Rechtsprechung
   BGH, 21.01.1954 - 4 StR 527/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,1894
BGH, 21.01.1954 - 4 StR 527/53 (https://dejure.org/1954,1894)
BGH, Entscheidung vom 21.01.1954 - 4 StR 527/53 (https://dejure.org/1954,1894)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 1954 - 4 StR 527/53 (https://dejure.org/1954,1894)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1954,1894) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 10.01.1933 - I 1478/32

    1. Unter welchen Voraussetzungen liegt vollendete Zueignung und damit

    Auszug aus BGH, 21.01.1954 - 4 StR 527/53
    Fällt die Erlangung zeitlich mit dem Ansichbringen der Sachen durch den Angeklagten zusammen, so hat sich dieser, nicht der Hehlerei sondern der Beihilfe an der Vortat schuldig gemacht (RGSt 34, 304; 54, 32, 34; 67, 70, 72; HRR 1939, 351, 595; BGH 3 StR 524/51 vom 20. September 1951; Olshausen 12. Aufl. § 246 Anm. 17 c).
  • BGH, 20.09.1951 - 3 StR 524/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.01.1954 - 4 StR 527/53
    Fällt die Erlangung zeitlich mit dem Ansichbringen der Sachen durch den Angeklagten zusammen, so hat sich dieser, nicht der Hehlerei sondern der Beihilfe an der Vortat schuldig gemacht (RGSt 34, 304; 54, 32, 34; 67, 70, 72; HRR 1939, 351, 595; BGH 3 StR 524/51 vom 20. September 1951; Olshausen 12. Aufl. § 246 Anm. 17 c).
  • RG, 01.07.1901 - 2234/01

    Kann der Mitthäter bei einem Diebstahle in Bezug auf eine dabei gestohlene Sache

    Auszug aus BGH, 21.01.1954 - 4 StR 527/53
    Fällt die Erlangung zeitlich mit dem Ansichbringen der Sachen durch den Angeklagten zusammen, so hat sich dieser, nicht der Hehlerei sondern der Beihilfe an der Vortat schuldig gemacht (RGSt 34, 304; 54, 32, 34; 67, 70, 72; HRR 1939, 351, 595; BGH 3 StR 524/51 vom 20. September 1951; Olshausen 12. Aufl. § 246 Anm. 17 c).
  • RG, 21.10.1919 - IV 431/19

    Zum Wesen des Gewahrsamsbruchs beim Diebstahl. Wann ist insbesondere die Wegnahme

    Auszug aus BGH, 21.01.1954 - 4 StR 527/53
    Fällt die Erlangung zeitlich mit dem Ansichbringen der Sachen durch den Angeklagten zusammen, so hat sich dieser, nicht der Hehlerei sondern der Beihilfe an der Vortat schuldig gemacht (RGSt 34, 304; 54, 32, 34; 67, 70, 72; HRR 1939, 351, 595; BGH 3 StR 524/51 vom 20. September 1951; Olshausen 12. Aufl. § 246 Anm. 17 c).
  • BGH, 10.02.1953 - 2 StR 289/52
    Auszug aus BGH, 21.01.1954 - 4 StR 527/53
    Das würde die Annahme einer Hehlerei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im vorliegenden Falle ausschließen (BGHSt 3, 191; 4 StR 695/52 vom 19. März 1953 BGHSt 2, 315; 4, 41), B. und der Beschwerdeführer haben gemeinschaftlich erwogen, ob sie sich aus den Beständen der Firma K. Nessel verschaffen und diesen für eigene Rechnung verkaufen könnten.
  • BGH, 02.10.1952 - 3 StR 642/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.01.1954 - 4 StR 527/53
    Das würde die Annahme einer Hehlerei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im vorliegenden Falle ausschließen (BGHSt 3, 191; 4 StR 695/52 vom 19. März 1953 BGHSt 2, 315; 4, 41), B. und der Beschwerdeführer haben gemeinschaftlich erwogen, ob sie sich aus den Beständen der Firma K. Nessel verschaffen und diesen für eigene Rechnung verkaufen könnten.
  • BGH, 06.05.1952 - 2 StR 185/52
    Auszug aus BGH, 21.01.1954 - 4 StR 527/53
    Das würde die Annahme einer Hehlerei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im vorliegenden Falle ausschließen (BGHSt 3, 191; 4 StR 695/52 vom 19. März 1953 BGHSt 2, 315; 4, 41), B. und der Beschwerdeführer haben gemeinschaftlich erwogen, ob sie sich aus den Beständen der Firma K. Nessel verschaffen und diesen für eigene Rechnung verkaufen könnten.
  • BGH, 19.03.1953 - 4 StR 695/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.01.1954 - 4 StR 527/53
    Das würde die Annahme einer Hehlerei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im vorliegenden Falle ausschließen (BGHSt 3, 191; 4 StR 695/52 vom 19. März 1953 BGHSt 2, 315; 4, 41), B. und der Beschwerdeführer haben gemeinschaftlich erwogen, ob sie sich aus den Beständen der Firma K. Nessel verschaffen und diesen für eigene Rechnung verkaufen könnten.
  • BGH, 08.05.1959 - 4 StR 28/59
    Der Entscheidung des Senats v. 21.1.1954 (4 StR 527/53) lag ein solcher Sachverhalt nicht zugrunde.
  • BGH, 18.10.1960 - 1 StR 370/60

    Rechtsmittel

    Daran fehlt es hier; denn die Untreuehandlung der Mitangeklagten H. bestand gerade in der Aushändigung des Geldes an den Angeklagten, die Vortat und die vom Landgericht als Hehlerei angesehene Handlung des Angeklagten bildeten also einen Vorgang (vgl. RGSt 34, 304; 54, 32, 34; 67, 70, 72; BGH 3 StR 524/51 vom 10. September 1951; 4 StR 527/53 vom 21. Januar 1954 und 5 StR 67/57 vom 19. März 1957).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht