, 29.11.1918 - IV 796/18

    Steht § 398 Abs. 2 StPO. oder § 74 StGB. der Verhängung einer gleich hohen

    Auszug aus BGH, 19.09.1967 - 1 StR 242/67
    Nach ständiger Rechtsprechung verpflichtet dieses Verbot den Tatrichter nicht, in einem nach Zurückverweisung ergehenden neuen Urteil bei Wegfall von Einzelstrafen eine verhältnismäßig geringere Gesamtstrafe festzusetzen (RGSt 47, 166, 170); er wäre in einem solchen Fall nicht einmal gehindert, dieselbe Gesamtstrafe wie im früheren Urteil zu verhängen (RGSt 53, 164; BGHSt 7, 86, 87) [BGH 07.01.1955 - 5 StR 638/54].
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