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   BGH, 22.04.1952 - 1 StR 622/51   

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https://dejure.org/1952,81
BGH, 22.04.1952 - 1 StR 622/51 (https://dejure.org/1952,81)
BGH, Entscheidung vom 22.04.1952 - 1 StR 622/51 (https://dejure.org/1952,81)
BGH, Entscheidung vom 22. April 1952 - 1 StR 622/51 (https://dejure.org/1952,81)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen für ein Strafklageverbrauch - Überprüfung eines Urteils eines amerikanischen Militärgerichts - Voraussetzungen für eine Verfolgungsverjährung

  • Wolters Kluwer
  • junsv.nl

    Anstiftung zur und Teilnahme an der Ermordung und Misshandlung von Häftlingen des KL Buchenwald seitens der Ehefrau des Kommandanten Koch und durch SS-Wachpersonal

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BGH, 22.04.1952 - 1 StR 622/51

    Ilse Koch

    Ilse Koch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 300
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (9)

  • RG, 12.02.1942 - 5 D 584/42

    Verjährung der Strafverfolgung in den besonders schweren Fällen des § 2 Abs. 3

    Auszug aus BGH, 22.04.1952 - 1 StR 622/51
    Aus der Entscheidung RGSt 76, 64, der alle Strafsenate zugestimmt haben, wird dann bereits die gewandelte Meinung des Reichsgerichts erkennbar, die Verfolgungsverjährung bilde nur ein Verfahrenshindernis, allerdings noch gestützt auf einen aus § 21 der früheren VerbrRStVO entnommenen Willen des Gesetzgebers.

    Die in den Entscheidungen RGSt 76, 64 und 159 behandelte nachträgliche gesetzliche Verlängerung einer Verjährungsfrist zu unterscheiden von der Verjährungshemmung nach dem bayerischen Gesetz Nr. 22 - ist eine seltene Ausnahme, die für sich allein keine andere Beurteilung rechtfertigt, am Regelfall ändert sie nichts.

  • RG, 31.05.1907 - V 241/07

    Hängt die Verlesung von Protokollen über die Aussagen von Zeugen, die gemäß § 250

    Auszug aus BGH, 22.04.1952 - 1 StR 622/51
    Bei der richterlichen Vernehmung eines Zeugen innerhalb eines andern Rechtsbereichs ist die Übereinstimmung der Förmlichkeiten jener Vernehmung mit dem Verfahrensrecht des Tatrichters nicht Voraussetzung der Verlesbarkeit der Aussage (wie RGSt 40, 189).

    Die Übereinstimmung der Förmlichkeiten jener Vernehmungen mit den Verfahrensrecht des Tatrichters ist bei richterlichen Vernehmungen innerhalb anderer Rechtsbereiche weder Voraussetzung der Verlesbarkeit der Aussage, noch überhaupt möglich, RGSt 40, 189.

  • RG, 21.05.1942 - 3 C 283/42

    Der Ablauf der Frist für die Verjährung der Strafverfolgung schafft nur ein

    Auszug aus BGH, 22.04.1952 - 1 StR 622/51
    In RGSt 76, 159, dasselbe Nebengesetz betreffend, begründet das Reichsgericht seine Meinung nicht mehr mit dem Willen des Gesetzgebers, sondern dahin, die Verfolgungsverjährung beeinträchtige das sachliche "Bestrafungsrecht" des Staates nicht, sie sei nur ein Prozesshindernis (ebenso RGSt 77, 201, LK (Nagler) § 66 Anm. I 2 und II 1, 01shausen Anm. 3, Schönke § 66, Hartung, Steuerstrafrecht § 419 Anm. 1 b).
  • RG, 04.07.1932 - II 681/32

    Ruht die Verjährung wegen einer Beleidigung, deren Gegenstand die Behauptung

    Auszug aus BGH, 22.04.1952 - 1 StR 622/51
    Strafaufhebungsgrund behandelt (RGSt 12, 434); später hat es lange Zeit hindurch eine gemischte Lehre vertreten und dabei zunächst die Eigenschaft als Strafaufhebungsgrund in den Vordergrund gestellt (RGSt 41, 167; 46, 274),dann mehr und mehr die Eigenschaft als Verfahrenshindernis betont (RGSt 59, 199; 66, 328).
  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 58/51
    Auszug aus BGH, 22.04.1952 - 1 StR 622/51
    Da deutsche Gerichte nicht befugt sind, von einem Besatzungsgericht verhängte Strafen in eine Gesamtstrafe einzubeziehen (1 StR 58/51 vom 4. April 1951), ist auch § 79.
  • RG, 13.03.1908 - II 112/08

    Ist wegen Verjährung der Strafverfolgung auf Einstellung des Verfahrens zu

    Auszug aus BGH, 22.04.1952 - 1 StR 622/51
    Strafaufhebungsgrund behandelt (RGSt 12, 434); später hat es lange Zeit hindurch eine gemischte Lehre vertreten und dabei zunächst die Eigenschaft als Strafaufhebungsgrund in den Vordergrund gestellt (RGSt 41, 167; 46, 274),dann mehr und mehr die Eigenschaft als Verfahrenshindernis betont (RGSt 59, 199; 66, 328).
  • RG, 28.11.1907 - III 548/07

    1. Beginnt, wenn von einem Deutschen im Auslande eine auch nach dortigem Rechte

    Auszug aus BGH, 22.04.1952 - 1 StR 622/51
    Nach deutschem interlokalen Strafrecht, das bei sachlicher Rechtsverschiedenheit des Tatort- und Gerichtsortrechts innerhalb Deutschlands eingreift, also auch hier, ist grundsätzlich - von hier nicht einschlägigen Ausnahmen abgesehen - das sachliche Tatortrecht anzuwenden, während Verfahrenshindernisse, die der Strafverfolgung am Tatort etwa entgegenstehen, entsprechend den Grundsätzen des rechtsähnlichen internationalen Strafrechts dabei ausser Betracht bleiben (vgl RGSt 40, 402 für die ausländische Verjährung).
  • RG, 08.10.1885 - 2096/85

    Gehören die Vorschriften des Strafgesetzbuches über die Verjährung der

    Auszug aus BGH, 22.04.1952 - 1 StR 622/51
    Strafaufhebungsgrund behandelt (RGSt 12, 434); später hat es lange Zeit hindurch eine gemischte Lehre vertreten und dabei zunächst die Eigenschaft als Strafaufhebungsgrund in den Vordergrund gestellt (RGSt 41, 167; 46, 274),dann mehr und mehr die Eigenschaft als Verfahrenshindernis betont (RGSt 59, 199; 66, 328).
  • RG, 24.09.1943 - 5 C 45/43

    Nach der Auffassung des ÖstStG. bildet die Verjährung nicht nur ein

    Auszug aus BGH, 22.04.1952 - 1 StR 622/51
    In RGSt 76, 159, dasselbe Nebengesetz betreffend, begründet das Reichsgericht seine Meinung nicht mehr mit dem Willen des Gesetzgebers, sondern dahin, die Verfolgungsverjährung beeinträchtige das sachliche "Bestrafungsrecht" des Staates nicht, sie sei nur ein Prozesshindernis (ebenso RGSt 77, 201, LK (Nagler) § 66 Anm. I 2 und II 1, 01shausen Anm. 3, Schönke § 66, Hartung, Steuerstrafrecht § 419 Anm. 1 b).
  • BGH, 20.02.1969 - 2 StR 280/67

    1. Auschwitz-Prozess

    Ob die Niederschrift über die konsularische Vernehmung, die unter bestimmten Voraussetzungen die Bedeutung einer richterlichen Vernehmung hat (§ 20 des Konsulargesetzes vom 8.November 1867, BGH Urteil vom 8.April 1960 - 4 StR 480/59), wegen der Nichtbenachrichtigung des Angeklagten oder seiner Verteidiger nicht nach § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO verlesen werden durfte (vgl. BGHSt 1, 284; 2, 300; 9, 24), mag dahinstehen.
  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    Zwar steht nach allgemeiner Auffassung der verhandlungsunfähige Beschuldigte einem ausgebliebenen Beschuldigten im Sinne des § 230 StPO gleich; auch gegen jenen findet also nach der genannten Vorschrift eine Hauptverhandlung - grundsätzlich - nicht statt (z.B. BGHSt 2, 300 (305); Kleinknecht, a.a.O., § 230 Rdnr. 2).

    Die Rechtsprechung wendet diese Vorschrift auch in Fällen an, in denen sich der Beschuldigte bewußt zur Verhinderung des Verfahrens in eine krankhafte, seine Verhandlungsfähigkeit ausschließende Erregung versetzt hat (BGHSt 2, 300 (304f); vgl.

  • BGH, 10.03.1995 - 5 StR 434/94

    Strafverfahren gegen Erich Mielke wegen Heimtückemord am Bülow-Platz in Berlin am

    d) Für die weitere Beurteilung der Verjährung ist das Recht der DDR maßgeblich, da das Verfahren in der Folgezeit - mindestens auch - bei einem Gericht in Berlin-Ost anhängig war und sich die Verjährung nach dem Recht des Gerichtsorts richtet (BGHSt 2, 300, 305).
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