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   BGH, 21.09.2021 - KZB 16/21   

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https://dejure.org/2021,44667
BGH, 21.09.2021 - KZB 16/21 (https://dejure.org/2021,44667)
BGH, Entscheidung vom 21.09.2021 - KZB 16/21 (https://dejure.org/2021,44667)
BGH, Entscheidung vom 21. September 2021 - KZB 16/21 (https://dejure.org/2021,44667)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Rahmen einer Richterablehnung

  • rewis.io

    Richterablehnung bei atypischer Vorbefassung

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Anhörungsrüge, Befangenheit, Richterablehnung

  • Betriebs-Berater

    Richterablehnung bei atypischer Vorbefassung

  • ra.de
  • BRAK-Mitteilungen

    Richterablehnung bei atypischer Vorbefassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 Abs. 2 ; ZPO § 321a
    A) Es stellt eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dar, die mit der Anhörungsrüge geltend gemacht werden kann, wenn das Gericht eine unrichtige Endentscheidung trifft, weil es eine tatsächlich nicht abgegebene prozessuale Erklärung der betroffenen Partei ...

  • rechtsportal.de

    ZPO § 42 Abs. 2 ; ZPO § 321a
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Rahmen einer Richterablehnung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensrecht/Kartellrecht: Richterablehnung bei atypischer Vorbefassung

  • datenbank.nwb.de

    Richterablehnung bei atypischer Vorbefassung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch eine Vorbefassung in nicht-richterlicher Funktion macht befangen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Richterablehnung - bei atypischer Vorbefassung

  • lto.de (Kurzinformation)

    LKW-Kartell: Richter wegen Referendariats bei Hengeler befangen

  • juve.de (Kurzinformation)

    Referendarstation bei Hengeler begründet Befangenheit

  • jurios.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Richter wegen früheren Referendariats in Großkanzlei befangen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 209
  • MDR 2022, 118
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 27.02.2020 - III ZB 61/19

    Begründung der Besorgnis der Befangenheit durch Entscheidung des abgelehnten

    Auszug aus BGH, 21.09.2021 - KZB 16/21
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine auf ein Rechtsmittel bezogene einseitige Erledigungserklärung jedenfalls dann zulässig, wenn hierfür ein besonderes Bedürfnis besteht, weil nur auf diese Weise eine angemessene Kostenentscheidung zu erzielen ist, soweit - was hier der Fall ist - das erledigende Ereignis als solches außer Streit steht (BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2005 - VII ZB 10/05, juris Rn. 5, vom 20. Januar 2009 - VIII ZB 47/08, NJW-RR 2009, 855 Rn. 4, und vom 27. Februar 2020 - III ZB 61/19, MDR 2020, 625 Rn. 9).

    Dies beruht auf dem Umstand, dass die Kosten eines erfolgreichen (Rechts-)Beschwerdeverfahrens betreffend eine Richterablehnung einen Teil der Kosten des Rechtsstreits darstellen, die die in der Sache unterliegende Partei nach §§ 91 ff. ZPO zu tragen hat, weil - was das Landgericht im Streitfall übersehen hat - die Ausgangsentscheidung als Teil der Hauptsache keine Kostenentscheidung enthalten darf (vgl. nur BGH, MDR 2020, 625 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 02.11.2016 - AnwZ (Brfg) 61/15

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Ablehnung eines anwaltlichen

    Auszug aus BGH, 21.09.2021 - KZB 16/21
    Dabei wird regelmäßig neben der Vorbefassung das Hinzutreten weiterer objektiver Umstände verlangt, die nach der Bewertung einer vernünftigen Partei Anlass geben, an der Unparteilichkeit des Richters zu zweifeln (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2014 - IX ZB 65/13, WM 2015, 788 Rn. 12 und vom 2. November 2016 - AnwZ (Brfg) 61/15, NJW-RR 2017, 187 Rn. 11 f.; OLG München, Beschluss vom 6. April 2009 - 1 W 1068/09, juris Rn. 8; OLG Oldenburg, Beschluss vom 26. Januar 2015 - 10 W 21/14, juris Rn. 11 - beide Entscheidungen zur Vorbefassung als Staatsanwalt; Bendtsen in Saenger, ZPO, 9. Aufl., § 42 Rn. 16; BeckOK ZPO/Vossler, 41. Ed., § 42 Rn. 16a; Vollkommer in Zöller, ZPO, 33. Aufl., § 42 Rn. 15 ff.; Gerken in Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl., § 42 Rn. 28).

    Die Entscheidung, dass auch angesichts dieser früheren Tätigkeit und Funktion des abgelehnten Richters bei der Gegenpartei objektiv kein Anlass bestehe, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung dieses Richters zu zweifeln, hat der Bundesgerichtshof maßgeblich damit begründet, dass diese Tätigkeit mehr als zehn Jahre zurücklag und keinen Bezug zum Gegenstand des Rechtsstreits - den Entzug der Anwaltszulassung - hatte (vgl. BGH, NJW-RR 2017, 187 Rn. 14 ff.).

  • BGH, 25.03.2021 - III ZB 57/20

    Befangenheit, Musterfeststellungsklage

    Auszug aus BGH, 21.09.2021 - KZB 16/21
    Tatsächliche Befangenheit oder Voreingenommenheit ist nicht erforderlich; es genügt vielmehr der "böse Schein", das heißt der mögliche Eindruck mangelnder Objektivität (BGH, Beschluss vom 25. März 2021 - III ZB 57/20, MDR 2021, 831 Rn. 7 mwN; BVerfG, NJW 2012, 3228, juris Rn. 13).

    Diese Voraussetzung liegt vor, wenn ein Prozessbeteiligter bei verständiger Würdigung des Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, dass der abgelehnte Richter eine Haltung einnimmt, die seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 5, vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022 Rn. 9, vom 20. November 2017 - IX ZR 80/15, juris Rn. 3, und vom 25. März 2021 - III ZB 57/20, MDR 2021, 831 Rn. 7 mwN).

  • BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10

    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst;

    Auszug aus BGH, 21.09.2021 - KZB 16/21
    Diese Voraussetzung liegt vor, wenn ein Prozessbeteiligter bei verständiger Würdigung des Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, dass der abgelehnte Richter eine Haltung einnimmt, die seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 5, vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022 Rn. 9, vom 20. November 2017 - IX ZR 80/15, juris Rn. 3, und vom 25. März 2021 - III ZB 57/20, MDR 2021, 831 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 18.12.2014 - IX ZB 65/13

    ZPO § 41 Nr. 6, § 42 Abs. 2

    Auszug aus BGH, 21.09.2021 - KZB 16/21
    Dabei wird regelmäßig neben der Vorbefassung das Hinzutreten weiterer objektiver Umstände verlangt, die nach der Bewertung einer vernünftigen Partei Anlass geben, an der Unparteilichkeit des Richters zu zweifeln (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2014 - IX ZB 65/13, WM 2015, 788 Rn. 12 und vom 2. November 2016 - AnwZ (Brfg) 61/15, NJW-RR 2017, 187 Rn. 11 f.; OLG München, Beschluss vom 6. April 2009 - 1 W 1068/09, juris Rn. 8; OLG Oldenburg, Beschluss vom 26. Januar 2015 - 10 W 21/14, juris Rn. 11 - beide Entscheidungen zur Vorbefassung als Staatsanwalt; Bendtsen in Saenger, ZPO, 9. Aufl., § 42 Rn. 16; BeckOK ZPO/Vossler, 41. Ed., § 42 Rn. 16a; Vollkommer in Zöller, ZPO, 33. Aufl., § 42 Rn. 15 ff.; Gerken in Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl., § 42 Rn. 28).
  • BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvR 615/11

    Offensichtlich unhaltbare Zurückweisung eines Richterablehnungsgesuchs verletzt

    Auszug aus BGH, 21.09.2021 - KZB 16/21
    Tatsächliche Befangenheit oder Voreingenommenheit ist nicht erforderlich; es genügt vielmehr der "böse Schein", das heißt der mögliche Eindruck mangelnder Objektivität (BGH, Beschluss vom 25. März 2021 - III ZB 57/20, MDR 2021, 831 Rn. 7 mwN; BVerfG, NJW 2012, 3228, juris Rn. 13).
  • BGH, 13.01.2016 - VII ZR 36/14

    Ablehnung eines Richters am BGH wegen öffentlicher Äußerungen auf einer

    Auszug aus BGH, 21.09.2021 - KZB 16/21
    Diese Voraussetzung liegt vor, wenn ein Prozessbeteiligter bei verständiger Würdigung des Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, dass der abgelehnte Richter eine Haltung einnimmt, die seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 5, vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022 Rn. 9, vom 20. November 2017 - IX ZR 80/15, juris Rn. 3, und vom 25. März 2021 - III ZB 57/20, MDR 2021, 831 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 21.02.2011 - II ZB 2/10

    Richterablehnung: Rechtsschutzbedürfnis bei Ablehnung eines ausgeschiedenen

    Auszug aus BGH, 21.09.2021 - KZB 16/21
    Denn nach Ausscheiden des abgelehnten Richters K. aus der für den Rechtsstreit zuständigen Zivilkammer des Landgerichts ist für die Beklagte zu 3 das Rechtsschutzbedürfnis für den Befangenheitsantrag entfallen und damit das Ablehnungsgesuch unzulässig geworden (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 2011 - II ZB 2/10, WM 2011, 667 Rn. 10).
  • BVerfG, 12.01.2009 - 1 BvR 3113/08

    Zur selbständigen Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen über

    Auszug aus BGH, 21.09.2021 - KZB 16/21
    Denn mit der Anhörungsrüge können alle Entscheidungen angefochten werden, die abschließend und verbindlich über den betreffenden Gegenstand befinden (vgl. BVerfG, NJW 2009, 833 Rn. 10; BeckOK ZPO/Bacher, 41. Ed., § 321a Rn. 4; Althammer in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 321a Rn. 13).
  • BGH, 20.01.2009 - VIII ZB 47/08

    Anspruch auf Bewilligung einer öffentlichen Zustellung einer Klage an einen

    Auszug aus BGH, 21.09.2021 - KZB 16/21
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine auf ein Rechtsmittel bezogene einseitige Erledigungserklärung jedenfalls dann zulässig, wenn hierfür ein besonderes Bedürfnis besteht, weil nur auf diese Weise eine angemessene Kostenentscheidung zu erzielen ist, soweit - was hier der Fall ist - das erledigende Ereignis als solches außer Streit steht (BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2005 - VII ZB 10/05, juris Rn. 5, vom 20. Januar 2009 - VIII ZB 47/08, NJW-RR 2009, 855 Rn. 4, und vom 27. Februar 2020 - III ZB 61/19, MDR 2020, 625 Rn. 9).
  • BGH, 20.12.2018 - I ZB 24/17

    Anspruch eines Schuldners auf Feststellung der Erledigung eines

  • BGH, 24.07.2012 - II ZR 280/11

    Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes: Mitwirkung des Richters in

  • BAG, 07.11.2012 - 7 AZR 646/10

    Gesetzlicher Richterausschluss - Befangenheit

  • BGH, 05.07.2005 - VII ZB 10/05

    Rechtsfolgen der Unzulässigerklärung der weiteren Vollstreckung

  • BGH, 20.11.2017 - IX ZR 80/15

    Richterablehnung nach Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde:

  • OLG Köln, 01.07.2009 - 4 W 3/09

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Vorbefassung

  • OLG Oldenburg, 26.01.2015 - 10 W 21/14
  • OLG München, 06.04.2009 - 1 W 1068/09

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen vormaliger Befassung mit dem

  • BGH, 06.02.2024 - VIa ZR 507/21

    Rechtsmittel als Gegenstand einer Erledigungserklärung; Schadensersatzanspruch

    Eine auf ein Rechtsmittel bezogene einseitige Erledigungserklärung soll nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung jedenfalls dann zulässig sein, wenn das erledigende Ereignis als solches außer Streit steht und für die Erledigungserklärung ein besonderes Bedürfnis besteht, weil nur auf diese Weise eine angemessene Kostenentscheidung zu erzielen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009, aaO, Rn. 5 f.; Beschluss vom 27. Februar 2020 - III ZB 61/19, NJW-RR 2020, 633 Rn. 9; Beschluss vom 21. September 2021 - KZB 16/21, NJW-RR 2022, 209 Rn. 10).

    Es muss ein anzuerkennendes Interesse des Rechtsmittelführers vorliegen, ohne Kostenbelastung allein das Rechtsmittel zu beenden, und es darf keine andere Möglichkeit als die Erledigung des Rechtsmittels geben, dieses Ziel zu erreichen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 1998, aaO; Urteil vom 27. März 2023 - VIa ZR 1140/22, NJW-RR 2023, 768 Rn. 20 f.; Beschluss vom 12. März 2003 - IV ZR 278/02, NJW 2003, 1609, 1610; Beschluss vom 20. Januar 2009, aaO, Rn. 4 f.; Beschluss vom 20. Dezember 2018 - I ZB 24/17, juris Rn. 8 ff.; Beschluss vom 21. September 2021, aaO; BeckOK ZPO/Jaspersen, Stand 1.12.2023, § 91a Rn. 95 mwN).

  • OLG Brandenburg, 26.01.2024 - 9 WF 18/24

    Richterablehnung wegen unterlassener Zuleitung von Schriftsätzen?

    Diese Voraussetzung liegt vor, wenn ein Beteiligter bei verständiger Würdigung des Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, dass der abgelehnte Richter eine Haltung einnimmt, die seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann (BGH NJW-RR 2022, 209).
  • OLG Brandenburg, 22.01.2024 - 1 W 32/23

    Macht eine vorherige Anwaltstätigkeit den Richter befangen?

    Die Kosten der erfolgreichen Beschwerde sind solche des Rechtsstreits (BGH, Beschluss vom 21.9.2021, KZB 16/21, zitiert nach juris; Senat, Beschluss vom 21.7.2022, 1 W 18/22; OLG Frankfurt/Main MDR 2007, 1399; Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 46, Rn. 22).
  • LG Ingolstadt, 30.06.2022 - 64 O 3216/21

    Keine Befangenheit eines Richters bei Vorbefassung als Staatsanwalt im

    Dabei wird regelmäßig neben der Vorbefassung das Hinzutreten weiterer objektiver Umstände verlangt, die nach der Bewertung einer vernünftigen Partei Anlass geben, an der Unparteilichkeit des Richters zu zweifeln (vgl. BGH, Beschluss vom 21.09.2021 - KZB 16/21 Rn. 19, BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2014 - IX ZB 65/13, WM 2015, 788 Rn. 12 und vom 2. November 2016 - AnwZ (Brfg) 61/15, NJW-RR 2017, 187 Rn. 11 f.; OLG München, Beschluss vom 6. April 2009 - 1 W 1068/09, juris Rn. 8; OLG Oldenburg, Beschluss vom 26. Januar 2015 - 10 W 21/14, juris Rn. 11 - beide Entscheidungen zur Vorbefassung als Staatsanwalt; Bendtsen in Saenger, ZPO, 9. Aufl., § 42 Rn. 16; BeckOK ZPO/Vossler, 41. Ed., § 42 Rn. 16a; Vollkommer in Zöller, ZPO, 33. Aufl., § 42 Rn. 15 ff.; Gerken in Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl., § 42 Rn. 28).
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