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   BGH, 20.11.2019 - 2 StR 266/18   

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https://dejure.org/2019,46899
BGH, 20.11.2019 - 2 StR 266/18 (https://dejure.org/2019,46899)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2019 - 2 StR 266/18 (https://dejure.org/2019,46899)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2019 - 2 StR 266/18 (https://dejure.org/2019,46899)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 8 Abs. 2 AMG, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 406a Abs. 2 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln unter Verstoß gegen die Apothekenpflicht; Gewerbsmäßiges Inverkehrbringen von Arzneimitteln entgegen § 8 Abs. 2 AMG; Vertrieb gefälschter Arzneimittel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    AMG § 8 Abs. 2
    Verurteilung wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln unter Verstoß gegen die Apothekenpflicht; Gewerbsmäßiges Inverkehrbringen von Arzneimitteln entgegen § 8 Abs. 2 AMG ; Vertrieb gefälschter Arzneimittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.01.2014 - 4 StR 528/13

    Urkundenfälschung (hier: Nutzung eines falschen amtlichen Kfz-Kennzeichens;

    Auszug aus BGH, 20.11.2019 - 2 StR 266/18
    Der nicht auflösbare Widerspruch zwischen ausdrücklichem Revisionsantrag und erkennbar verfolgtem Rechtsschutzziel hat zur Folge, dass die Revision im Wege der Auslegung mangels eines eindeutig zum Ausdruck gebrachten Beschränkungswillens als unbeschränkt zu behandeln ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2014 ? 4 StR 528/13, NJW 2014, 871; Franke in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 344 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 02.09.2014 - 3 StR 346/14

    Entscheidung über die Zubilligung einer Entschädigung im Beschlusswege bei im

    Auszug aus BGH, 20.11.2019 - 2 StR 266/18
    Dies erfordert, auch dann eine Entscheidung im Beschlusswege zuzulassen, wenn im Übrigen - wie hier - wegen der Schuld- und Straffrage die Voraussetzungen des § 349 Abs. 2 StPO vorliegen, da der Gesetzgeber vermeiden wollte, dass allein wegen der Adhäsionsentscheidung eine Hauptverhandlung stattfindet (vgl. BGH, Beschluss vom 2. September 2014 - 3 StR 346/14, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 22.06.2023 - 2 StR 156/23

    Korrektur der Adhäsionsentscheidung; Grundsatz der Einheitlichkeit des

    Der Senat kann in dieser Konstellation ungeachtet des Antrags des Generalbundesanwalts nach § 349 Abs. 2 StPO verfahren (vgl. Senat, Beschluss vom 20. November 2019 - 2 StR 266/18, juris Rn. 11).
  • BGH, 24.05.2022 - 2 StR 466/21

    Verpflichtung zur Erstattung aller bereits entstandenen und künftig noch

    Der Senat kann in dieser Konstellation ungeachtet des Antrags des Generalbundesanwalts nach § 349 Abs. 2 StPO verfahren (vgl. Senat, Beschluss vom 20. November 2019 - 2 StR 266/18 Rn. 11).
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