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   BGH, 21.06.1960 - VI ZR 132/59   

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BGH, 21.06.1960 - VI ZR 132/59 (https://dejure.org/1960,1988)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1960 - VI ZR 132/59 (https://dejure.org/1960,1988)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1960 - VI ZR 132/59 (https://dejure.org/1960,1988)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 2097
  • MDR 1960, 916
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.10.1957 - VI ZR 225/56

    Betrieb eines Lastzuges beim Abstellen zum Zwecke der Nachtruhe

    Auszug aus BGH, 21.06.1960 - VI ZR 132/59
    Der Rechtsauffassung des Berufungsgerichts ist zuzustimmen" Wie der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom I" Oktober 1957 - VI ZR 225/56 - DAR 1958, 15 = VRS 13, 413 = KJW 1957, 1878 Nr. 7 ausgesprochen hat, darf ein Lastzug bei Dunkelheit auf der Fahrbahn einer Bundesstraße nicht auf längere Zeit abgestellt werden, wenn die hierdurch bedingte Gefährdung und Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer vermeidbar und dem Fahrer eine Weiterfahrt bis zu einem ungefährlichen Halteplatz zumutbar ist Zwar gilt für die Bundesstraßen kein allgemeines Parkverbot Y/ie für die Bundesautobahnen.
  • BGH, 26.03.1956 - VI ZR 242/54

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein am Fahrbahnrand abgestelltes Fahrzeug

    Auszug aus BGH, 21.06.1960 - VI ZR 132/59
    Angesichts der Häufigkeit derartiger Unfälle kommt den Beklagten auch der Vertrauensgrundsatz nicht zugute" Der Vertrauensgrundsatz besagt nicht, daß man sich stets auf eine den Verkehrsregeln entsprechende Bahrweise anderer Verkehrsteilnehmer verlassen darf, sondern nur, daß man auf das Unterbleiben solcher Verkehrswidrigkeiten vertrauen darf, mit denen zu rechnen bei verständiger Würdigung aller Umstände kein Anlaß besteht (Entscheidung des erkennenden Senats vom 26. März 1956 - VI ZR 242/56 - VRS 11, 1).
  • BGH, 14.10.1953 - VI ZR 96/52

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem LKW in einer ampelgeregelten

    Auszug aus BGH, 21.06.1960 - VI ZR 132/59
    Auch trifft auf den vorliegenden Fall keiner der speziellen Verbotstatbestände des § 16 StVO zu = Aber auch ein nicht durch ausdrückliche Vorschrift, verbotenes Parken darf nicht der Vorschrift des § 1 StVO zuv/iderlaufen, die als Grundregel für das Verhalten im Straßenverkehr über den die einzelnen Verkehrsvorgänge ordnenden Vorschriften steht (Urteil des erkennenden Senats vom 14" Oktober 1953 - VI ZR 96/52 - VerkBlo 1954, 98; Müller, Straßenverkehrsrecht, 21. Aufl. 5 16 StVO Anrn. 8).
  • BGH, 22.11.1957 - VI ZR 242/56
    Auszug aus BGH, 21.06.1960 - VI ZR 132/59
    Angesichts der Häufigkeit derartiger Unfälle kommt den Beklagten auch der Vertrauensgrundsatz nicht zugute" Der Vertrauensgrundsatz besagt nicht, daß man sich stets auf eine den Verkehrsregeln entsprechende Bahrweise anderer Verkehrsteilnehmer verlassen darf, sondern nur, daß man auf das Unterbleiben solcher Verkehrswidrigkeiten vertrauen darf, mit denen zu rechnen bei verständiger Würdigung aller Umstände kein Anlaß besteht (Entscheidung des erkennenden Senats vom 26. März 1956 - VI ZR 242/56 - VRS 11, 1).
  • BGH, 25.01.1966 - VI ZR 154/64

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen Schleppzug

    Das Berufungsgericht hat zutreffend auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 21. Juni 1960 (VI ZR 132/59 = LM § 1 StVO Nr. 26 = VersR 60, 925) verwiesen.
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