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BGH, 21.02.2006 - VIII ZA 14/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Revisionsverfahren; Formularmäßig erklärter Kündigungsausschluss zu Lasten des Mieters von Wohnraum; Abschluss einer Staffelmietvereinbarung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 535 § 307 Abs. 1
Formularmäßige Vereinbarung eines Kündigungsverzichts im Zusammenhang mit einer Staffelmiete - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Formularmäßiger Kündigungsverzicht von mehr als 4 Jahren unwirksam!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Mieterseitiger Kündigungsverzicht per Formular
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 03.01.2005 - 209 C 483/04
- LG Berlin, 03.06.2005 - 65 S 30/05
- BGH, 21.02.2006 - VIII ZA 14/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 154/04
Formularmäßige Vereinbarung eines Ausschlusses des ordentlichen Kündigungsrechts …
Auszug aus BGH, 21.02.2006 - VIII ZA 14/05
Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat, benachteiligt auch ein einseitiger, formularmäßig erklärter Kündigungsausschluss zu Lasten des Mieters von Wohnraum diesen nicht unangemessen (§ 307 BGB), wenn er, wie im vorliegenden Fall, zusammen mit einer nach § 557a BGB zulässigen Staffelmiete vereinbart wird und seine Dauer nicht mehr als vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung beträgt (Urteil vom 23. November 2005 - VIII ZR 154/04, WuM 2006, 97, unter II 3 b).
- AG Berlin-Neukölln, 02.11.2006 - 4 C 255/06
Wohnraummietvertrag: Fristlose Kündigung einer nach der Geburt eines Kindes zu …
Die formularvertragliche Vereinbarung eines solchen Kündigungsausschlusses stellt daher keine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar (vgl. LG Berlin 67 S 163/05, GE 2005, 1251; BGH VIII ZR 154/04, GE 2006, 250; BGH VIII ZA 14/05, WuM 2006, 220).