Rechtsprechung
BGH, 21.12.2009 - X ZR 61/07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,17609) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Anhörungsrüge wegen Mitwirkung eines in erster Instanz mit dem Rechtsstreit befassten Richters am Beschluss über die gegen das Berufungsurteil erhobene Nichtzulassungsbeschwerde
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 41 Ziff. 6; GG Art. 103 Abs. 1
Anhörungsrüge wegen Mitwirkung eines in erster Instanz mit dem Rechtsstreit befassten Richters am Beschluss über die gegen das Berufungsurteil erhobene Nichtzulassungsbeschwerde - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Erfolglose Anhörungsrüge, Ausschluss eines Richters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 25.02.2003 - 4a O 64/01
- OLG Düsseldorf, 29.03.2007 - 2 U 40/03
- BGH, 21.12.2009 - X ZR 61/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.06.1998 - X ZB 30/97
"Ausgeschlossener Richter"
Auszug aus BGH, 21.12.2009 - X ZR 61/07
Wie der Senat bereits im Beschluss vom 30. Juni 1998 (X ZB 30/97, NJW-RR 1998, 1660) ausgeführt hat, ist nach § 41 Ziff. 6 ZPO nur der Richter von der Ausübung des Richteramts ausgeschlossen, der an der angefochtenen Entscheidung mitgewirkt hat, nicht auch derjenige Richter, der an einer im Instanzenzug vorausgegangenen und durch die angefochtene Entscheidung bestätigten Entscheidung mitgewirkt hat.