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BGH, 20.12.1989 - 3 StR 276/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Tatbeteiligung - Vorsatz - Mittäterschaft - Einzelakte - Fortgesetzte Handlung - Verjährung - Tateinheit - Verurteilung wegen Einkommensteuerhinterziehung in Tateinheit mit Vermögensteuerhinterziehung - Beurteilung des bloßen Setzens einer Mitursache - Eigenschaft als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 20.12.1989 - 3 StR 276/88
- BGH, 12.01.1990 - 3 StR 276/88
Papierfundstellen
- StV 1990, 404
Wird zitiert von ... (15) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88
Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben …
Auszug aus BGH, 20.12.1989 - 3 StR 276/88
Das hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand, selbst wenn es sich um fortgesetzte Steuerhinterziehungen handeln sollte, wovon das Landgericht nach dem Zusammenhang der Urteilsgründe ausgegangen ist, ohne daß es die eine solche Annahme rechtfertigenden Feststellungen insbesondere zum Gesamtvorsatz getroffen hat (vgl. BGHSt 36, 105, 110). - BGH, 28.01.1987 - 3 StR 373/86
Steuerliche Folgen verdeckter Parteispenden
Auszug aus BGH, 20.12.1989 - 3 StR 276/88
Das wäre rechtlich möglich, weil jedenfalls bei der Steuerhinterziehung durch unrichtige oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) Täter oder Mittäter auch sein kann, wer weder selbst Steuerschuldner noch sonst Steuerpflichtiger in Bezug auf die verkürzte Steuer ist (BGHSt 31, 323, 347; BGH NStZ 1986, 463; BGHR AO § 370 I 1 Täter 1 und 2). - BGH, 22.04.1983 - 3 StR 420/82
Notwendigkeit der Einrichtung von zwei Wirtschaftsstrafkammern - Zulässigkeit der …
Auszug aus BGH, 20.12.1989 - 3 StR 276/88
Das wäre rechtlich möglich, weil jedenfalls bei der Steuerhinterziehung durch unrichtige oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) Täter oder Mittäter auch sein kann, wer weder selbst Steuerschuldner noch sonst Steuerpflichtiger in Bezug auf die verkürzte Steuer ist (BGHSt 31, 323, 347; BGH NStZ 1986, 463;… BGHR AO § 370 I 1 Täter 1 und 2).
- BGH, 06.10.1989 - 3 StR 80/89
Straftatbestand der dirigierenden Zuhälterei - Überprüfung der Verjährung beim …
Auszug aus BGH, 20.12.1989 - 3 StR 276/88
Vielmehr bestimmt sich auch bei tateinheitlichem Zusammentreffen die Verjährung für jede Gesetzesverletzung gesondert (BGH wistra 1982, 188; BGH bei Dallinger MDR 1976, 15; BGHR StGB § 180a I Konkurrenzen 1 a. E.). - BGH, 04.05.1988 - 2 StR 82/88
Versuch der Beteiligung an einem schweren Raub in der Form der Verabredung - …
Auszug aus BGH, 20.12.1989 - 3 StR 276/88
Selbst wenn man das Vorliegen aller Voraussetzungen für eine ursprünglich bestehende Mittäterschaft annehmen sollte, ist nicht ersichtlich, wie der Angeklagte nach Beendigung seiner Beratungstätigkeit am 31. Dezember 1973 und nach Abfassen des für die Straftat wenig bedeutsamen Schriftsatzes vom 30. Mai 1974 noch Tatherrschaft oder den Willen dazu gehabt haben soll, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch von seinem Willen abhingen (vgl. BGHR StGB § 25 II Mittäter 2; AO § 370 I 1 Mittäter 3). - BGH, 11.06.1965 - 2 StR 187/65
Verurteilung wegen schwerer Freiheitsberaubung - Unterbrechung der Verjährung - …
Auszug aus BGH, 20.12.1989 - 3 StR 276/88
Erstrecken sich Tatbeteiligung und Vorsatz des Mittäters lediglich auf einen Teil der Einzelakte einer fortgesetzten Handlung, so ist er auch nur insoweit verantwortlich mit der Folge, daß für ihn die Verjährungsfrist mit dem Abschluß des letzten Tuns, das in diese Einheit einbezogen, wird, also mit der Beendigung des letzten dieser Einzelakte beginnt (vgl. BGHSt 20, 227, 229;… BGH bei Holtz a.a.O.;… Hübner in Hubschmann/Hepp/Spitaler AO 8. Aufl. § 376 Rdn. 39;… Samson in Franzen/Gast/Samson, Steuerstrafrecht 3. Aufl. § 376 AO Rdn. 16 a. E.;… Kohlmann, Steuerstrafrecht, 4. Aufl.§ 376 AO Rdn. 20). - BGH, 28.05.1986 - 3 StR 103/86
Mittäter einer Steuerhinterziehung - Die eigene Steuerpflichtigkeit als …
Auszug aus BGH, 20.12.1989 - 3 StR 276/88
Das wäre rechtlich möglich, weil jedenfalls bei der Steuerhinterziehung durch unrichtige oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) Täter oder Mittäter auch sein kann, wer weder selbst Steuerschuldner noch sonst Steuerpflichtiger in Bezug auf die verkürzte Steuer ist (BGHSt 31, 323, 347; BGH NStZ 1986, 463;… BGHR AO § 370 I 1 Täter 1 und 2). - BGH, 26.11.1986 - 3 StR 107/86
Bewertung eines Tatbeitrags als Beihilfe - Auslegung des Täterbegriffs nach § 25 …
Auszug aus BGH, 20.12.1989 - 3 StR 276/88
Das wäre rechtlich möglich, weil jedenfalls bei der Steuerhinterziehung durch unrichtige oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) Täter oder Mittäter auch sein kann, wer weder selbst Steuerschuldner noch sonst Steuerpflichtiger in Bezug auf die verkürzte Steuer ist (BGHSt 31, 323, 347; BGH NStZ 1986, 463; BGHR AO § 370 I 1 Täter 1 und 2). - BGH, 20.01.1988 - 3 StR 434/87
Einkommensteuerhinterziehung - Gesamtvorsatz - Fortgesetzte Handlung - …
Auszug aus BGH, 20.12.1989 - 3 StR 276/88
Der Angeklagte konnte auch nicht die Entwicklung des Betriebsvermögens der werbend tätigen Firmengruppe in der Bundesrepublik Deutschland sowie die Vermögensverhältnisse des Steuerpflichtigen und von dessen ausländischen Gesellschaften im voraus über Jahre hinweg überblicken (vgl. BGHR AO § 370 I Gesamtvorsatz 2). - BGH, 19.06.1975 - 3 StR 160/75
Verjährung einer Strafandrohung aufgrund Änderung der Strafandrohungen dieser …
Auszug aus BGH, 20.12.1989 - 3 StR 276/88
Vielmehr bestimmt sich auch bei tateinheitlichem Zusammentreffen die Verjährung für jede Gesetzesverletzung gesondert (BGH wistra 1982, 188; BGH bei Dallinger MDR 1976, 15;… BGHR StGB § 180a I Konkurrenzen 1 a. E.).
- BGH, 19.06.2008 - 3 StR 90/08
Freisprüche vom Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit im Zusammenhang mit …
Den Feststellungen des Landgerichts lässt sich nicht entnehmen, dass von diesem Grundsatz hier eine Ausnahme zu machen wäre, etwa weil sich die Beihilfehandlung des Angeklagten Dr. M. nur auf abgrenzbare Teile der Haupttat (vgl. BGHSt 20, 227, 228/229) oder einen begrenzten Zeitraum (vgl. BGH wistra 1990, 149, 150) beschränkte. - BGH, 25.08.2020 - KRB 25/20
Unterlassenes Angebot
Diese verjährungsrechtlichen Einschränkungen der Zurechnung fremden Verhaltens hat der Bundesgerichtshof für die frühere fortgesetzte Handlung entwickelt (s. Urteile vom 11. Juni 1965 - 2 StR 187/65, BGHSt 20, 227, 228 f.; vom 27. April 1978 - 4 StR 67/78, bei Holtz, MDR 1978, 803; Beschlüsse vom 20. Dezember 1989 - 3 StR 276/88, wistra 1990, 149, 150; vom 13. März 1990 - KRB 3/89, WuW/E BGH 2659 - Leerangebot).Voraussetzung für eine abweichende Tatbeendigung für den Mittäter oder Gehilfen ist aber, dass sich neben der Beteiligung der - für den subjektiven Straftatbestand notwendige (§ 15 StGB) - Vorsatz auf die abgrenzbaren Tatteile oder den begrenzten Zeitraum beschränkt und nicht auf die gesamte Tat erstreckt (s. BGHSt 20, 227, 228 f.; BGH bei Holtz, MDR 1978, 803; wistra 1990, 149, 150; WuW/E BGH 2659 - Leerangebot;… LK/Greger/Weingarten, StGB, 13. Aufl., § 78a Rn. 18).
- BGH, 19.12.1990 - 3 StR 90/90
Steuerhinterziehung bei mittelbarer Parteienfinanzierung durch Wirtschaftsverband
Das hat der Senat auch für den Fall anerkannt, daß Steuern verschiedener Art durch eine und dieselbe Handlung verkürzt worden sind (BGHR StGB § 78 I Tat 2).
- BGH, 09.10.2018 - KRB 58/16
Kartellbußgeldsache wegen der Einbindung in ein flächendeckendes Kartell von …
- 4 StR 67/78, MDR/H 1978, 803; Urteil vom 11. Juni 1965 - 2 StR 187/65, BGHSt 20, 227, 228 f.; Beschluss vom 20. Dezember 1989 - 3 StR 276/88, StV 1990, 404, 405; Beschluss vom 13. März 1990 - KRB 3/89, WuW/E BGH 2659 - Leerangebot). - BGH, 23.11.1993 - 5 StR 595/93
Beginn der Verjährung bei einer fortgesetzten Handlung - Verjährungsbeginn für …
Für Fälle gleichartiger Idealkonkurrenz gilt insoweit nichts anderes (vgl. BGHR StGB § 78 Abs. 1 Tat 2). - BGH, 10.11.1992 - 5 StR 545/92
Teilweise Abänderung des Schuldspruchs in tateinheitlicher Begehung wegen …
Auch bei tateinheitlichem Zusammentreffen bestimmt sich die Verjährung für jede Gesetzesverletzung gesondert (BGHR StGB § 78 I Tat 1, 2 jeweils m.w.N.). - BGH, 06.05.1997 - 1 StR 129/97
Verjährung eines unerlaubten Erwerbs einer halbautomatischen Selbstladewaffe mit …
Verfolgungsverjährung, die für jede Gesetzesverletzung gesondert zu prüfen ist (BGHR StGB § 78 Abs. 1 Tat 1, 2), ist demnach eingetreten. - BGH, 21.11.1996 - 1 StR 613/96
Berücksichtigung des Gesamtverhaltens im Urteil trotz eingetretener Verjährung - …
Da jede Gesetzesverletzung ihrer eigenen Verjährung unterliegt, steht auch das tateinheitliche Zusammentreffen mit dem nicht verjährten Verstoß gegen § 176 Abs. 1 StGB dem Eintritt der Verjährung nicht entgegen (BGHR StGB § 78 Abs. 1 Tat 1, 2; BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 1992 - 2 StR 620/91 -, vom 7. Juli 1992 - 1 StR 278/92 - und vom 25. März 1993 - 1 StR 66/93 -).". - BGH, 10.11.1992 - 5 StR 543/92
Bestimmung der Verjährung bei tateinheitlichem Zusammentreffen - Voraussetzungen …
Auch bei tateinheitlichem Zusammentreffen bestimmt sich die Verjährung für jede Gesetzesverletzung gesondert (BGHR StGB § 78 I Tat 1, 2 jeweils m.w.N.). - BGH, 23.04.1996 - 1 StR 185/96
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Widerstand gegen …
Auch bei tateinheitlichem Zusammentreffen bestimmt sich die Verjährung für jede Gesetzesverletzung gesondert (vgl. BGH wistra 1982, 188 sowie StV 1990, 404, 405). - BGH, 08.09.1993 - 5 StR 507/93
Strafschärfende Berücksichtigung verjährten Tatverhaltens
- BGH, 04.04.1991 - 1 StR 77/91
Voraussetzungen zur Annahme eines Gesamtvorsatzes - Anforderungen an …
- BGH, 25.03.1993 - 1 StR 66/93
Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen - …
- BGH, 11.03.1993 - 1 StR 73/93
Verjährung bei sexuellem Mißbrauch von Schutzbefohlenen
- OLG Jena, 22.09.2004 - 1 Ss 117/04
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