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   BGH, 21.02.2013 - IX ZR 69/12   

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https://dejure.org/2013,3600
BGH, 21.02.2013 - IX ZR 69/12 (https://dejure.org/2013,3600)
BGH, Entscheidung vom 21.02.2013 - IX ZR 69/12 (https://dejure.org/2013,3600)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 2013 - IX ZR 69/12 (https://dejure.org/2013,3600)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 36 Abs 1 S 1 InsO, § 851 Abs 1 ZPO, § 857 Abs 1 ZPO, § 857 Abs 3 ZPO, § 613 S 2 BGB
    Insolvenzbeschlag: Erstreckung auf Ansprüche des Schuldners auf eine höchstpersönliche Dienstleistung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 613; InsO § 36 Abs. 1; ZPO § 851 Abs. 1; ZPO § 857 Abs. 1
    Höchstpersönliche Dienstleistung unterliegt nicht dem Insolvenzbeschlag

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterliegen von Ansprüche des Schuldners auf eine höchstpersönliche Dienstleistung dem Insolvenzbeschlag

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Massezugehörigkeit von Ansprüchen des Schuldners auf höchstpersönliche Dienstleistung (hier: Beratung in der Krise)

  • zvi-online.de

    InsO § 36 Abs. 1 Satz 1; ZPO §§ 851, 857; BGB § 613
    Keine Massezugehörigkeit von Ansprüchen des Schuldners auf höchstpersönliche Dienstleistung (hier: Beratung in der Krise)

  • rewis.io

    Insolvenzbeschlag: Erstreckung auf Ansprüche des Schuldners auf eine höchstpersönliche Dienstleistung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 36 Abs. 1 S. 1; BGB § 613 S. 2
    Unterliegen von Ansprüche des Schuldners auf eine höchstpersönliche Dienstleistung dem Insolvenzbeschlag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ansprüche auf höchstpersönliche Dienstleistungen (hier: Insolvenzberatung) sind nicht Bestandteil der Insolvenzmasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Höchstpersönliche Dienstleistungen für den Insolvenzschuldner

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zur Rückforderung einer Vorschusszahlung für Beratungsleistungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ansprüche des Schuldners auf eine höchstpersönliche Dienstleistung unterliegen nicht dem Insolvenzbeschlag

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wem gehört der Vorschussrückzahlungsanspruch wegen nicht erbrachter Dienstleitungen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 586
  • MDR 2013, 680
  • NZI 2013, 434
  • WM 2013, 572
  • DB 2013, 16
  • DB 2013, 747
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.02.2005 - IX ZB 62/04

    Anforderungen an die Bezeichnung der Mitwirkungspflichten im Haftbefehl;

    Auszug aus BGH, 21.02.2013 - IX ZR 69/12
    b) Auch der Grundsatz des § 851 Abs. 1 ZPO, wonach nur übertragbare Forderungen pfändbar sind, kennt Ausnahmen, etwa wenn das Befriedigungsinteresse der Gläubiger im konkreten Fall die schutzwürdigen Belange des Schuldners überwiegt (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 1999 - IX ZR 223/97, BGHZ 141, 173; Beschluss vom 17. Februar 2005 - IX ZB 62/04, BGHZ 162, 187, 191 f mwN).
  • BGH, 20.03.1997 - IX ZR 71/96

    Umfang der Pfändung der künftigen Ansprüche aus einem Girovertrag; Erstreckung

    Auszug aus BGH, 21.02.2013 - IX ZR 69/12
    Soweit der Bundesgerichtshof für Vorausverfügungen eine andere Auffassung vertreten und auf die Anfechtungsvorschriften verwiesen habe (BGH, Urteil vom 20. März 1997 - IX ZR 71/96, BGHZ 135, 140, 144 ff), sei es um die Rechtslage unter Geltung der Konkursordnung gegangen.
  • BGH, 17.02.2011 - IX ZR 91/10

    Insolvenzanfechtung: Abtretbarkeit des Rückgewähranspruchs

    Auszug aus BGH, 21.02.2013 - IX ZR 69/12
    Gegen die Einbeziehung von Anfechtungsansprüchen in die Abtretungserklärung spricht ferner, dass die rechtliche Möglichkeit der Abtretung von Anfechtungsansprüchen von der höchstrichterlichen Rechtsprechung erst später anerkannt wurde (BGH, Urteil vom 17. Februar 2011 - IX ZR 91/10, WM 2011, 1080).
  • BAG, 25.09.2002 - 10 AZR 7/02

    Rückforderung einer Zuwendung

    Auszug aus BGH, 21.02.2013 - IX ZR 69/12
    Leistet der Dienstberechtigte dem aus einem Dienstvertrag Verpflichteten einen Vorschuss, handelt es sich regelmäßig um eine vorweggenommene Tilgung des Vergütungsanspruchs, die ohne Aufrechnung oder sonstige Erklärung die Erfüllung des später entstehenden Lohnanspruchs bewirkt (MünchKomm-BGB/Müller-Glöge, 6. Aufl., § 614 Rn. 18; Palandt/Weidenkaff, BGB, 72. Aufl., § 614 Rn. 3; BAGE 103, 1, 6).
  • BGH, 25.03.1999 - IX ZR 223/97

    Rechtsfolgen einer zwischen einer Bank, ihrem Kunden und dessen Bürgen

    Auszug aus BGH, 21.02.2013 - IX ZR 69/12
    b) Auch der Grundsatz des § 851 Abs. 1 ZPO, wonach nur übertragbare Forderungen pfändbar sind, kennt Ausnahmen, etwa wenn das Befriedigungsinteresse der Gläubiger im konkreten Fall die schutzwürdigen Belange des Schuldners überwiegt (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 1999 - IX ZR 223/97, BGHZ 141, 173; Beschluss vom 17. Februar 2005 - IX ZB 62/04, BGHZ 162, 187, 191 f mwN).
  • BGH, 10.12.2009 - IX ZR 1/09

    Auswirkungen der Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts auf die Wirksamkeit einer

    Auszug aus BGH, 21.02.2013 - IX ZR 69/12
    Verpflichtungsgeschäfte kann der Schuldner auch nach der Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts uneingeschränkt eingehen (BGH, Urteil vom 10. Dezember 2009 - IX ZR 1/09, WM 2010, 222 Rn. 26).
  • BGH, 11.12.2003 - IX ZR 336/01

    Unentgeltlichkeit der Überlassung der Arbeitskraft eines angestellten

    Auszug aus BGH, 21.02.2013 - IX ZR 69/12
    Um eine solche unpfändbare Forderung handelte es sich bei dem Anspruch des Schuldners auf die Beratungsleistungen, denn dieser war nach gesetzlicher Regelung nicht übertragbar (§ 613 Satz 2 BGB) und deshalb nicht pfändbar (§ 851 Abs. 1, § 857 Abs. 1 und 3 ZPO; vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003 - IX ZR 336/01, WM 2004, 540, 541).
  • BGH, 26.01.1994 - VIII ZR 39/93

    Formularmäßige Vereinbarung eines gesetzlich nicht vorgesehenen

    Auszug aus BGH, 21.02.2013 - IX ZR 69/12
    Der Vertrag, durch den sich der Beklagte gegenüber dem Schuldner zur entgeltlichen wirtschaftlichen Beratung verpflichtete, ist rechtlich als Dienstvertrag mit Geschäftsbesorgungscharakter einzuordnen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 1994 - VIII ZR 39/93, WM 1994, 501, 502).
  • BGH, 03.02.1988 - IVa ZR 196/86

    Rückzahlungsanspruch aufgrund Leistungskondiktion - Vertragliche Beziehungen als

    Auszug aus BGH, 21.02.2013 - IX ZR 69/12
    Gewährt der Dienstberechtigte in einem solchen Fall dem Berater einen Vorschuss auf künftige Vergütungsansprüche, kann er auf vertraglicher Grundlage oder in zumindest entsprechender Anwendung von § 667 BGB die Rückzahlung des Vorschusses verlangen, soweit sich der Berater die Vergütung nicht durch entsprechende Leistungen verdient hat (BGH, Urteil vom 3. Februar 1988 - IVa ZR 196/86, WM 1988, 763, 764; zum Vorschuss beim Rechtsanwaltsmandat Gerold/Schmidt/Mayer, RVG, 20. Aufl., § 9 Rn. 22).
  • BGH, 16.11.2017 - IX ZR 21/17

    Altersvorsorgevermögen aus Riester-Renten ist unpfändbar, soweit die vom

    Soweit danach eine Forderung nicht der Pfändung unterworfen ist, ist sie grundsätzlich auch kein Bestandteil der Insolvenzmasse (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 2001 - IX ZR 195/00, ZIP 2001, 1248 f unter II. 2; vom 21. Februar 2013 - IX ZR 69/12, WM 2013, 572 Rn. 9, 11; Beschluss vom 22. Mai 2014 - IX ZB 72/12, WM 2014, 1141 Rn. 14).
  • BGH, 28.11.2019 - IX ZR 239/18

    Qualifizierung der Ansprüche des Abwicklers einer Rechtsanwaltskanzlei auf

    Der Bundesgerichtshof hat für den umgekehrten Fall bereits entschieden, dass ein Anspruch des Schuldners auf Beratungsleistungen nicht in die Insolvenzmasse fällt, wenn dieser Anspruch gemäß § 613 Satz 2 BGB nicht übertragbar und deshalb nicht pfändbar ist (§ 851 Abs. 1, § 857 Abs. 1, 3 ZPO; BGH, Urteil vom 21. Februar 2013 - IX ZR 69/12, WM 2013, 572 Rn. 9).
  • OLG Düsseldorf, 18.03.2021 - 12 U 48/20

    Ansprüche aus Insolvenzanfechtung Wirksamkeit der Abtretung eines

    Der BGH hat dies noch nicht entschieden (s. BGH, Urt. v. 21.02.2013 - IX ZR 69/12, Rn. 18; Versäumnisurt.
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