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   BGH, 20.05.1954 - 4 StR 736/53   

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https://dejure.org/1954,4537
BGH, 20.05.1954 - 4 StR 736/53 (https://dejure.org/1954,4537)
BGH, Entscheidung vom 20.05.1954 - 4 StR 736/53 (https://dejure.org/1954,4537)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 1954 - 4 StR 736/53 (https://dejure.org/1954,4537)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.12.1951 - 1 StR 567/51
    Auszug aus BGH, 20.05.1954 - 4 StR 736/53
    Dieses Bestreben brauchte nicht der einzige Zweck seines Handelns zu sein (RG LZ 1915, 1530; vgl auch BGHSt 2, 50, 52) [BGH 11.12.1951 - 1 StR 567/51].

    Doch war dies nur bei den Briefen der Fall, die durch ihr Zugehen der sinnlichen Wahrnehmung der Empfänger unterbreitet wurden (BGHSt 1, 117, 120 [BGH 20.03.1951 - 2 StR 38/51]; 2, 50, 52) [BGH 11.12.1951 - 1 StR 567/51].

  • RG, 02.06.1921 - 675/21

    Zur Frage des Gewahrsamsbruchs beim Diebstahl.

    Auszug aus BGH, 20.05.1954 - 4 StR 736/53
    Auf den Beweggrund des Handelns kommt es nicht an (im Anschluss an RG LZ 1915, 1530; RGSt 56, 115).

    Dass der Angeklagte die Briefe "zu seiner eigenen geschlechtlichen Befriedigung" fertigte, stellte ersichtlich nur den inneren Beweggrund für ihn dar, auf den es nicht ankam (RGSt 56, 115; Olshausen, Anm 48 zu § 267 StGB).

  • BGH, 30.11.1953 - 1 StR 318/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.05.1954 - 4 StR 736/53
    Die in einzelnen Fällen verwendeten Photokopien hat die Strafkammer nicht als Urkunden i.S. des § 267 StGB angesehen (vgl dazu BGH NJW 1954, 608 Nr. 16).
  • BGH, 29.09.1953 - 1 StR 367/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.05.1954 - 4 StR 736/53
    Ein solcher Zweck genügte bereits für die Erfüllung des Tatbestandes des § 267 StGB a.F. (RG LZ 1915, 1530) und reicht für die Annahme einer Betätigung zur Täuschung im Rechtsverkehr nach § 267 StGB n.F. ebenfalls aus (vgl auch BGH NJW 1954, 320 Nr. 11).
  • BGH, 20.03.1951 - 2 StR 38/51

    k. u. k. Geburtsurkunde - § 267 StGB, beglaubigte Abschrift einer nicht

    Auszug aus BGH, 20.05.1954 - 4 StR 736/53
    Doch war dies nur bei den Briefen der Fall, die durch ihr Zugehen der sinnlichen Wahrnehmung der Empfänger unterbreitet wurden (BGHSt 1, 117, 120 [BGH 20.03.1951 - 2 StR 38/51]; 2, 50, 52) [BGH 11.12.1951 - 1 StR 567/51].
  • BGH, 10.04.1953 - 1 StR 115/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.05.1954 - 4 StR 736/53
    Bereits die Anbahnung oder Durchführung eines unzüchtigen Schriftwechsels zwischen Adressat und vermeintlichem Absender würde als Verbreitung unzüchtiger Schriften i.S. des § 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB oder Beleidigung (RG JW 1917, 169) ein rechtserhebliches Verhalten darstellen; denn es genügt hierfür im Rahmen des § 267 StGB, dass die unechte Urkunde innerhalb der Gesamtheit rechtlicher Beziehungen irgend eine rechtliche Wirkung entfalten soll (BGH NJW 1953, 955 Nr. 24).
  • RG, 28.02.1899 - 341/99

    Gehört zum Thatbestande der Urkundenfälschung, daß von der Urkunde zur Täuschung

    Auszug aus BGH, 20.05.1954 - 4 StR 736/53
    Eine solche Auffassung ist auch in der Rechtsprechung seit langem vertreten worden (RGSt 32, 56; 56, 114; RG LZ 1915, 1530; LZ 1916, 68; RG JW 1917, 168, 169 Nr. 6; RG JW 1924, 100).
  • BGH, 25.03.1954 - 4 StR 113/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.05.1954 - 4 StR 736/53
    Das Landgericht hat ohne Rechtsverstoss wegen Beleidigung derjenigen Personen verurteilt, die Strafantrag gestellt haben (vgl auch BGH 4 StR 113/53 vom 25. März 1954).
  • RG, 02.06.1921 - 400/21

    Zum Begriff der rechtswidrigen Absicht im § 267 StGB.

    Auszug aus BGH, 20.05.1954 - 4 StR 736/53
    Eine solche Auffassung ist auch in der Rechtsprechung seit langem vertreten worden (RGSt 32, 56; 56, 114; RG LZ 1915, 1530; LZ 1916, 68; RG JW 1917, 168, 169 Nr. 6; RG JW 1924, 100).
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