Rechtsprechung
BGH, 20.02.2008 - IV ZR 32/06 (2) |
Volltextveröffentlichungen (16)
- bundesgerichtshof.de
- erbfall.eu
Ein Zuwendungsverzicht kann durch notariellen Vertrag wieder aufgehoben werden | Erbvertrag. Zuwendungsverzicht
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 2352, 2351
Vertragliche Aufhebung eines Zuwendungsverzichts möglich - Wolters Kluwer
Gerichtskostentragungspflicht eines Klägers in einem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
- Wolters Kluwer
Aufhebung eines Zuwendungsverzichts durch notariellen Vertrag mit einem Erblasser für den Fall eines vom Erblasser nicht durch Verfügung von Todes wegen vollständig wiederherstellbaren Rechtszustands - Zur Anfechtung berechtigender Motivirrtum angesichts enttäuschter ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Aufhebung des Zuwendungsverzichts durch notariellen Vertrag
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Anwendung der Verjährungsvorschrift des § 196 BGB auf gesetzliche Ansprüche (hier: Ansprüche aus der Rückabwicklung von nichtigen Verträgen)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BGB § 2352 § 2351
Anforderungen an die Form der Aufhebung eines Zuwendungsverzichts - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Notare Bayern
, S. 61 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsbesprechung)
- IWW (Kurzinformation)
Vor- und Nacherbschaft - Zuwendungsverzicht aufgehoben - Drittbegünstigte wurde nicht in Kenntnis gesetzt
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB §§ 2352, 2351
Vertragliche Aufhebung eines Zuwendungsverzichts möglich - anwaltonline.com (Kurzinformation)
Aufhebbarkeit eines Erbverzichts
- institut-fuer-internationales-erbrecht.de (Kurzinformation)
Vertragliche Aufhebung eines Zuwendungsverzichts
Besprechungen u.ä. (2)
- Notare Bayern
, S. 61 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsbesprechung)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Zuwendungsverzicht - BGH: Zuwendungsverzicht ist aufhebbar
Verfahrensgang
- LG Hannover, 15.12.2004 - 12 O 2556/00
- OLG Celle, 29.12.2005 - 6 U 16/05
- OLG Celle, 29.12.2005 - 6 U 240/05
- BGH, 14.11.2007 - IV ZR 32/06
- BGH, 20.02.2008 - IV ZR 32/06 (2)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 747
- MDR 2008, 691
- DNotZ 2008, 624
- FamRZ 2008, 982
- WM 2008, 883
- WM 2008, 886
- Rpfleger 2008, 362
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 02.03.2020 - 20 U 149/18
Kein unbeschränkter Zugang des Erben zur früheren Ehewohnung des Erblassers
Es muss sich um einen Irrtum über besonders schwerwiegende Umstände handeln, die den Erblasser mit Sicherheit dazu gebracht hätten, anders zu testieren (BGH NJW-RR 1987, 1412 (1413) sowie ZEV 2008, 237 (240); ausf. - OLG Jena, 14.01.2015 - 6 W 76/14
Nicht ausgeübter Änderungsvorbehalt eines Berliner Testaments: Zu den …
Ein von einer Aufhebung der letztwilligen Verfügung profitierender Anfechtungsberechtigter (§ 2080 BGB) kann die Anfechtung jedoch nicht nur auf positiv vorhandene Fehlvorstellungen des Erblassers, sondern darüber hinaus auch auf Erwartungen stützen, über die sich der Erblasser bei der Testamentserrichtung keine konkreten Gedanken gemacht hat, die er aber als selbstverständlich vorausgesetzt hat (BGH, Urteil v. 20.02.2008, Az.: IV ZR 32/06, zitiert nach juris, dort Rn. 22 m.w.N.).