Strafprozeßordnung
2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 151 - 295) |
6. Abschnitt - Hauptverhandlung (§§ 226 - 275) |
(1) 1Urkunden sind zum Zweck der Beweiserhebung über ihren Inhalt in der Hauptverhandlung zu verlesen. 2Elektronische Dokumente sind Urkunden, soweit sie verlesbar sind.
(2) 1Von der Verlesung kann, außer in den Fällen der §§ 253 und 254, abgesehen werden, wenn die Richter und Schöffen vom Wortlaut der Urkunde Kenntnis genommen haben und die übrigen Beteiligten hierzu Gelegenheit hatten. 2Widerspricht der Staatsanwalt, der Angeklagte oder der Verteidiger unverzüglich der Anordnung des Vorsitzenden, nach Satz 1 zu verfahren, so entscheidet das Gericht. 3Die Anordnung des Vorsitzenden, die Feststellungen über die Kenntnisnahme und die Gelegenheit hierzu und der Widerspruch sind in das Protokoll aufzunehmen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 05.07.2017
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.01.2018 | Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs | 05.07.2017 |
unfähigkeit durch den Angeklagten § 231bFortsetzung nach Entfernung des Angeklagten zur Aufrechterhaltung der Ordnung § 231cBeurlaubung einzelner Angeklagter und ihrer Pflichtverteidiger § 232Durchführung der Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Angeklagten § 233Entbindung des Angeklagten von der Pflicht zum Erscheinen § 234Vertretung des abwesenden Angeklagten § 234aBefugnisse des Verteidigers bei Vertretung des abwesenden Angeklagten § 235Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verhandlung ohne den Angeklagten § 236Anordnung des persönlichen Erscheinens des Angeklagten § 237Verbindung mehrerer Strafsachen § 238Verhandlungsleitung § 239Kreuzverhör § 240Fragerecht § 241Zurückweisung von Fragen durch den Vorsitzenden § 241aVernehmung minderjähriger Zeugen durch den Vorsitzenden § 242Entscheidung über die Zulässigkeit von Fragen § 243Gang der Hauptverhandlung § 244Beweisaufnahme; Untersuchungs-
grundsatz; Ablehnung von Beweisanträgen § 245Umfang der Beweisaufnahme; präsente Beweismittel § 246Ablehnung von Beweisanträgen wegen Verspätung § 246aVernehmung eines Sachverständigen vor Entscheidung über eine Unterbringung § 247Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen § 247aAnordnung einer audiovisuellen Vernehmung von Zeugen § 248Entlassung der Zeugen und Sachverständigen § 249Führung des Urkundenbeweises durch Verlesung; Selbstleseverfahren § 250Grundsatz der persönlichen Vernehmung § 251Urkundenbeweis durch Verlesung von Protokollen § 252Verbot der Protokollverlesung nach Zeugnisverweigerung § 253Protokollverlesung zur Gedächtnis-
unterstützung § 254Verlesung eines richterlichen Protokolls bei Geständnis oder Widersprüchen § 255Protokollierung der Verlesung § 255aVorführung einer aufgezeichneten Zeugenvernehmung § 256Verlesung der Erklärungen von Behörden und Sachverständigen § 257Befragung des Angeklagten und Erklärungsrechte nach einer Beweiserhebung § 257aForm von Anträgen und Anregungen zu Verfahrensfragen § 257bErörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrens-
beteiligten § 257cVerständigung zwischen Gericht und Verfahrens-
beteiligten § 258Schlussvorträge; Recht des letzten Wortes § 259Dolmetscher § 260Urteil § 261Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung § 262Entscheidung zivilrechtlicher Vorfragen § 263Abstimmung § 264Gegenstand des Urteils § 265Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage § 265aBefragung des Angeklagten vor Erteilung von Auflagen oder Weisungen § 266Nachtragsanklage § 267Urteilsgründe § 268Urteilsverkündung § 268aAussetzung der Vollstreckung von Strafen oder Maßregeln zur Bewährung § 268bBeschluss über die Fortdauer der Untersuchungshaft § 268cBelehrung bei Anordnung eines Fahrverbots § 268dBelehrung bei vorbehaltener Sicherungsverwahrung § 269Verbot der Verweisung bei Zuständigkeit eines Gerichts niederer Ordnung § 270Verweisung bei Zuständigkeit eines Gerichts höherer Ordnung § 271Hauptverhandlungs-
protokoll § 272Inhalt des Hauptverhandlungs-
protokolls § 273Beurkundung der Hauptverhandlung § 274Beweiskraft des Protokolls § 275Absetzungsfrist und Form des Urteils
Rechtsprechung zu § 249 StPO
1.141 Entscheidungen zu § 249 StPO in unserer Datenbank:
- BGH, 11.11.2020 - 5 StR 197/20
Regelmäßig kein Beruhen des Urteils bei unterlassener Bescheidung eines ...
- BGH, 02.03.2023 - 4 StR 298/22
- BGH, 26.04.2023 - 4 StR 368/22
- BGH, 07.03.2019 - 3 StR 462/17
Selbstleseverfahren (Bezeichnung der Urkunden; Bestimmtheit; ...
- BGH, 31.01.2023 - AnwSt (R) 6/22
- BGH, 10.05.2022 - 2 StR 501/21
Selbstleseverfahren (Aufnahme im Protokoll: Fehlen des Vermerks, Inbegriffsrüge, ...
- OLG Stuttgart, 24.09.2014 - 2 StE 1/14
Anordnung des Selbstleseverfahrens in der Hauptverhandlung: Zulässigkeit des ...
- BGH, 28.08.2012 - 5 StR 251/12
Selbstleseverfahren (unterlassene Entscheidung trotz Widerspruchs; kein Verlust ...
- BGH, 08.02.2022 - 5 StR 243/21
Selbstleseverfahren (Bestimmtheit; Bezeichnung der eingeführten Urkunden; ...
- BGH, 04.07.2019 - 4 StR 508/18
Geiselnahme (tätige Reue: Zurückgelangenlassen des Opfers in dessen ...
Querverweise
Auf § 249 StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Hauptverhandlung
- Entscheidung über die im Urteil vorbehaltene oder die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung
- § 275a (Einleitung des Verfahrens; Hauptverhandlung; Unterbringungsbefehl)
Redaktionelle Querverweise zu § 249 StPO:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Hauptverhandlung
- § 243 IV 3, 4 (Gang der Hauptverhandlung) (zu § 249 I)