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   BGH, 20.12.2011 - 1 StR 354/11   

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https://dejure.org/2011,2163
BGH, 20.12.2011 - 1 StR 354/11 (https://dejure.org/2011,2163)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2011 - 1 StR 354/11 (https://dejure.org/2011,2163)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2011 - 1 StR 354/11 (https://dejure.org/2011,2163)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei vorheriger Anhörung eines Angeklagten vor der Verwertung von Verfahrensstoffen, Tatsachen oder Beweisergebnissen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 356a S. 2
    Vorliegen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei vorheriger Anhörung eines Angeklagten vor der Verwertung von Verfahrensstoffen, Tatsachen oder Beweisergebnissen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07

    Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BGH, 20.12.2011 - 1 StR 354/11
    Art. 103 Abs. 1 GG zwingt die Gerichte nicht dazu, jedes Vorbringen eines Beteiligten ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07).
  • BGH, 31.07.2006 - 1 StR 240/06

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör (Grenzen der Begründungspflicht)

    Auszug aus BGH, 20.12.2011 - 1 StR 354/11
    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (BGH, Beschluss vom 8. März 2006 - 2 StR 387/91 und BGH, Beschluss vom 31. Juli 2006 - 1 StR 240/06).
  • BGH, 08.03.2006 - 2 StR 387/91

    Gegenvorstellung; Anhörungsrüge (Kostenentscheidung)

    Auszug aus BGH, 20.12.2011 - 1 StR 354/11
    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (BGH, Beschluss vom 8. März 2006 - 2 StR 387/91 und BGH, Beschluss vom 31. Juli 2006 - 1 StR 240/06).
  • BGH, 19.11.2008 - 1 StR 593/08

    Unbegründete Anhörungsrüge (Zurechnung von Verteidigerverschulden: falsch

    Auszug aus BGH, 20.12.2011 - 1 StR 354/11
    Dem Antrag auf Wiedereinsetzung steht - soweit sich dieser darauf richtet, mit ergänzendem Revisionsvorbringen bezüglich des vom Senat bestätigten Schuldspruchs gehört zu werden - schon der insoweit rechtskräftige Verfahrensabschluss entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. November 2011 - 1 StR 528/11; BGH, Beschluss vom 19. November 2008 - 1 StR 593/08 mwN).
  • BGH, 30.11.2011 - 1 StR 528/11

    Unbegründete Anhörungsrüge (Gelegenheit zur Gegenerklärung binnen zwei Wochen;

    Auszug aus BGH, 20.12.2011 - 1 StR 354/11
    Dem Antrag auf Wiedereinsetzung steht - soweit sich dieser darauf richtet, mit ergänzendem Revisionsvorbringen bezüglich des vom Senat bestätigten Schuldspruchs gehört zu werden - schon der insoweit rechtskräftige Verfahrensabschluss entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. November 2011 - 1 StR 528/11; BGH, Beschluss vom 19. November 2008 - 1 StR 593/08 mwN).
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