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BGH, 22.02.2018 - I ZR 11/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (11)
- Wolters Kluwer
Sachvortrag einer Partei zum Einsatz einer Bildfiltersoftware hinsichtlich Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- kanzlei.biz
Anhörungsrüge gegen Urteil zur Google-Bildersuche bleibt erfolglos
- rewis.io
Urheberschutz: Zumutbarkeit von Überwachungsmaßnahmen des Betreibers einer Internetplattform
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 321a
Sachvortrag einer Partei zum Einsatz einer Bildfiltersoftware hinsichtlich Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - datenbank.nwb.de
Urheberschutz: Zumutbarkeit von Überwachungsmaßnahmen des Betreibers einer Internetplattform
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Anhörungsrüge gegen Urteil zur Zulässigkeit von Vorschaubildern in Google-Bildersuche erfolglos
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 03.12.2010 - 310 O 331/09
- OLG Hamburg, 10.12.2015 - 5 U 6/11
- BGH, 21.09.2017 - I ZR 11/16
- BGH, 22.02.2018 - I ZR 11/16
Papierfundstellen
- ZUM 2018, 363
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.11.2015 - I ZR 174/14
Haftung eines Telekommunikationsunternehmens für Urheberrechtsverletzungen durch …
Auszug aus BGH, 22.02.2018 - I ZR 11/16
Bei der Zumutbarkeit von Überwachungsmaßnahmen des Betreibers einer Internetplattform handelt es sich um eine anspruchsbegründende Voraussetzung, deren tatsächliche Grundlage regelmäßig der Anspruchsteller darzulegen hat (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 2015 - I ZR 174/14, BGHZ 208, 82 Rn. 40 - Störerhaftung des Access-Providers).