Strafprozeßordnung
2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 151 - 295) |
6. Abschnitt - Hauptverhandlung (§§ 226 - 275) |
(1) Die Vernehmung eines Zeugen, Sachverständigen oder Mitbeschuldigten kann durch die Verlesung eines Protokolls über eine Vernehmung oder einer Urkunde, die eine von ihm erstellte Erklärung enthält, ersetzt werden,
(2) Die Vernehmung eines Zeugen, Sachverständigen oder Mitbeschuldigten darf durch die Verlesung des Protokolls über seine frühere richterliche Vernehmung auch ersetzt werden, wenn
(3) Soll die Verlesung anderen Zwecken als unmittelbar der Urteilsfindung, insbesondere zur Vorbereitung der Entscheidung darüber dienen, ob die Ladung und Vernehmung einer Person erfolgen sollen, so dürfen Protokolle und Urkunden auch sonst verlesen werden.
(4) 1In den Fällen der Absätze 1 und 2 beschließt das Gericht, ob die Verlesung angeordnet wird. 2Der Grund der Verlesung wird bekanntgegeben. 3Wird das Protokoll über eine richterliche Vernehmung verlesen, so wird festgestellt, ob der Vernommene vereidigt worden ist. 4Die Vereidigung wird nachgeholt, wenn sie dem Gericht notwendig erscheint und noch ausführbar ist.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 05.07.2017
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.01.2018 | Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs | 05.07.2017 | |
24.08.2017 | Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens | 17.08.2017 | |
01.09.2004 | Erstes Gesetz zur Modernisierung der Justiz (1. Justizmodernisierungsgesetz) | 24.08.2004 |
unfähigkeit durch den Angeklagten § 231bFortsetzung nach Entfernung des Angeklagten zur Aufrechterhaltung der Ordnung § 231cBeurlaubung einzelner Angeklagter und ihrer Pflichtverteidiger § 232Durchführung der Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Angeklagten § 233Entbindung des Angeklagten von der Pflicht zum Erscheinen § 234Vertretung des abwesenden Angeklagten § 234aBefugnisse des Verteidigers bei Vertretung des abwesenden Angeklagten § 235Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verhandlung ohne den Angeklagten § 236Anordnung des persönlichen Erscheinens des Angeklagten § 237Verbindung mehrerer Strafsachen § 238Verhandlungsleitung § 239Kreuzverhör § 240Fragerecht § 241Zurückweisung von Fragen durch den Vorsitzenden § 241aVernehmung minderjähriger Zeugen durch den Vorsitzenden § 242Entscheidung über die Zulässigkeit von Fragen § 243Gang der Hauptverhandlung § 244Beweisaufnahme; Untersuchungs-
grundsatz; Ablehnung von Beweisanträgen § 245Umfang der Beweisaufnahme; präsente Beweismittel § 246Ablehnung von Beweisanträgen wegen Verspätung § 246aVernehmung eines Sachverständigen vor Entscheidung über eine Unterbringung § 247Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen § 247aAnordnung einer audiovisuellen Vernehmung von Zeugen § 248Entlassung der Zeugen und Sachverständigen § 249Führung des Urkundenbeweises durch Verlesung; Selbstleseverfahren § 250Grundsatz der persönlichen Vernehmung § 251Urkundenbeweis durch Verlesung von Protokollen § 252Verbot der Protokollverlesung nach Zeugnisverweigerung § 253Protokollverlesung zur Gedächtnis-
unterstützung § 254Verlesung eines richterlichen Protokolls bei Geständnis oder Widersprüchen § 255Protokollierung der Verlesung § 255aVorführung einer aufgezeichneten Zeugenvernehmung § 256Verlesung der Erklärungen von Behörden und Sachverständigen § 257Befragung des Angeklagten und Erklärungsrechte nach einer Beweiserhebung § 257aForm von Anträgen und Anregungen zu Verfahrensfragen § 257bErörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrens-
beteiligten § 257cVerständigung zwischen Gericht und Verfahrens-
beteiligten § 258Schlussvorträge; Recht des letzten Wortes § 259Dolmetscher § 260Urteil § 261Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung § 262Entscheidung zivilrechtlicher Vorfragen § 263Abstimmung § 264Gegenstand des Urteils § 265Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage § 265aBefragung des Angeklagten vor Erteilung von Auflagen oder Weisungen § 266Nachtragsanklage § 267Urteilsgründe § 268Urteilsverkündung § 268aAussetzung der Vollstreckung von Strafen oder Maßregeln zur Bewährung § 268bBeschluss über die Fortdauer der Untersuchungshaft § 268cBelehrung bei Anordnung eines Fahrverbots § 268dBelehrung bei vorbehaltener Sicherungsverwahrung § 269Verbot der Verweisung bei Zuständigkeit eines Gerichts niederer Ordnung § 270Verweisung bei Zuständigkeit eines Gerichts höherer Ordnung § 271Hauptverhandlungs-
protokoll § 272Inhalt des Hauptverhandlungs-
protokolls § 273Beurkundung der Hauptverhandlung § 274Beweiskraft des Protokolls § 275Absetzungsfrist und Form des Urteils
Rechtsprechung zu § 251 StPO
1.253 Entscheidungen zu § 251 StPO in unserer Datenbank:
- OLG Celle, 02.05.2023 - 5 StS 2/22
Pflichtverteidiger, Entpflichtung, grobe Pflichtverletzung
- BGH, 03.09.2019 - 3 StR 291/19
Unzulässigkeit der Einführung von in privaten Laboren erstellten DNA-Gutachten im ...
- BGH, 24.11.2022 - 3 StR 64/22
Strafverfahren: Vorliegen einer Inlandstat
- BGH, 13.12.2022 - 6 StR 467/22
- BGH, 15.05.2018 - 1 StR 651/17
Einziehung von Taterträgen (Berücksichtigung des Wegfalls der Bereicherung erst ...
- BGH, 10.06.2010 - 2 StR 78/10
Sinn des Beschlusserfordernis in § 251 Abs. 4 Satz 1 StPO (Beruhen; ...
- BGH, 28.11.2017 - 3 StR 272/17
Zulässigkeit der Verlesung einer Vernehmungsniederschrift bei nicht erreichbarem ...
- BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16
Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 04.06.2014 - 2 StR 656/13
Anfrageverfahren: Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten ...
- BGH, 27.01.2015 - 5 ARs 64/14
Anfrageverfahren: Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten ...
- BGH, 04.06.2014 - 2 StR 656/13
Querverweise
Auf § 251 StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Hauptverhandlung
- Entscheidung über die im Urteil vorbehaltene oder die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung
- § 275a (Einleitung des Verfahrens; Hauptverhandlung; Unterbringungsbefehl)
- Rechtsmittel
- Berufung
- § 325 (Verlesung von Urkunden)
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Bußgeldverfahren
- Einspruch und gerichtliches Verfahren
- II. Hauptverfahren
- § 77a (Vereinfachte Art der Beweisaufnahme)
Redaktionelle Querverweise zu § 251 StPO:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Zeugen
- § 59 (Vereidigung) (zu § 251 IV 3, 4)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Vorbereitung der öffentlichen Klage
- § 168c (Anwesenheitsrecht bei richterlichen Vernehmungen)