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   BGH, 21.07.2011 - V ZR 218/10   

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https://dejure.org/2011,8490
BGH, 21.07.2011 - V ZR 218/10 (https://dejure.org/2011,8490)
BGH, Entscheidung vom 21.07.2011 - V ZR 218/10 (https://dejure.org/2011,8490)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 2011 - V ZR 218/10 (https://dejure.org/2011,8490)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen Nichtvernehmung eines Zeugen hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit einer Partei zu einem bestimmten Zeitpunkt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 416; GG Art. 103 Abs. 1
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen Nichtvernehmung eines Zeugen hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit einer Partei zu einem bestimmten Zeitpunkt

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wirksame Verpflichung zur Rücknahme der Berufung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.04.2011 - V ZR 182/10

    Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör bei Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - V ZR 218/10
    a) Von der Erhebung eines angebotenen Beweises kann zwar ausnahmsweise abgesehen werden, wenn die Unergiebigkeit des Beweismittels feststeht, weil nach dem Ergebnis einer bereits durchgeführten Beweisaufnahme jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass der übergangene Beweisantrag Sachdienliches ergeben und die von dem Gericht bereits gewonnene Überzeugung erschüttern kann (BGH, Urteil vom 16. September 1986 - VI ZR 128/85, BGHR ZPO § 286 Beweisantrag, Ablehnung 1; Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZR 182/10, juris).

    Die Überzeugung, das Gegenteil einer behaupteten Tatsache sei bereits erwiesen, erlaubt es dem Gericht nicht, von der Erhebung weiterer angebotener Beweise abzusehen (BGH, Urteile vom 17. Februar 1970 - III ZR 139/67, BGHZ 53, 245, 259 f.; Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZR 182/10, juris).

  • BGH, 05.06.1972 - II ZR 119/70

    Nichtigkeit einer Erklärung wegen einer durch hochgradige Trunkenheit bedingten

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - V ZR 218/10
    Hier geht es aber um das Fehlen der Geschäftsfähigkeit bei Abschluss des notariellen Vergleichs, für die derjenige die Beweislast trägt, der sich darauf beruft (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 1972 - II ZR 119/70, WM 1972, 972).
  • BGH, 14.05.1986 - IVa ZR 146/85

    Formbedürftigkeit einer außergerichtlichen Verpflichtung zur Klagerücknahme

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - V ZR 218/10
    Die Berufung des Beklagten wäre unzulässig, wenn sich dieser in einem notariellen Vergleich mit dem Kläger vom 21. Dezember 2009 wirksam zur Rücknahme der Berufung verpflichtet haben sollte (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 1986 - IVa ZR 146/85, NJW-RR 1987, 307).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - V ZR 218/10
    Die Überzeugung, das Gegenteil einer behaupteten Tatsache sei bereits erwiesen, erlaubt es dem Gericht nicht, von der Erhebung weiterer angebotener Beweise abzusehen (BGH, Urteile vom 17. Februar 1970 - III ZR 139/67, BGHZ 53, 245, 259 f.; Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZR 182/10, juris).
  • BGH, 16.09.1986 - VI ZR 128/85

    Anspruchsminderung bei Tötung der Ehefrau

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - V ZR 218/10
    a) Von der Erhebung eines angebotenen Beweises kann zwar ausnahmsweise abgesehen werden, wenn die Unergiebigkeit des Beweismittels feststeht, weil nach dem Ergebnis einer bereits durchgeführten Beweisaufnahme jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass der übergangene Beweisantrag Sachdienliches ergeben und die von dem Gericht bereits gewonnene Überzeugung erschüttern kann (BGH, Urteil vom 16. September 1986 - VI ZR 128/85, BGHR ZPO § 286 Beweisantrag, Ablehnung 1; Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZR 182/10, juris).
  • BGH, 24.09.1955 - IV ZR 162/54

    Prozeßfähigkeit

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - V ZR 218/10
    Zwar kann eine Partei nicht als prozessfähig angesehen werden, wenn sich nicht klären lässt, ob sie geschäftsfähig ist (BGH, Urteil vom 24. September 1955 - IV ZR 162/54, BGHZ 18, 184, 188 f.).
  • BGH, 11.05.2010 - VIII ZR 212/07

    Internationaler Warenkaufvertrag: Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - V ZR 218/10
    Dieses Vorgehen verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, weil es im Prozessrecht keine Stütze hat (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2010 - VIII ZR 212/07, NJW-RR 2010, 1217, 1218 mwN).
  • BGH, 16.11.2012 - V ZR 179/11

    Forderungsprätendentenstreit zwischen der Witwe eines GmbH-Geschäftsführers und

    aa) Von der Erhebung eines angebotenen Beweises kann zwar abgesehen werden, wenn die Unergiebigkeit des Beweismittels feststeht, weil nach dem Ergebnis einer bereits durchgeführten Beweisaufnahme ausgeschlossen ist, dass der übergangene Beweisantrag Sachdienliches ergeben und die von dem Gericht bereits gewonnene Überzeugung erschüttern kann (BGH, Urteil vom 16. September 1986 - VI ZR 128/85, NJW-RR 1986, 1400, 1401; Senat, Beschlüsse vom 28. April 2011 - V ZR 182/10, juris Rn. 13 und vom 21. Juli 2011 - V ZR 218/10, juris Rn. 7).

    Die Überzeugung, eine bestrittene Tatsache sei bereits erwiesen, erlaubt es dem Gericht nicht, von der Erhebung weiterer zulässiger und angebotener Beweise abzusehen (BGH, Urteil vom 17. Februar 1970 - III ZR 139/67, BGHZ 53, 245, 259 f.; Senat, Beschlüsse vom 28. April 2011 - V ZR 182/10, juris Rn. 11 und vom 21. Juli 2011 - V ZR 218/10 juris Rn. 8).

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