Rechtsprechung
   BGH, 21.02.1956 - 5 StR 14/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,1209
BGH, 21.02.1956 - 5 StR 14/56 (https://dejure.org/1956,1209)
BGH, Entscheidung vom 21.02.1956 - 5 StR 14/56 (https://dejure.org/1956,1209)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 1956 - 5 StR 14/56 (https://dejure.org/1956,1209)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,1209) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines strafschärfenden Rückfalls - Wegfall der rückfallbegründenden Wirkung einer Strafe bei nachträglicher Änderung des Strafgesetzes - Anforderungen an die Kenntnis des Täters von den rückfallbegründenden Tatsachen im Zeitpunkt der Tatbegehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1956, 1408 (Ls.)
  • NJW 1956, 837
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 11.04.1913 - IV 78/13

    Begründet eine Bestrafung wegen Diebstahls, die vor dem Inkrafttreten des

    Auszug aus BGH, 21.02.1956 - 5 StR 14/56
    Das hat das Reichsgericht sogar für den Fall angenommen, daß die frühere Tat selbst möglicherweise nicht mehr als Diebstahl, sondern nach neuerer Gesetzesfassung nur als Notdiebstahl nach § 248 a StGB oder als Verbrauchsmittelentwendung nach § 370 Abs. 1 Nr. 5 StGB zu beurteilen wäre (RGSt 47, 145).

    Die Erfolglosigkeit dieser strafrechtlichen Maßnahmen verrät eine besonders gefährliche Neigung zum Stehlen und ist der Grund der schärferen Strafdrohung (RGSt 47, 145 [146]).

  • RG, 20.09.1888 - 1552/88

    30. Ist der Strafrichter berechtigt, bei Feststellung der Voraussetzungen eines

    Auszug aus BGH, 21.02.1956 - 5 StR 14/56
    Die sachliche Richtigkeit der Urteile hat er nicht nachzuprüfen (RGSt 18, 116; RG HRR 1933, 1625).
  • RG, 16.03.1920 - II 100/20

    Setzt die Verurteilung wegen Rückfallsdiebstahls voraus, daß der Dieb bei

    Auszug aus BGH, 21.02.1956 - 5 StR 14/56
    Dieser Rechtsansicht des Reichsgerichts (RGSt 54, 274 [277, 278]) tritt der Senat bei.
  • BGH, 30.10.1962 - 1 StR 387/62
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 10.01.1961 - 1 StR 564/60

    Überzeugung des Richters von den Tatsachen als Voraussetzung für eine

    Bezüglich der Rückfallvoraussetzungen (§§ 244, 245 StGB) ist allerdings die Feststellung erforderlich, daß der Täter alle rückfallbegründenden Tatsachen kannte, als er die nunmehr abzuurteilende Straftat beging (BGH NJW 1956, 837 Nr. 15).
  • BGH, 12.07.1961 - 2 StR 179/61

    Rückfallvoraussetzungen hinsichtlich einer Bestrafung wegen Betruges

    Die Feststellungen des Urteils enthalten nichts darüber, daß der Angeklagte die den Rückfall begründenden Tatsachen bei der Begehung der jetzigen Taten auch gekannt hat, insbesondere den Erlaß der Strafe vom 23. September 1949 durch das Straffreiheitsgesetz 1949 (vgl. dazu RGSt 54, 274, 277; BGH NJW 1952, 230; 1953, 1358; 1956, 837).
  • BGH, 16.11.1959 - 2 StR 409/59

    Rechtsmittel

    Jedoch muß der Täter alle den Rückfall begründenden Tatsachen, also auch den Erlaß der früheren Strafe, bei Begehung der Rückfalltat kennen (BGH NJW 1956, 837).
  • BGH, 02.04.1958 - 2 StR 87/58

    Rechtsmittel

    Der Täter muß nämlich die rückfallbegründenden Tatsachen, zu denen der Erlaß einer Vorstrafe gehört, bei der Begehung der Tat gekannt haben, für welche die Rückfallstrafe in Betracht kommt (BGH NJW 1956, 837 und die dort angeführten Rechtsprechungsnachweise).
  • BGH, 31.08.1965 - 5 StR 335/65

    Revision gestützt auf eine allgemeine Sachrüge - Verurteilung wegen Betrugs im

    Allerdings brauchte, wie der Senat in NJW 1956, 837 [BGH 21.02.1956 - StR 5 14/56 ] dargelegt hat, der Angeklagte bei der zweiten Straftat noch nicht zu wissen, daß ihm die Strafe wegen der ersten Straftat erlassen ist.
  • BGH, 30.11.1960 - 2 StR 496/60

    Verurteilung wegen Hehlerei in Tateinheit mit Betrug - Rüge einer Verletzung des

    Dazu gehört die Feststellung, daß der Angeklagte alle Tatsachen, die den Rückfall begründen, bei Begehung der nunmehrigen Tat kannte, also auch den Erlaß der zunächst gegen ihn wegen Betruges erkannten Geldstrafe durch das Straffreiheitsgesetz vom 31. Dezember 1949 (vgl. BGH NJW 1956, 837).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht