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   BGH, 22.01.2019 - 2 StR 413/18   

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https://dejure.org/2019,7484
BGH, 22.01.2019 - 2 StR 413/18 (https://dejure.org/2019,7484)
BGH, Entscheidung vom 22.01.2019 - 2 StR 413/18 (https://dejure.org/2019,7484)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 2019 - 2 StR 413/18 (https://dejure.org/2019,7484)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 275 Abs. 1 Satz 1 und 2 StPO, § 338 Nr. 7 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Urteils nach Rüge der Verletzung des § 275 Abs. 1 Satz 1 und 2 StPO; Ablauf der siebenwöchigen Urteilsabsetzungsfrist

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Urteils nach Rüge der Verletzung des § 275 Abs. 1 Satz 1 und 2 StPO; Ablauf der siebenwöchigen Urteilsabsetzungsfrist

  • rewis.io

    Revisionsbegründung in Strafsachen: Anforderungen an die Begründung der Verfahrensrüge einer Überschreitung der Urteilsabsetzungsfrist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 275 Abs. 1 S. 1-2; StPO § 349 Abs. 4
    Aufhebung eines Urteils nach Rüge der Verletzung des § 275 Abs. 1 Satz 1 und 2 StPO ; Ablauf der siebenwöchigen Urteilsabsetzungsfrist

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 820
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.02.1979 - 4 StR 657/78

    Revision wegen Verletzung formellen und materiellen Rechts - Zulässigkeit und

    Auszug aus BGH, 22.01.2019 - 2 StR 413/18
    Vom Beschwerdeführer kann im Rahmen der sich aus § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO ergebenden Begründungspflicht jedoch nicht verlangt werden, Tatsachen anzugeben, die ihm nicht allgemein oder als Verfahrensbeteiligtem zugänglich sind (BGH, Urteil vom 1. Februar 1979 - 4 StR 657/78, BGHSt 28, 290, 291; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 344 Rn. 22).
  • BGH, 05.07.1979 - 4 StR 272/79

    Revision wegen Verfahrensfehlern - Wahrung der Frist, innerhalb derer das von

    Auszug aus BGH, 22.01.2019 - 2 StR 413/18
    Dass der Beschwerdeführer nicht vorgetragen hat, zu welchem Zeitpunkt das von allen Richtern unterschriebene Urteil auf den Weg zur Geschäftsstelle und damit zu den Akten gebracht wurde (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 1979 - 4 StR 272/79, BGHSt 29, 43, 45; Stuckenberg in Löwe-Rosenberg/StPO, 26. Aufl., § 275 Rn. 6), steht der Zulässigkeit der Rüge nicht entgegen.
  • OLG Frankfurt, 28.11.2023 - 3 ORs 26/23

    Ausreichende Feststellungen zur Fahruntüchtigkeit

    Im Regelfall genügt die Mitteilung des Tags der Urteilsverkündung, der Zahl der Hauptverhandlungstage und des Datums des auf dem Urteil angebrachten Eingangsstempels (BGH, Beschl. v. 22.01.2019 - 2 StR 413/18, StV 2019, 820, 821 Tz. 3; BayObLG, Beschl. v. 16.05.2022 - 201 ObOWi 483/22, BeckRS 2022, 11544 Rn. 4; OLG Brandenburg, Beschl. v. 31.01.2000 - 1 Ss 11/00, juris Rn. 4; MüKo-StPO/Knauer/Kudlich, 2019, § 338 Rn. 177; KK-StPO/Gericke, 9. Aufl. 2023, § 338 Rn. 98).
  • BGH, 17.05.2022 - 3 StR 107/22

    Revisionsbegründung im Strafverfahren: Anforderungen an die Rüge des fehlenden

    Da die Angeklagten die Ladungen tatsächlich erhielten, handelt es sich nicht um solche Tatsachen, die ihnen weder allgemein noch als Verfahrensbeteiligten zugänglich sind (vgl. grundsätzlich BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2019 - 2 StR 413/18, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 § 275 Abs. 1 StPO 1 Rn. 3; Urteil vom 1. Februar 1979 - 4 StR 657/78, BGHSt 28, 290, 291; s. auch BVerfG, Beschluss vom 22. September 2005 - 2 BvR 93/05, BVerfGK 6, 235, 237).
  • BGH, 28.10.2021 - 4 StR 122/21

    Versuch (Rücktritt: Freiwilligkeit, Rücktrittshorizont, Fehlschlag, beendeter

    Der Beschwerdeführer versäumt es, den aus den Verfahrensakten zu entnehmenden Umstand vorzutragen, zu welchem Zeitpunkt das Urteil nach dem Eingangsstempel auf die Geschäftsstelle gelangt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2019 - 2 StR 413/18; Urteile vom 6. Februar 1980 - 2 StR 729/79 und vom 5. Juli 1979 - 4 StR 272/79).
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