Strafprozeßordnung
| 2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 151 - 295) |
| 8. Abschnitt - Verfahren gegen Abwesende (§§ 276 - 295) |
(1) Das Gericht kann einem abwesenden Beschuldigten sicheres Geleit erteilen; es kann diese Erteilung an Bedingungen knüpfen.
(2) Das sichere Geleit gewährt Befreiung von der Untersuchungshaft, jedoch nur wegen der Straftat, für die es erteilt ist.
(3) Es erlischt, wenn ein auf Freiheitsstrafe lautendes Urteil ergeht oder wenn der Beschuldigte Anstalten zur Flucht trifft oder wenn er die Bedingungen nicht erfüllt, unter denen ihm das sichere Geleit erteilt worden ist.
zweck § 286Vertretung von Abwesenden § 287Benachrichtigung von Abwesenden § 288Öffentliche Aufforderung zum Erscheinen oder zur Aufenthaltsorts-
anzeige § 289Beweisaufnahme durch beauftragte oder ersuchte Richter § 290Vermögens-
beschlagnahme § 291Bekanntmachung der Beschlagnahme § 292Wirkung der Bekanntmachung § 293Aufhebung der Beschlagnahme § 294Verfahren nach Anklageerhebung § 295Sicheres Geleit
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Rechtsprechung zu § 295 StPO
54 Entscheidungen zu § 295 StPO in unserer Datenbank:
- BGH, 24.02.1988 - 3 StR 476/87
Freies Geleit zu Gunsten eines Zeugen
- VG Oldenburg, 25.10.2013 - 11 B 5819/13
Betretenserlaubnis; Strafvollstreckung; Umgangsrecht
- OVG Niedersachsen, 03.02.2015 - 8 LA 2/14
Antrag auf Zulassung der Berufung; Approbation; Arzt; Arzt-Patienten-Verhältnis; ...
- RG, 23.02.1925 - II 24/25
1. Zur Frage der Zulässigkeit und der Förmlichkeiten des Urkundenbeweises im ...
- RG, 02.07.1921 - 343/21
Bildet Straffreiheit nach dem AmnestieG. 1920 einen vom Strafgesetz besonders ...
- BVerwG, 13.05.1965 - II C 2.62
Rechtsmittel
- OLG Hamburg, 02.01.2008 - 3 Ws 183/07
- OVG Niedersachsen, 18.04.2002 - 11 ME 122/02
Abschiebung; Aufenthalt; Ausländer; Ausweisung; Betretenserlaubnis; ...
- BGH, 22.10.1959 - 1 StE 2/58
Einziehung von einer juristischen Person gehörenden Gegenständen - Entschädigung ...
- RG, 02.12.1920 - I 1097/20
Kann gegenüber der Anklage wegen Meineids (§ 154 StGB.) die Stellung der ...
§ 295 StPO in Nachschlagewerken
- § 295 StPO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Freies Geleit